MASSNAHME
Umsetzung Abbaupläne
Umsetzung des jeweiligen Abbauplans in enger Abstimmung mit der Abwicklungsbehörde bzw. im Einklang mit den Restrukturierungsvereinbarungen und beihilferechtlichen Entscheidungen der Europäischen Kommission
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Umsetzung der Abbaupläne
Details zum Meilenstein
Istzustand (2018)
100 Mio. EUR wurden als Darlehen gewährt.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Zuführung von FinStaG-Darlehen in Höhe von 3,4 Mrd. EUR
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2018
Zielzustand (Beschreibung)
Zuschussbedarf in Höhe von 100 Mio. EUR
Erläuterung der Entwicklung
Die Darlehensrestzahlung wurde im Jahr 2018 vereinbarungsgemäß gewährt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Umsetzung der Abbaupläne
Details zum Meilenstein
Istzustand (2018)
Zinszahlungen sind planmäßig eingegangen.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Zuführung von FinStaG-Darlehen in Höhe von 3,4 Mrd. EUR
Zielzustand (Datum)
30. Dezember 2018
Zielzustand (Beschreibung)
Rückflüsse 2018 in Form von Zinszahlungen
Erläuterung der Entwicklung
Die Darlehen wurden vereinbarungsgemäß gewährt und die Zinszahlungen sind planmäßig eingegangen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze