MASSNAHME
Umsetzung der erweiterten Schulautonomie
Umsetzung der erweiterten Schulautonomie durch organisatorische, personelle und pädagogische Gestaltungsspielräume
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Bildung von Schulclustern
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Derzeit sind 9 Schulcluster eingerichtet. Drei weitere sind bereits in Planung und werden mit Beginn des Schuljahres 2020/21 eingerichtet.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
15.09.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Gesetzliche Grundlagen liegen vor (Kundmachung Bildungsreformgesetz 2017), derzeit ist keine Errichtung von Schulclustern möglich, sondern lediglich eine Betrauung mit der Leitung einer weiteren Schule.
Zielzustand (Datum)
1. September 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Die ersten Schulcluster sind eingerichtet; Konzepte für weitere Schulcluster liegen vor.
Erläuterung der Entwicklung
Die Einrichtung von weiteren Schulclustern ist in Vorbereitung.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überplanmäßig
Meilenstein: Flexible Gestaltung der Unterrichtsorganisationen
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Best-Practice-Beispiele zur flexiblen Unterrichtsorganisation wurden analysiert und daraus die Eckpunkte für die legistische Umsetzung abgeleitet.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
15.09.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Gesetzliche Grundlagen zur flexiblen Unterrichtsorganisation liegen vor.
Zielzustand (Datum)
30. September 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Evaluierung von best practice- Beispielen zur flexiblen Unterrichtsorganisation ist abgeschlossen
Erläuterung der Entwicklung
In vom BMBWF organisierten Vernetzungstreffen mit Schulen, wurden Best-Practice-Beispiele erarbeitet. Diese wurden im BMBWF analysiert und dienen als Basis für die Entwicklung einer Rechtsgrundlage, die den Schüler/innen unter anderem individualisierte Lernpfade ermöglichen soll. Die Wirksamkeit der Rechtsgrundlage für die Schulen war für das Schuljahr 2021/22 vorgesehen. Aufgrund der COVID-19 Krise könnte es jedoch zu Verzögerungen kommen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Lehrpersonenauswahl NEU
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Nach der erfolgreichen Ausrollung des IT-Tools Get your Teacher 2018 wurde eine Evaluierung durchgeführt. Anregungen und Verbesserungsoptimierungen der Bildungsdirektionen und Schulleitungen wurden aufgenommen und zur Realisierung abgestimmt. Insgesamt hat sich das neue Aufnahmeverfahren gut etabliert, an weiteren Systemoptimierungen wird gearbeitet.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Schulleitungen (Beamten-Dienstrechtsgesetz (BDG)) haben das Recht, Gutachten hinsichtlich Kriterien Erfüllung abzugeben bzw. Stellungnahme zur Bewerbung (Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz (LDG)); Konzept liegt vor (Recruiting 2017/18).
Zielzustand (Datum)
30. September 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Umsetzung der neuen Auswahl für Lehrkräfte für Landeslehrpersonal auf Basis standardisierter IT-Lösungen.
Erläuterung der Entwicklung
Auf Basis der Evaluierungsergebnisse wird in Zukunft sowohl der Prozess mit den Behörden, als auch die technische Umsetzung weiterhin optimiert. Diese Erkenntnisse fließen auch in die Umsetzung im Pflichtschulbereich ein und wird nach der Pilotierung 2019 fortgesetzt. Nach den ersten Testphasen schreitet der Ausbau in allen Bundesländern planmäßig voran.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Standardisierte Verfahren zur Schulleiterauswahl
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Mit Wirksamkeit vom 15. März 2019 besteht für die Schulleiterauswahl ein standardisiertes Verfahren.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
15.09.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Dienstrechtliche Grundlagen für ein bundesweit einheitliches Auswahlverfahren sind vorhanden (Kundmachung Bildungsreformgesetz 2017)
Zielzustand (Datum)
1. Jänner 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Das einheitliche Verfahren zur Auswahl von Schulleitungen tritt in Kraft.
Erläuterung der Entwicklung
Durch die Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Geschäftsordnung der Begutachtungskommission für leitende Funktionen im Schuldienst erlassen wurde (BGBl. II Nr. 72/2019) wurde ein einheitliches und standardisiertes Verfahren in Kraft gesetzt.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze
Meilenstein: Weiterentwicklung der Schulpartnerschaft
Details zum Meilenstein
Istzustand (2019)
Die ständigen Beiräte in den Bildungsdirektionen sind eingerichtet. Erste Sitzungen haben in allen Bildungsdirektionen stattgefunden. Der Clusterbeirat ist in jenen Clustern, die seit 2018 gebildet wurden, eingerichtet.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
15.09.2017
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Schulpartnerschaft ist im Zuge des Bildungsreformgesetzes 2017 auf allen Ebenen gesetzlich verankert worden, d.h. zusätzlich zur Klassen- und Schulebene wurde die Schulpartnerschaft auch auf Ebene der Cluster berücksichtigt. In den Bildungsdirektionen sind die Schulpartner als neu geschaffene Beiräte verankert.
Zielzustand (Datum)
1. September 2019
Zielzustand (Beschreibung)
Die ständigen Beiräte in den Bildungsdirektionen sind mit Quartal 1 eingerichtet. Der neue Schulclusterbeirat ist in jenen Schulen gebildet, die in einem organisatorischen Verbund mit anderen Schulen als Cluster geführt werden.
Erläuterung der Entwicklung
Die Bildungsdirektionen wurden mit dem 1.1.2019 eingerichtet. Gemäß § 20 des Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz ist in der Bildungsdirektion ein ständiger Beirat einzurichten. Die Organisation sowie die Abhaltung von Beiratssitzungen erfolgen durch eine – in der Bildungsdirektion einzurichtende – Geschäftsstelle des Beirats. Der Beirat hat die Aufgabe, in den von der Bildungsdirektion auf dem Gebiet des Schul- und Erziehungswesens zu besorgenden Angelegenheiten beratend mitzuwirken. Der Beirat ist vom Bildungsdirektor zwei Mal pro Jahr einzuberufen. Die Beiräte sind eingerichtet und bereits aktiv.
2018 wurden die ersten Bundes- und Pflichtschulcluster eingerichtet, mittlerweile gibt es neun Cluster. Der Clusterbeirat dient zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft. Entscheidungen können aus den Schulforen in den Clusterbeirat übertragen werden. Außerdem berät der Beirat in allen die Schulpartner betreffenden Angelegenheiten der am Schulcluster beteiligten Schulen.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze