MASSNAHME
Geschlechtergerechte Beschickung von Gremien
Umsetzung der geschlechtergerechten Aufteilung bei der Beschickung von Gremien im kompetenzrechtlichen Bereich des Ressorts: Universitätsräte, Organe der AQ Austria
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil der quotengerecht besetzten Universitätsräte
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
95,5%
Zielzustand
100%
Erläuterung der Entwicklung
Seit Inkrafttreten der UG-Bestimmungen zur Umsetzung einer Frauenquote in universitären Kollegialorganen im Oktober 2009 hat sich die Präsenz von Frauen in den obersten Organen (Rektorat, Universitätsrat, Senat) sukzessive erhöht. 21 von 22 Universitätsräte erreichten 2022 die Quote. Aufgrund der Vakanz einer Person zum Stichtag 31.12.2022 war die quotenkonforme Zusammensetzung an einer Universität vorübergehend formal nicht erfüllt.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
95,5
Quelle
uni:data
Berechnungsmethode
Anteil der quotengerecht besetzten Universitätsräte an allen Universitätsräten
Kennzahl: Anteil der Frauen in allen Gremien der AQ Austria (Kuratorium, Board und Generalversammlung) an allen Mitgliedern
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
48,5%
Zielzustand
50%
Erläuterung der Entwicklung
Die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditierung Austria ist gemäß Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz verantwortliches Organ zur Akkreditierung von Fachhochschulen und Privatuniversitäten sowie deren Studien(-gängen), daher ist eine geschlechtergerechte Besetzung leitender Organe der AQ Austria von zentraler Bedeutung. In den letzten Jahren konnte kontinuierlich eine ungefähre Geschlechterparität gehalten werden.
Die Mitglieder des Boards der AQ Austria werden durch die Bundesministerin/den Bundesminister bestellt. Im Zuge der Bestellung der Mitglieder des Boards werden vier von acht Expert/inn/en im Bereich Hochschulwesen von der Ressortleitung vorgeschlagen. In der Generalversammlung der AQ Austria sind zwei Mitglieder ex lege Vertreter/innen des Ministeriums. Die Mitglieder des Kuratoriums wiederum sind durch die Generalversammlung der AQ zu wählen. Somit kann die Ressortleitung bei den Universitätsräten unmittelbar bzw. im Falle des Kuratoriums mittelbar auf die quotengerechte Besetzung der genannten Kollegialorgane einwirken.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
60
Quelle
Jahresbericht der AQ Austria
Berechnungsmethode
Anteil der Frauen in allen Gremien der AQ Austria (Kuratorium, Board und Generalversammlung) an allen Mitgliedern