MASSNAHME
Gewährleistung einer wirkungsorientierten Zivildienstverwaltung
Gewährleistung einer wirkungsorientierten Zivildienstverwaltung
Massnahme zur Gänze erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Anteil an zuweisbaren zu zugewiesenen Zivildienern
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl
Istwert
59,85%
Zielzustand
56%
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl drückt das Verhältnis von zugewiesenen Zivildienstleistenden zu zuweisbaren Zivildienstpflichtigen (= innerhalb des letzten Jahres festgestellte Zivildienstpflichtige plus die Anzahl der bereits aus den Vorjahren zuweisbaren Zivildienstpflichtigen) aus.
Obwohl der Umstand, dass 2022 – verglichen mit den Vorjahren – wieder mehr Zivildiensterklärungen abgegeben und dadurch auch mehr Zivildienstpflichtige festgestellt werden konnten, eine sehr positive Entwicklung für den Zivildienst ist, wirkte sich die größere Anzahl an festgestellten Zivildienstpflichtigen natürlich erschwerend auf die Zielerreichung aus. Dennoch konnte mit einem Anteil von 59,85 % der zugewiesenen Zivildiener an der Gesamtzahl aller zuweisbaren Zivildiener das Ziel erreicht werden.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2020
Ausgangspunkt der Planung
69,7
Quelle
Datenbank Zivildienstserviceagentur
Berechnungsmethode
Anteil an zuweisbaren zu zugewiesenen Zivildienern (in Prozent, ohne Zuweisungen außerordentlicher Zivildiener)