MASSNAHME
Beitrag zur Steigerung der Digitalisierung in der Bundesverwaltung (Digitalisierungsfonds)
Beitrag zur Steigerung der Digitalisierung in der Bundesverwaltung, der Wirkungen über den konkreten Zuständigkeitsbereich eines einzelnen haushaltsleitenden Organs hinaus entfalten und zu Effizienz- und Effektivitätssteigerungen führen (Digitalisierungsfonds)
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Meilenstein: Anschubfinanzierung insbesondere für die Konzeption, Entwicklung und Umsetzung relevanter Projekte (als Teil des Aufbau- und Resilienzplans)
Details zum Meilenstein
Istzustand (2022)
Für die Finanzierung aus dem Digitalisierungsfonds wurden für das Jahr 2022 Projekte in vier Tranchen eingereicht. In diesen vier Tranchen wurden von der Task Force Digitalisierung 100 Projekte mit einem Volumen von € 67.034.938,95 für den Digitalisierungsfonds qualifiziert. Bis zum Außerkrafttreten des Digitalisierungsfonds-Gesetzes, mit Ablauf des 31.12.2022, wurden davon 87 Projekte beauftragt und befinden sich in der Umsetzung. In Summe konnten bereits 18 Projekte aus den Tranchen 1 bis 6, aus den Jahren 2021 und 2022, abgeschlossen werden. Beispielsweise konnten die Ausweisplattform des Bundes (eAusweise) mit der mobilen Anwendung für Bürgerinnen und Bürger mit einer eAusweis Check App zur Überprüfung von digitalen Ausweisen sowie der GWK Check App für Gemeindewachkörper bereits in Betrieb genommen werden.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
30.06.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Derzeit werden von den Ressorts unterschiedliche Rechenzentren, Soft- und Hardware sowie Service-Provider genutzt, die zu hohen Kosten, schwankender Qualität und geringerer Sicherheit führen können. Im Bereich der IT-Konsolidierung wurde eine umfangreiche Analysephase gestartet bei der Umsetzungskonzepte für Vorhaben wie etwa das einheitliche Videokonferenzsystem oder die/der einheitliche Hotline/ServiceDesk erarbeitet werden. Im Anschluss wird eine (insbesondere zeitliche) Priorisierung der Vorhaben vorgenommen.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2022
Zielzustand (Beschreibung)
Projekte zur Standardisierung der IT in der Bundesverwaltung wurden gestartet. Auf Grundlage der in der Analysephase erarbeiteten Umsetzungskonzepte und der anschließenden Priorisierung befinden sich erste Projekte zur ressortübergreifenden IT-Konsolidierung im Bund in der Durchführung oder wurden bereits erfolgreich umgesetzt.
Erläuterung der Entwicklung
Die Bundesregierung hat mit dem Ministerratsvortrag MRV 35/10 vom 21.10.2020 und dem Bundesfinanzgesetz 2021 eine Unterstützung der digitalen Transformation in der Bundesverwaltung in der Höhe von € 160 Mio. für 2021/2022 (jeweils in der Höhe von € 80 Mio. pro Jahr) beschlossen, mit dem Ziel die Digitalisierung in der Bundesverwaltung durch Finanzierung von Projekten mit ressortübergreifender Wirkung zu forcieren.
Im BMDW wurde eine eigene Geschäftsstelle eingerichtet, welche die Aktivitäten der Task Force koordiniert und deren Entscheidungen vorbereitet. Diese bereitet auch die Unterlagen für die Auswahl der Projekte in Abstimmung mit den anderen Ressorts der Task Force Digitalisierung 2022 für die Sitzungen der Task Force vor. Mit in Kraft treten der Bundesministeriengesetz-Novelle 2022 (BGBl. I Nr. 98/2022) am 18.07.2022 gingen die Zuständigkeiten der Digitalisierung vom Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) über. Hiervon umfasste Agenden der Sektion I (Digitalisierung und E-Government) des BMDW sind somit in den Aufgabenbereich der Sektion V (Digitalisierung und E-Government) des BMF übergegangen. Im Jahr 2022 fanden insgesamt 6 Sitzungen der Task Force Digitalisierung 2022 statt.
Für die Finanzierung aus dem Digitalisierungsfonds 2021 und 2022 wurden Projekte in insgesamt 7 Tranchen eingereicht.
In Summe wurden 315 Projekte mit einem Gesamtvolumen von € 287.464.794 eingereicht. Davon wurden 168 Projekte mit einem Volumen von € 143.042.165 erfolgreich durch die Task Force qualifiziert.
Von den € 143.042.165 des qualifizierten Projektbudgets der 1. bis 7. Tranche wurden bis zum Außerkrafttreten des Digitalisierungsfonds-Gesetzes, mit Ablauf des 31.12.2022, 155 Projekte mit einem Gesamtvolumen von € 118.854.505 beauftragt. Das entspricht einem Ausnutzungsgrad des qualifizierten Digitalisierungsfondsbudgets von 83,1 %.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
zur Gänze