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KENNZAHL

Anteil legale Migration aus Drittstaaten

Anteil der nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz legal zugezogenen Fremden an allen nach Österreich zugewanderten Fremden

2023
Kennzahl nicht erreicht

Zugeordnetes Wirkungsziel

Kennzahlen geben direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines bestimmten Wirkungsziels. Jedes Wirkungsziel wird mit maximal fünf Kennzahlen überprüfbar gemacht.


Entwicklung der Wirkungskennzahl

Grafik

Tabelle

Beurteilung der Kennzahlen-Entwicklung

Der Anteil der legalen Zuwanderung an der gesamten Zuwanderung aus Drittstaaten betrug 2023 67 %, das sind in absoluten Zahlen rund 132.800 Personen. 2022 waren es 54%. Legale Zuwanderung überwiegt somit weiterhin deutlich die Zuwanderung durch Asyl. Der Anstieg des Anteilswerts zu 2022 ergibt sich aus den steigenden Zahlen des legalen Zuzugs von Schlüsselkräften und Familienangehörigen einerseits und aus den sinkenden Zahlen von Asylwerbern andererseits.
Zuzüge nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz von Fremden umfassen den Zuzug aus EU-EFTA-GB, Familiennachzug aus Drittstaaten, Zuzug sonstiger Drittstaatsangehöriger, Schlüsselarbeitskräfte aus Drittstaaten, sowie Erstaufenthaltsbewilligungen. Alle Zuzüge von Fremden umfassen zusätzlich den Zuzug durch Asylwerber und Saisonarbeitskräfte.


Quelle

Statistik Austria, migration & integration zahlen.daten.fakten

Berechnungsmethode

Anteil der Zuzüge nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz von Fremden an Summe aller Zuzüge von Fremden