MASSNAHME
Effizienz der Außerlandesbringungen weiter optimieren (siehe Detailbudget 18.01.02 Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Rückkehr)
Effizienz der Außerlandesbringungen weiter optimieren (siehe Detailbudget 18.01.02 Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, Rückkehr)
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anzahl der zwangsweisen Außerlandesbringungen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
4.247Anzahl
Zielzustand
7.000Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl ist von der Anzahl durchsetzbarer Rückkehrentscheidungen, Anordnungen zur Außerlandesbringung, Ausweisungen oder Aufenthaltsverboten abhängig. Aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19 – Pandemie (Reisebeschränkungen, Einschränkung Flugverkehr etc.) konnten die Ziele nicht erreicht werden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2018
Ausgangspunkt der Planung
6.946
Quelle
Administrative Aufzeichnungen Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
Berechnungsmethode
Anzahl der zwangsweisen Außerlandesbringungen
Kennzahl: Anteil freiwillige Ausreisen an Außerlandesbringungen vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gesamt
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
51%
Zielzustand
44%
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl hängt von der Anzahl der Asylanträge und der Anzahl der zwangsweisen Außerlandesbringungen ab. Grundsätzlich kann die Entscheidung zur freiwilligen Rückkehr in jedem Verfahrensstadium getroffen werden. Auch Personen, die sich in einem laufenden asyl- oder fremdenrechtlichen Verfahren befinden oder auch rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten, können sich für die freiwillige Rückkehr entscheiden. Aufgrund der Maßnahmen gegen die COVID-19 – Pandemie sind die Außerlandesbringungen generell, die zwangsweisen und die freiwilligen Ausreisen gesunken. Erstmals seit 2016 beträgt der Anteil der freiwilligen Ausreisen über 50 %.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2018
Ausgangspunkt der Planung
44,9
Quelle
Administrative Aufzeichnungen Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl
Berechnungsmethode
Anteil freiwillige Ausreisen an Außerlandesbringungen vor dem Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gesamt