MASSNAHME
Online-Verfügbarkeit der „10 wichtigsten Behördengänge“ für Bürger/innen und Angebot über eine Webanwendung und über mobile Endgeräte
Online-Verfügbarkeit der „10 wichtigsten Behördengänge“ für Bürger/innen und Angebot sowohl über eine Web-Anwendung, als auch über mobile Endgeräte. Umsetzung von Verwaltungsprozessen schrittweise im Sinne von one-/no-Stop Verfahren mit den verantwortlichen Stellen. Damit reduziert sich der Behördenkontakt der Bürger/innen in einer Lebenslage.
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Bereitstellung von weiteren Verfahren aus den 10 wichtigsten Behördenwegen auf der Plattform oesterreich.gv.at
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
4Anzahl
Zielzustand
8Anzahl
Erläuterung der Entwicklung
Die Online-Verfahren Anmeldung Hauptwohnsitz, Digitaler Babypoint (Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis und die Bestätigung der Meldung initial beantragen), Erinnerungsservice bei Ablauf von Reisepass und/oder Personalausweis und die Beantragung einer Wahlkarte stehen für Bürgerinnen und Bürger via APP und Web zur Verfügung, ein PDF-Signaturservice ist in die APP integriert. Die Behördenwege Anmeldung zur Eheschließung, Nebenwohnsitze, Urkundenservice befinden sich in Analyse bzw. Umsetzung. Mit der Umsetzung des Urkundenservices wurde im Jahr 2022 begonnen und wurde Anfang des Jahres 2023 in Betrieb genommen. Anmeldung zur Eheschließung wurde analysiert und ist aufgrund der Notwendigkeit eines sehr aufwendigen mandantenfähigen elektronischen Trauungskalenders verzögert. Für Nebenwohnsitze fehlt noch die rechtliche Basis. Eine aktualisierte Analyse der wichtigsten, zur Digitalisierung geeigneten Amtswege ist ebenfalls noch ausstehend.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
4
Quelle
Angebot auf der Plattform oesterreich.gv.at
Berechnungsmethode
Anzahl der integrierten Verfahren