MASSNAHME
Optimierung der Prozesse und Ausbau der IT-Unterstützungsmaßnahmen zur Beschleunigung der Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen.
Optimierung der Prozesse und Ausbau der IT-Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Exekutionsverfahren in der Verfahrensautomation Justiz (VJ), mobilen GerichtsvollzieherInnen, und der Integrierten Vollzugsverwaltung (IVV ) zur Beschleunigung der Durchsetzung gerichtlicher Entscheidungen.
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Effizienter Vollzug von Exekutionsanträgen.
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
52,8Tage
Zielzustand
46Tage
Erläuterung der Entwicklung
Leider war 2019 bundesweit ein Anstieg auf 52,8 Tage zu verzeichnen. Es sollte dabei jedoch beachtet werden, dass im Sprengel des OLG Linz mit 46,8 Tagen der Zielwert beinahe erreicht wurde, im Sprengel des OLG Graz wurde der Zielwert mit 42 Tagen und im Sprengel des OLG Innsbruck mit 43,7 Tagen sogar unterschritten. Lediglich im Sprengel des OLG Wien wurde der Zielwert mit 62 Tagen nicht annähernd erfüllt.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2015
Ausgangspunkt der Planung
61
Quelle
Sonderauswertung Latenz E.
Berechnungsmethode
Zählung der Tage zwischen Einbringung eines Exekutionsantrages und der ersten Vollzugshandlung.