KENNZAHL
Anteil legale Migration aus Drittstaaten
Anteil der nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz legal zugezogenen Fremden an allen nach Österreich zugewanderten Fremden
Entwicklung der Wirkungskennzahl
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Tabelle
Anteil der nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz legal zugezogenen Fremden an allen nach Österreich zugewanderten Fremden
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Der Anteil der legalen Zuwanderung an der gesamten Zuwanderung aus Drittstaaten betrug 2023 67 %, das sind in absoluten Zahlen rund 132.800 Personen. 2022 waren es 54%. Legale Zuwanderung überwiegt somit weiterhin deutlich die Zuwanderung durch Asyl. Der Anstieg des Anteilswerts zu 2022 ergibt sich aus den steigenden Zahlen des legalen Zuzugs von Schlüsselkräften und Familienangehörigen einerseits und aus den sinkenden Zahlen von Asylwerbern andererseits.
Zuzüge nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz von Fremden umfassen den Zuzug aus EU-EFTA-GB, Familiennachzug aus Drittstaaten, Zuzug sonstiger Drittstaatsangehöriger, Schlüsselarbeitskräfte aus Drittstaaten, sowie Erstaufenthaltsbewilligungen. Alle Zuzüge von Fremden umfassen zusätzlich den Zuzug durch Asylwerber und Saisonarbeitskräfte.
Quelle
Statistik Austria, migration & integration zahlen.daten.fakten
Berechnungsmethode
Anteil der Zuzüge nach dem Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz von Fremden an Summe aller Zuzüge von Fremden