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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung des wert- und kapitalschonenden Portfolioabbaus

Sicherstellung des wert- und kapitalschonenden Portfolioabbaus

2018
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die HETA Asset Resolution AG wurde per Bescheid der FMA im März 2015 unter das Abwicklungsregime des BaSAG gestellt. Im April 2016 wurden weitere Abwicklungsmaßnahmen verhängt, u.a. eine Gläubigerbeteiligung, wodurch auch Forderungen des Bundes gegenüber der HETA geschnitten wurden. Die HETA soll bis Ende 2023 vollständig abgebaut werden. Weitere Unterstützungsmaßnahmen des Bundes sind nicht vorgesehen.
Die aus der Spaltung der ÖVAG hervorgegangene Abbaueinheit immigon portfolioabbau ag hat ihren Abbau 2018 beendet, ohne dass es weiterer Unterstützungsmaßnahmen bedurfte. Im Jahresverlauf 2019 werden die unmittelbaren Liquidationsvorbereitungen beginnen. Der Bund rechnet mit einem positiven Liquidationserlös.
Nach erfolgter Teilprivatisierung der Kommunalkredit Austria AG im Jahr 2015 wurde der verbleibende Rest auf die KA Finanz AG verschmolzen und wird bis 2026 abgebaut werden.
Bei der immigon portfolioabbau ag wird die Abwicklung gemäß BaSAG ohne eine Schuldenbeteiligung umgesetzt. Die FMA genehmigte im September 2017 den Betrieb der Abbaubank KA Finanz AG (KF) als Abbaugesellschaft gemäß § 162 BaSAG. Der aktuelle Abbauplan sieht eine Portfolioverwertung innerhalb von zehn Jahren vor.

Mit der Beendigung des Portfolioabbaus der immigon konnte im Jahr 2018 ein wichtiger Teilerfolg erzielt werden. Der 2015 begonnene Abbau konnte ohne weitere staatliche Unterstützung erfolgen. Die immigon hat einen beachtlichen Überschuss erzielt, der an Partizipanten und Eigentümer verteilt werden wird.
HETA hat 2018 eine zweite Zwischenverteilung an ihre Gläubiger aus den Abbauerlösen getätigt.
Die KA Finanz hat ihren Abbauplan übererfüllt. Weitere 100 Mio. EUR Darlehen dienen der Refinanzierung der KA Finanz. Eine ordnungsgemäße Tilgung wird erwartet. In Bezug auf die Kennzahlen ist festzustellen, dass sowohl die Höhe der gesetzten Maßnahmen (Zahlungen des Bundes an Abbaueinheiten) als auch die Rückflüsse (2018 nur Zinszahlungen) den Planwerten entsprechen.