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MASSNAHME

Umsetzung der erweiterten Schulautonomie

Umsetzung der erweiterten Schulautonomie durch organisatorische, personelle und pädagogische Gestaltungsspielräume

2019
Massnahme zur Gänze erreicht

Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Bildung von Schulclustern

Details zum Meilenstein

2019

Istzustand (2019)

Derzeit sind 9 Schulcluster eingerichtet. Drei weitere sind bereits in Planung und werden mit Beginn des Schuljahres 2020/21 eingerichtet.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

15.09.2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Gesetzliche Grundlagen liegen vor (Kundmachung Bildungsreformgesetz 2017), derzeit ist keine Errichtung von Schulclustern möglich, sondern lediglich eine Betrauung mit der Leitung einer weiteren Schule.

Zielzustand (Datum)

1. September 2019

Zielzustand (Beschreibung)

Die ersten Schulcluster sind eingerichtet; Konzepte für weitere Schulcluster liegen vor.

Erläuterung der Entwicklung

Die Einrichtung von weiteren Schulclustern ist in Vorbereitung.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überplanmäßig

Meilenstein: Flexible Gestaltung der Unterrichtsorganisationen

Details zum Meilenstein

2019

Istzustand (2019)

Best-Practice-Beispiele zur flexiblen Unterrichtsorganisation wurden analysiert und daraus die Eckpunkte für die legistische Umsetzung abgeleitet.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

15.09.2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Gesetzliche Grundlagen zur flexiblen Unterrichtsorganisation liegen vor.

Zielzustand (Datum)

30. September 2019

Zielzustand (Beschreibung)

Evaluierung von best practice- Beispielen zur flexiblen Unterrichtsorganisation ist abgeschlossen

Erläuterung der Entwicklung

In vom BMBWF organisierten Vernetzungstreffen mit Schulen, wurden Best-Practice-Beispiele erarbeitet. Diese wurden im BMBWF analysiert und dienen als Basis für die Entwicklung einer Rechtsgrundlage, die den Schüler/innen unter anderem individualisierte Lernpfade ermöglichen soll. Die Wirksamkeit der Rechtsgrundlage für die Schulen war für das Schuljahr 2021/22 vorgesehen. Aufgrund der COVID-19 Krise könnte es jedoch zu Verzögerungen kommen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Lehrpersonenauswahl NEU

Details zum Meilenstein

2019

Istzustand (2019)

Nach der erfolgreichen Ausrollung des IT-Tools Get your Teacher 2018 wurde eine Evaluierung durchgeführt. Anregungen und Verbesserungsoptimierungen der Bildungsdirektionen und Schulleitungen wurden aufgenommen und zur Realisierung abgestimmt. Insgesamt hat sich das neue Aufnahmeverfahren gut etabliert, an weiteren Systemoptimierungen wird gearbeitet.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Schulleitungen (Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG)) haben das Recht, Gutachten hinsichtlich Kriterien Erfüllung abzugeben bzw. Stellungnahme zur Bewerbung (Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz (LDG)); Konzept liegt vor (Recruiting 2017/18).

Zielzustand (Datum)

30. September 2019

Zielzustand (Beschreibung)

Umsetzung der neuen Auswahl für Lehrkräfte für Landeslehrpersonal auf Basis standardisierter IT-Lösungen.

Erläuterung der Entwicklung

Auf Basis der Evaluierungsergebnisse wird in Zukunft sowohl der Prozess mit den Behörden, als auch die technische Umsetzung weiterhin optimiert. Diese Erkenntnisse fließen auch in die Umsetzung im Pflichtschulbereich ein und wird nach der Pilotierung 2019 fortgesetzt. Nach den ersten Testphasen schreitet der Ausbau in allen Bundesländern planmäßig voran.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Standardisierte Verfahren zur Schulleiterauswahl

Details zum Meilenstein

2019

Istzustand (2019)

Mit Wirksamkeit vom 15. März 2019 besteht für die Schulleiterauswahl ein standardisiertes Verfahren.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

15.09.2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Dienstrechtliche Grundlagen für ein bundesweit einheitliches Auswahlverfahren sind vorhanden (Kundmachung Bildungsreformgesetz 2017)

Zielzustand (Datum)

1. Jänner 2019

Zielzustand (Beschreibung)

Das einheitliche Verfahren zur Auswahl von Schulleitungen tritt in Kraft.

Erläuterung der Entwicklung

Durch die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Geschäftsordnung der Begutachtungskommission für leitende Funktionen im Schuldienst erlassen wurde (BGBl. II Nr. 72/2019) wurde ein einheitliches und standardisiertes Verfahren in Kraft gesetzt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze

Meilenstein: Weiterentwicklung der Schulpartnerschaft

Details zum Meilenstein

2019

Istzustand (2019)

Die ständigen Beiräte in den Bildungsdirektionen sind eingerichtet. Erste Sitzungen haben in allen Bildungsdirektionen stattgefunden. Der Clusterbeirat ist in jenen Clustern, die seit 2018 gebildet wurden, eingerichtet.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

15.09.2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Schulpartnerschaft ist im Zuge des Bildungsreformgesetzes 2017 auf allen Ebenen gesetzlich verankert worden, d.h. zusätzlich zur Klassen- und Schulebene wurde die Schulpartnerschaft auch auf Ebene der Cluster berücksichtigt. In den Bildungsdirektionen sind die Schulpartner als neu geschaffene Beiräte verankert.

Zielzustand (Datum)

1. September 2019

Zielzustand (Beschreibung)

Die ständigen Beiräte in den Bildungsdirektionen sind mit Quartal 1 eingerichtet. Der neue Schulclusterbeirat ist in jenen Schulen gebildet, die in einem organisatorischen Verbund mit anderen Schulen als Cluster geführt werden.

Erläuterung der Entwicklung

Die Bildungsdirektionen wurden mit dem 1.1.2019 eingerichtet. Gemäß § 20 des Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz ist in der Bildungsdirektion ein ständiger Beirat einzurichten. Die Organisation sowie die Abhaltung von Beiratssitzungen erfolgen durch eine – in der Bildungsdirektion einzurichtende – Geschäftsstelle des Beirats. Der Beirat hat die Aufgabe, in den von der Bildungsdirektion auf dem Gebiet des Schul- und Erziehungswesens zu besorgenden Angelegenheiten beratend mitzuwirken. Der Beirat ist vom Bildungsdirektor zwei Mal pro Jahr einzuberufen. Die Beiräte sind eingerichtet und bereits aktiv.
2018 wurden die ersten Bundes- und Pflichtschulcluster eingerichtet, mittlerweile gibt es neun Cluster. Der Clusterbeirat dient zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft. Entscheidungen können aus den Schulforen in den Clusterbeirat übertragen werden. Außerdem berät der Beirat in allen die Schulpartner betreffenden Angelegenheiten der am Schulcluster beteiligten Schulen.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze