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MASSNAHME

Umsetzung der erweiterten Schulautonomie durch organisatorische, personelle und pädagogische Gestaltungsspielräume

Umsetzung der erweiterten Schulautonomie durch organisatorische, personelle und pädagogische Gestaltungsspielräume

2018
Massnahme überwiegend erreicht

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Flexible Gestaltung der Unterrichtsorganisation

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Das Autonomiehandbuch, welches die gesetzlichen Grundlagen zur Erweiterung der Schulautonomie durch das Bildungsreformgesetz 2017, sowie Erläuterungen und Praxisbeispiele liefert, wurde im September auf der Website des BMBWF veröffentlicht und durch einen Newsletter des Generalsekretärs an die Schulen versandt. Der Blog zur Schulautonomie wird laufend mit Beiträgen zu aktuellen Reformthemen und Beispielen zur praktischen Umsetzung geführt. Leser/innen haben die Möglichkeit entsprechende Nachfragen zu stellen und in einen Dialog mit dem BMBWF zu treten. Die schulautonomen Möglichkeiten in der Unterrichtsorganisation werden aktiv beworben und Schulen zur Umsetzung ermuntert.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Gesetzliche Grundlagen zur flexiblen Gestaltung der Unterrichtsorganisation liegen vor.

Zielzustand (Datum)

31. August 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Schul- und Clusterleiter/innen entscheiden über die Organisation des Unterrichts (ab SJ 2018/19); Zurverfügungstellung eines Autonomiehandbuches für Schulleitungen als Informationsquelle in rechtlichen und pädagogischen Belangen; Führung eines Autonomie-Blogs zur Information der Zielgruppen Schulleitungen, Lehrerinnen/Lehrer, Schülerinnen/Schüler sowie der interessierten Öffentlichkeit

Erläuterung der Entwicklung

Das Autonomiehandbuch und der Blog zur Schulautonomie stellen zwei wesentliche Hilfsinstrumente zur Umsetzung der flexiblen Gestaltung der Unterrichtsorganisation dar. Eine Ausweitung von Praxisbeispielen für Schulen, die sie zur weiteren Nutzung der autonomen Möglichkeiten anregt, ist geplant. Ebenfalls ist eine weitere Öffnung von gesetzlichen Grundlagen zu schulautonomen Möglichkeiten auf Basis von Rückmeldungen von Schulen aus ihrer täglichen Arbeit geplant.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Lehrpersonenauswahl NEU

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Die Lehrpersonenauswahl Neu für Bundeslehrpersonal wurde in einer ersten Runde umgesetzt. Für Schulleitungen wurde ein Leitfaden als Hilfestellung vom BMBWF erstellt, sowie Schulungen zum Prozess Kooperation mit den Pädagogischen Hochschulen durchgeführt. Auch zur Anwendung des IT Tools Get your teacher wurden Schulungen angeboten. Die Pilotierung betreffend der Umsetzung im Pflichtschulbereich wurde begonnen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Schulleitungen (Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG)) haben das Recht, Gutachten hinsichtlich Kriterien-Erfüllung abzugeben bzw. Stellungnahme zur Bewerbung (Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz (LDG)); Konzept liegt vor (Recruiting 2017/18)

Zielzustand (Datum)

31. August 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Umsetzung der neuen Auswahl für Lehrkräfte auf Basis standardisierter IT-Lösungen für Bundeslehrpersonal; Pilotierung bei Landeslehrpersonal in 3 Bundesländern

Erläuterung der Entwicklung

In einem sektionsübergreifenden Projekt wurden die unterschiedlichen Teile des Auswahlverfahrens erarbeitet und umgesetzt. Die erste Runde der Auswahl Lehrkräfte Neu für Bundeslehrpersonal wurde gemeinsam mit einer Projektgruppe der Wirtschaftsuniversität Wien evaluiert. Großteils waren Schulleitungen mit dem neuen Auswahlverfahren zufrieden. Änderungswünsche bezogen sich vor allem auf das IT Tool. Auch die Notwendigkeit der Vereinheitlichung des Prozesses in der Behörde, wurde aufgrund der Rückmeldungen deutlich. Auf Basis der Evaluierungsergebnisse wird in Zukunft sowohl der Prozess mit den Behörden, als auch die technische Umsetzung optimiert. Die Pilotierung der Umsetzung im Pflichtschulbereich wurde für 2019 geplant. 12 Testschulen werden in einer ersten Phase teilnehmen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Standardisierte Verfahren zur Schulleiterauswahl

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Die Verordnung (Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung mit der die Geschäftsordnung der Begutachtungskommission für leitende Funktionen im Schuldienst erlassen wird), die auch die Rahmenbedingungen für das ausgeschriebene Leistung des Assessment Center vorgibt, wurde erstellt. Die Musterausschreibung für die Verfahren zur Leiterbestellung liegt vor. Das Vergabeverfahren zur Auswahl eines Assessments ist noch nicht abgeschlossen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Dienstrechtliche Grundlagen für ein bundesweit einheitliches Auswahlverfahren sind vorhanden (Kundmachung Bildungsreformgesetz 2017)

Zielzustand (Datum)

30. Dezember 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Das Vergabeverfahren zur Auswahl eines Assessments ist abgeschlossen; Muster- Ausschreibungstexte sind erstellt; Die Verordnung über die Geschäftsordnung für die Begutachtungskommission liegt vor.

Erläuterung der Entwicklung

Das Vergabeverfahren konnte 2018 nicht abgeschlossen werden. Die erforderlichen Daten, wie etwa die Anzahl der durch das Assessment Center zu betreuenden Verfahren, die Festlegung der Lose sowie die das grundsätzliche Leistungsbild, wurden der BBG zur Erstellung der Ausschreibung übergeben. Der Arbeitsfortschritt der BBG ist hinter den Erwartungen geblieben. Ein Zuschlag wird erst im 2.Quartal 2019 möglich sein.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend

Meilenstein: Weiterentwicklung der Schulpartnerschaft

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Mit dem Autonomiehandbuch, welches auf der Website des BMBWF sowie auf dem Blog zur Schulautonomie abrufbar ist, wurde eine benutzerfreundliche Handreichung geschaffen, die ein gesamtes Kapitel zum Thema Schulpartnerschaft umfasst. Der Fokus liegt dabei auf der Zusammensetzung, den Kompetenzen, der Einberufung, der Beschlussfassung und der Durchführung der Beschlüsse des jeweiligen Gremiums. Außerdem werden die neuen bzw. erweiterten Mitsprachemöglichkeiten, die mit dem Schuljahr 2018/19 in Kraft treten, erläutert. Eine Broschüre nur für Schulpartner mit den wichtigsten Informationen auf einen Blick, wird derzeit geplant.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Schulpartnerschaft ist im Zuge des Bildungsreformgesetzes 2017 auf allen Ebenen gesetzlich verankert worden, d.h. zusätzlich zur Klassen- und Schulebene wurde die Schulpartnerschaft auch auf Ebene der Cluster berücksichtigt. In den Bildungsdirektionen sind die Schulpartner als neu geschaffene Beiräte verankert.

Zielzustand (Datum)

31. August 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Allen Schulpartnern (Eltern- und Schülervertreterinnen/ Schülervertreter) stehen benutzerfreundliche Handreichungen zur Verfügung, die über die neuen bzw. erweiterten Mitsprachemöglichkeiten, die mit Schuljahr 2018/19 in Kraft treten, informieren.

Erläuterung der Entwicklung

Im Rahmen der Umsetzung des Bildungsreformgesetz 2017 wurden vom BMBWF zahlreiche Handreichungen entwickelt, die das Thema Schulpartnerschaft und die neuen bzw. erweiterten Mitsprachemöglichkeiten, im jeweiligen Kontext erläutern. Eine Broschüre speziell für die Zielgruppe Schulpartner ist für 2019 geplant.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise

Meilenstein: Bildung von Schulclustern

Details zum Meilenstein

2018

Istzustand (2018)

Zwei Bundesschulcluster wurden pilotiert, einer in der Steiermark und einer in Vorarlberg. Zwei weitere Bundescluster sind in Planung. Im Pflichtschulbereich wurden im Burgenland vier Cluster gebildet. Weitere zwei in Tirol sind in Planung. Ein Clusterleitungshandbuch, ein Clusterplan sowie ein Begleitkonzept zur Clusterbildung liegen vor. Für einen entsprechenden Begleitprozess durch die jeweilig zuständige Schulaufsicht ist gesorgt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Gesetzliche Grundlagen liegen vor (Kundmachung Bildungsreformgesetz 2017), derzeit ist keine Errichtung von Schulclustern möglich, sondern lediglich eine Betrauung mit der Leitung einer weiteren Schule

Zielzustand (Datum)

31. August 2018

Zielzustand (Beschreibung)

Pilotierung von 2 Bundesschulclustern und 2 – 3 Pflichtschulclustern; Ein Clusterhandbuch mit den wesentlichen organisatorischen, administrativen und rechtlichen Rahmenbedingungen liegt vor. Begleitprozess durch Schulaufsicht/ Schulclusterleitung/PHEntwicklungsbegleiter/innen zur Implementierung der Cluster ist gestartet; Die Planung einer Informationskampagne in den Bundesländern über das Pflichtschulclusterkonzept liegt vor.

Erläuterung der Entwicklung

Durch die gesetzlichen Grundlagen des Bildungsreformgesetzes 2017 ist es seit 1.9. 2018 möglich Bundesschul- und Pflichtschulcluster zu bilden. Das BMBWF hat in Zusammenarbeit mit den Bildungsdirektionen im Bereich der Bundesschulen die Bildung von Pilotclustern angeregt und den Prozess intensiv begleitet. Entsprechende Materialien (wie oben ausgeführt), die Schulen auch in Zukunft bei der Clusterbildung unterstützen sollen, sind entstanden. Weitere Bundesschulcluster sind in Planung und werden ebenfalls vom BMBWF aktiv begleitet. Im Pflichtschulbereich wurden zwei so genannte Clusterbeauftragte (Ost- und Westösterreich) nominiert, die über das Konzept des Clusters in Österreich (etwa bei Gemeinden, Städtebund, Schulpartnern, etc.) informieren und zur Clusterbildung anregen bzw. dabei unterstützen. Bereits durchgeführte Clusterbildungen im Pflichtschulbereich werden durch ein wissenschaftliches Team in Zusammenarbeit von zwei Pädagogischen Hochschule evaluiert.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überplanmäßig