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MASSNAHME

Bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz

Bedarfsorientierte polizeiliche Präsenz

2023
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Anteil der verkehrspolizeilichen Kontrollstunden an Gesamtleistungsstunden

Details zur Kennzahl

2023

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

6,6

%

Zielzustand

6,3

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Kennzahl ist abhängig von den operativen Planungen und deren Durchführung je nach aktueller Lage im verkehrspolizeilichen Bereich. Die Werte bewegen sich seit 2018 über 6 %.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2021

Ausgangspunkt der Planung

6,3


Quelle

Elektronische Dienstdokumentation (EDD)

Berechnungsmethode

Anteil der verkehrspolizeilichen Kontrollstunden an Gesamtleistungsstunden

Kennzahl: Anteil der Fußstreifenstunden an Gesamtleistungsstunden

Details zur Kennzahl

2023

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

6,16

%

Zielzustand

6

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Kennzahl gibt Auskunft über die operative Planung von Fußstreifenstunden entsprechend der aktuellen Lage. 2023 wurde das Ziel überplanmäßig erreicht.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2021

Ausgangspunkt der Planung

6,45


Quelle

Elektronische Dienstdokumentation (EDD)

Berechnungsmethode

Anteil der Fußstreifenstunden an Gesamtleistungsstunden

Kennzahl: Bestätigungsquote zu Beeinträchtigungen der Fahrtauglichkeit (Suchtgiftlenker) durch Arzt gm. § 5/5 Straßenverkehrsordnung

Details zur Kennzahl

2023

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

84

%

Zielzustand

86

%

Erläuterung der Entwicklung

Die Kennzahl gibt Auskunft über die Qualität der Aus- und Fortbildung der Exekutivbeamten beim Erkennen einer Beeinträchtigung von Fahrzeuglenkern durch Suchtgift. Der Kennzahlenwert ist im Vergleich zum Jahr 2022 leicht gefallen.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2021

Ausgangspunkt der Planung

86


Quelle

Elektron. Dienstdokumentation (EDD), Datenmodul PAD

Berechnungsmethode

Verhältnis der Anzahl der von einem Arzt bestätigten Beeinträchtigungen der Fahrtauglichkeit nach Vorführung eines Lenkers durch ein Organ der Bundespolizei