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MASSNAHME

Optimierung der Prozesse und Ausbau der IT-Unterstützungsmaßnahmen zur Beschleunigung der Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen.

Optimierung der Prozesse und Ausbau der IT-Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Exekutionsverfahren in der Verfahrensautomation Justiz (VJ), mobilen GerichtsvollzieherInnen, und der Integrierten Vollzugsverwaltung (IVV ) zur Beschleunigung der Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen.

2019
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Effizienter Vollzug von Exekutionsanträgen.

Details zur Kennzahl

2019

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

52,8

Tage

Zielzustand

46

Tage

Erläuterung der Entwicklung

Leider war 2019 bundesweit ein Anstieg auf 52,8 Tage zu verzeichnen. Es sollte dabei jedoch beachtet werden, dass im Sprengel des OLG Linz mit 46,8 Tagen der Zielwert beinahe erreicht wurde, im Sprengel des OLG Graz wurde der Zielwert mit 42 Tagen und im Sprengel des OLG Innsbruck mit 43,7 Tagen sogar unterschritten. Lediglich im Sprengel des OLG Wien wurde der Zielwert mit 62 Tagen nicht annähernd erfüllt.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2015

Ausgangspunkt der Planung

61


Quelle

Sonderauswertung Latenz E.

Berechnungsmethode

Zählung der Tage zwischen Einbringung eines Exekutionsantrages und der ersten Vollzugshandlung.