Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Förderstandsveröffentlichung

Veröffentlichung von Förderdaten zur Erhöhung der Transparenz im Bereich der Bundes-Sportfördermittel

2020
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der veröffentlichten Förderdaten

Details zur Kennzahl

2020

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

94

%

Zielzustand

99

%

Erläuterung der Entwicklung

Die von der Bundes-Sport GmbH (BSG) gewährten Fördermittel sind in detaillierter Form auf der Website der BSG abrufbar. Davon ausgenommen sind die aus dem Sportligen-Fonds an die antragsberechtigten Ligen gewährten Covid-19-Mittel, welche zum gegenständlichen Zeitpunkt noch nicht auf der Website der BSG ausgewiesen wurden und den verminderten Istzustand begründen. Förderungen gemäß § 14 Abs. 1 BSFG 2017 in Verbindung mit § 14 Abs. 3 BSFG 2017 wurden nicht in obige Kennzahl miteinbezogen. Diese sind auf der Website des BMKÖS abrufbar.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2019

Ausgangspunkt der Planung

99


Quelle

Homepage Bundes-Sport GmbH

Berechnungsmethode

Anteil der veröffentlichten Förderdaten an allen vergebenen Förderungen