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MASSNAHME

Asylmissbrauch noch weiter zurückdrängen

Asylmissbrauch noch weiter zurückdrängen (siehe Detailbudgets 18.01.01 Grundversorgung und 18.01.02 Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Rückkehr)

2020
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anzahl der durch Missbrauchscontrolling identifizierten Leistungsmissbrauchsfälle in der Grundversorgung und diversen Behörden

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl

Istwert

15.292

Anzahl

Zielzustand

22.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Kennzahl ist abhängig von der Anzahl der Personen in Grundversorgung und der durchgeführten Kontrollen. Mit dem Rückgang der Personen in Grundversorgung geht auch die Zahl der entdeckten Leistungsmissbrauchsfälle zurück.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2018

Ausgangspunkt der Planung

22.813


Quelle

Aufzeichnungen BMI u. Behörden

Berechnungsmethode

Anzahl der durch Missbrauchscontrolling identifizierten Leistungsmissbrauchsfälle in der Grundversorgung und diversen Behörden

Kennzahl: Anzahl Aberkennungen vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

4.426

Anzahl

Zielzustand

3.000

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Kennzahl ist abhängig von der Anzahl der Zuerkennungen von Asyl und subsidiärem Schutz, von wesentlichen, dauerhaften Veränderung der spezifischen, insbesondere politischen Verhältnisse im Herkunftsstaat der/des Asylberechtigten und von sonstigen Aberkennungsgründen (z.B. rechtskräftige Verurteilung wegen eines schweren Verbrechens). 2020 wurden 29 % aller Aberkennungen wegen Straffälligkeit eingeleitet und 22 % entschieden.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

2.994


Quelle

Integrierte Fremdenadministration (IFA)

Berechnungsmethode

Anzahl Aberkennungen vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl