MASSNAHME
Abbau negativer Erwerbsanreize und Stärkung und Beibehaltung positiver Erwerbsanreize im Steuerrecht
Abbau negativer Erwerbsanreize und Stärkung und Beibehaltung positiver Erwerbsanreize im Steuerrecht
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Förderung der Erwerbstätigkeit durch das Steuerrecht
Details zum Meilenstein
Istzustand (2022)
Im Jahr 2022 ist die Abgabenquote um 0,2 %-Punkte auf 43,1 % des Bruttoinlandsproduktes (BIP) gesunken.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2020
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Die Bundesregierung bekennt sich zur weiteren Absenkung der gesamten Steuer- und Abgabenquote. Im Jahr 2020 wurde insbesondere bereits der Eingangssteuersatz gesenkt.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2022
Zielzustand (Beschreibung)
Die Steuer- und Abgabenquote wurde weiter gesenkt.
Erläuterung der Entwicklung
Die Absenkung der Abgabenquote ist zurückzuführen auf Maßnahmen im Rahmen der ökosozialen Steuerreform (insb. Senkung der Tarifstufen, Entlastung von Geringverdienerinnen und Geringverdienern, Erhöhung des Familienbonus Plus und des Kindermehrbetrages).
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
überplanmäßig