MASSNAHME
Umsetzung der Ergebnisse der Ökostromgesetznovelle 2019
Umsetzung der Ergebnisse der Ökostromgesetznovelle 2019
Massnahme teilweise erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Erhöhung der installierten Leistung Photovoltaik (MWp)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
208MWp
Zielzustand
248MWp
Erläuterung der Entwicklung
Mit der Ökostromgesetznovelle 2019 wurden im Bereich Photovoltaik die Investitionsförderung auf den Zeitraum 2020 – 2022 verlängert und die jährlich bereitgestellten Fördermittel von 9 auf 24 Mio. € erhöht. Da nach der neuen Übergangsbestimmung im ÖSG 2012 (§ 57f Abs. 1 Z 1 ÖSG 2012) Förderverträge nach den §§ 24 bis 27a ÖSG 2012 ab Inkrafttreten des EAG nicht mehr abgeschlossen werden, standen für 2022 keine zusätzlichen ÖSG Mittel mehr bereit.
Im Jahr 2020 konnten damit rund 123 MW installierter Leistung kontrahiert werden (Stand Mitte 2021). Falls alle Anlagen, welche 2020 und 2021 eine Förderzusage erhalten haben (Stand Mitte 2021), errichtet worden wären, hätte sich die installierte PV-Leistung in Österreich um rund 248 MW erhöht.
Die kontrahierten Mengen haben sich seit der letzten Auswertung verändert: PV-Anlagen wurden teilweise nicht errichtet und dadurch Fördermittel wieder frei. Dementsprechend konnten Anträge von der Warteliste nachrücken. Somit sind 208 MW an Anlagen mit Investitionsförderung aus Mitteln gemäß Ökostromgesetznovelle 2019 installiert und endabgerechnet, bei weiteren rund 60 MW besteht eine Förderzusage, eine Endabrechnung/Auszahlung ist aber noch nicht erfolgt.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
123
Quelle
Ökostrombericht 2018
Berechnungsmethode
Leistung PV aus Mitteln Investitionsförderung gemäß ÖSG (Kontingent 2020 und 2021); es sind jene Anlagen angeführt, bei denen die Endabrechnung bereits geprüft und auch ausbezahlt wurde.