MASSNAHME
Bekämpfung der irregulären Migration
Bekämpfung der irregulären Migration (siehe Detailbudget 18.01.05 Grenz-, Visa- und fremdenpolizeiliche Angelegenheiten)
Massnahme überwiegend erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Missbrauchsquote Visa (Asylanträge nach Visa-Einreise an erteilten Schengenvisa gesamt)
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
0,05%
Zielzustand
0,039%
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl ist abhängig von der Anzahl der Asylanträge nach einer Einreise über ein erteiltes Visum und von der Anzahl der erteilten Schengenvisa. Der Anteil Asylanträge nach Visa-Einreise an erteilten Schengen Visa für 2023 beträgt 0,05% (rückläufig gegenüber dem Vorjahr).
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2021
Ausgangspunkt der Planung
0,13
Quelle
Administrative Aufzeichnungen BMI
Berechnungsmethode
Asylanträge nach Visa-Einreise an erteilten Schengenvisa gesamt
Kennzahl: Asylanträge nach Visa in Relation zu Asylanträgen gesamt
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
0,18%
Zielzustand
0,32%
Erläuterung der Entwicklung
Die Kennzahl ist abhängig von der Anzahl der Asylanträge nach einer Einreise über ein erteiltes Visum und von der gesamten Anzahl der Asylanträge. Das Ziel für 2023 wurde überplanmäßig erreicht.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2021
Ausgangspunkt der Planung
0,13
Quelle
Administrative Aufzeichnungen BMI
Berechnungsmethode
Asylanträge nach Visa in Relation zu Asylanträgen gesamt
Meilenstein: Umsetzung ETIAS - Europäisches Reiseinformations- und Reisegenehmigungs-System
Details zum Meilenstein
Istzustand (2023)
Das ursprüngliche Ziel, ab Mitte des Jahres 2023 von allen Einreisenden aus Drittstaaten, die derzeit kein Visum für die Einreise nach Europa benötigen, verpflichtend eine ETIAS-Genehmigung zu beantragen, konnte aufgrund der Verschiebung der Implementierung des EU-Projektes ESS (Entry-Exit-System) nicht eingehalten werden. Im Oktober 2023 wurde ein neuer Zeitplan präsentiert, wonach ETIAS im 1. Halbjahr 2025 in Betrieb gehen soll.
Ausgangspunkt der Planung (Datum)
31.12.2021
Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)
Technische Entwicklung von ETIAS, Planung der organisatorischen Umsetzung.
Zielzustand (Datum)
31. Dezember 2023
Zielzustand (Beschreibung)
Betriebsbeginn ETIAS im 4. Quartal 2023
Erläuterung der Entwicklung
Das Projekt ETIAS (European Travel Information and Authorization System oder europäisches Reiseinformations- und Autorisierungssystem) der Europäischen Union hat das Ziel zur Befreiung der Visumpflicht, um ihre Grenzen zu schützen und zu stärken. Das Projekt wird maßgeblich vom Fortschritt aller Teilnehmerstaaten innerhalb der EU und von der Europäischen Kommission beeinflusst.
Zielerreichungsgrad des Meilensteins
nicht erreicht