MASSNAHME
Asylmissbrauch noch weiter zurückdrängen
Asylmissbrauch noch weiter zurückdrängen (siehe Detailbudgets 18.01.01 Grundversorgung und 18.01.02 Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Rückkehr)
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl der durch Missbrauchscontrolling identifizierten Leistungsmissbrauchsfälle in der Grundversorgung und diversen Behörden
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
15.292Anzahl
Zielzustand
22.000Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl ist abhängig von der Anzahl der Personen in Grundversorgung und der durchgeführten Kontrollen. Mit dem Rückgang der Personen in Grundversorgung geht auch die Zahl der entdeckten Leistungsmissbrauchsfälle zurück.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2018
Ausgangspunkt der Planung
22.813
Quelle
Aufzeichnungen BMI u. Behörden
Berechnungsmethode
Anzahl der durch Missbrauchscontrolling identifizierten Leistungsmissbrauchsfälle in der Grundversorgung und diversen Behörden
Kennzahl: Anzahl Aberkennungen vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
4.426Anzahl
Zielzustand
3.000Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl ist abhängig von der Anzahl der Zuerkennungen von Asyl und subsidiärem Schutz, von wesentlichen, dauerhaften Veränderung der spezifischen, insbesondere politischen Verhältnisse im Herkunftsstaat der/des Asylberechtigten und von sonstigen Aberkennungsgründen (z.B. rechtskräftige Verurteilung wegen eines schweren Verbrechens). 2020 wurden 29 % aller Aberkennungen wegen Straffälligkeit eingeleitet und 22 % entschieden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2019
Ausgangspunkt der Planung
2.994
Quelle
Integrierte Fremdenadministration (IFA)
Berechnungsmethode
Anzahl Aberkennungen vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl