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WIRKUNGSZIEL

Sicherstellung von Bedarfs- und Qualitätsorientierung im Bereich der legalen Migration, Reduktion von irregulärer Migration

Sicherstellung von Bedarfs- und Qualitätsorientierung im Bereich der legalen Migration. Irreguläre Migration soll reduziert werden und qualifizierte Migration im Interesse Österreichs erfolgen.

2023
Wirkungsziel teilweise erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Migration wird auch in Zukunft ein herausforderndes Thema bleiben. Der Anteil der legalen Zuwanderung an der gesamten Zuwanderung aus Drittstaaten betrug 2023 rund 67 %, das sind in absoluten Zahlen rund 132.800 Personen. Legale Zuwanderung überwiegt somit weiterhin deutlich die Zuwanderung durch Asyl. Der Anteil der Zuzüge von Staatsangehörigen der EU/EFTA – Staaten (EFTA: Europäische Freihandelsassoziation) an der Summe aller legalen Zuzüge von Fremden beträgt 2023 67%. Das sind in absoluten Zahlen rund 94.000 Staatsangehörigen aus EU/EFTA – Staaten. Das Ziel für das Jahr 2023 konnte somit knapp nicht erreicht werden. Der überwiegende Anteil der Migration nach Österreich erfolgt auf legalem Weg. Darüber hinaus erfolgt die überwiegende Mehrheit der legalen Zuwanderung aus Staaten der EU und EFTA.
Österreich bekennt sich dazu, die Fragen von Flucht und Migration zu trennen. Dazu braucht es eine Migrationsstrategie für sichere, geordnete, reguläre und qualifizierte Migration im Interesse Österreichs und im Interesse der Betroffenen. Da Migrationspolitik auch von der Zustimmung der Bevölkerung getragen sein soll, ist mit den Migrationskommunikationsinitiativen GEMEINSAM.VIEL BEWEGEN und GEMEINSAM.ÖSTERREICH VERSTEHEN eine breite Einbindung der Zivilgesellschaft beabsichtigt. Im Jahr 2021 wurden die bisherigen Zwischenergebnisse zusammengeführt, um sie in eine weitere, breite gesamthafte Prozessgestaltung zu integrieren. Die Vorbereitungsarbeiten für einen umfassenden gesamtstaatlichen und gesamtgesellschaftlichen sowie wissenschaftlich begleiteten Prozess wurden abgeschlossen. Der Fokus liegt dabei auf einer Strategie für sichere, geordnete, reguläre und qualifizierte Migration, der Bekämpfung illegaler Migration sowie Hilfe vor Ort, der Erarbeitung einer österreichischen Gesamtstrategie auf Basis einer Trennung von Asyl und Arbeitsmigration unter Einbeziehung betroffener Ressorts, der Etablierung strategischer Partnerschaften, der Bereitstellung von Mitteln zur Umsetzung der Migrationsstrategie und darauf, Migration gesamtheitlich zu begreifen. Im Jahr 2023 lag der Fokus auf Migration und Bildung, dabei wurden einige interaktive Angebote für Schulen und Hochschulen entwickelt, um gesamtgesellschaftliche Zusammenhänge bewusst zu machen.
Im Bereich der legalen Migration wird die Zuwanderung unter Berücksichtigung der gesellschaftlichen und arbeitsmarktrechtlichen Bedürfnisse gesteuert, um Österreich als Wirtschaftsstandort weiter zu stärken. Gemessen an der Gesamtzuwanderung aus Drittstaaten erreichte die kriteriengeleitete Zuwanderung durch die »Rot-Weiß-Rot – Karte« 2023 15 %, eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr (2022: 12 %). Das Ziel von 10 % wurde weit übertroffen. Der Zielwert von 95% für jene Personen, die nach Zuwanderung mit einer »Rot-Weiß-Rot – Karte« dauerhaft in Österreich gehalten werden konnten, wurde nicht erreicht (54%). Die Ersterteilung der RWR-Karten ist gestiegen, die Anzahl der „RWR-Karten plus“ dagegen gesunken, was sich aus der mehrjährigen Gültigkeitsdauer letzterer ab 2017 ergibt. Ebenfalls hat die Zweckänderung Schlüsselkraft nach § 41a Abs 1 NAG die Zielerreichung beeinflusst. Dementsprechend lagen die Anteilswerte 2022 (61 %), 2021 (120 %) und 2020 (78 %) deutlich über dem aktuellen Wert.
Vertriebene aus der Ukraine erhalten bei Erfüllen der rechtlichen Voraussetzungen ein vorübergehendes Aufenthaltsrecht in Österreich. Dazu wurde im März 2022 auf europäischer Ebene die Massenzustrom-Richtlinie aktiviert. Insgesamt wurden seit Kriegsbeginn 107.779 Personen gemäß der Vertriebenen-Verordnung von der Exekutive in Österreich registriert. Das vorübergehende Aufenthaltsrecht wird durch einen Ausweis für Vertriebene dokumentiert. Im Jänner 2023 wurde vom Hauptausschuss die erste Verlängerung des vorübergehenden Aufenthaltsrechtes von 3. März 2023 bis 4. März 2024 beschlossen. Das BFA hat daraufhin insgesamt 69.387 Personen, die in Österreich als Vertriebene aus der Ukraine registriert waren und über einen aufrechten Wohnsitz verfügten, Großteils automatisiert einen neuen Ausweis mit verlängertem Gültigkeitsdatum ausgestellt. Ab Mitte 2024 kann eine Überleitung vom Vertriebenenstatus in das NAG von Ukrainerinnen und Ukrainern mit Beschäftigung und unter bestimmten Bedingungen beantragt werden.
Ein zentraler Teil einer geordneten Migrationspolitik ist die Bekämpfung der irregulären Migration. Auf den Missbrauch von Visa wird ein besonderes Augenmerk gelegt. Im Jahr 2023 liegt das Verhältnis von Asylanträgen, die nach Visa-Einreisen gestellt werden, zu der gesamten Anzahl an Asylanträgen in Österreich bei 0,18 Prozent. Das Ziel wurde somit überplanmäßig erreicht. Der Anteil Asylanträge nach Visa-Einreise an erteilten Schengen Visa für 2023 beträgt 0,05% (rückläufig um 0,06% gegenüber dem Vorjahr).
Das Projekt ETIAS (European Travel Information and Authorization System oder europäisches Reiseinformations- und Autorisierungssystem) wurde wie geplant weiterverfolgt, die technische Entwicklung sowie Planung und organisatorische Umsetzung abgeschlossen. Die Europäische Union hat dieses Programm zur Verbesserung von Grenzschutz und Stärkung der inneren Sicherheit und Minimierung von realen Gefährdungspotentialen geschaffen. Das Hauptziel des ETIAS-Visums für Europa besteht darin, mögliche Bedrohungen oder Risiken im Zusammenhang mit Besuchern zu identifizieren, die in eines der Schengen-Länder reisen. Das ETIAS Visumbefreiungsprogramm wird für die Einreise in ein Schengen-Mitgliedsland benötigt. Das ursprüngliche Ziel, ab Mitte des Jahres 2023 von allen Einreisenden aus Drittstaaten, die derzeit kein Visum für die Einreise nach Europa benötigen, verpflichtend eine ETIAS-Genehmigung zu beantragen, konnte aufgrund der Verschiebung der Implementierung des EU-Projektes ESS (Entry-Exit-System) nicht eingehalten werden. Im Oktober 2023 wurde ein neuer Zeitplan präsentiert, wonach ETIAS im 1. Halbjahr 2025 in Betrieb gehen soll.
Das Wirkungsziel leistet einen Beitrag zur Verfolgung des SDG-Unterziels „Eine geordnete, sichere, reguläre und verantwortungsvolle Migration und Mobilität von Menschen erleichtern, unter anderem durch die Anwendung einer planvollen und gut gesteuerten Migrationspolitik“.