MASSNAHME
Gezielte Aktivitäten des Justizmanagements
Gezielte Aktivitäten des Justizmanagements (z.B. Berichtsaufträge, Aufarbeitungspläne etc.) auf Basis einer engmaschigen laufenden Beobachtung der Entwicklung der Urteilsausfertigungsdauer und der Verfahrensdauer.
Massnahme überplanmäßig erreicht
Zugeordnete Wirkungsziele
Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.
Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme
Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.
Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.
Kennzahl: Beschwerdequote bei den Justizombudsstellen
Details zur Kennzahl
Anmerkung: positiv bei sinkender Kennzahl
Istwert
12x von 100.000
Zielzustand
14x von 100.000
Erläuterung der Entwicklung
Die Berechnungsmethode stellt auf „echte“ Beschwerden und nicht auf reine Auskünfte ab. Im Jahr 2023 wurden 340 Beschwerden an die Justiz-Ombudsstellen erstattet, was bei einem Gesamtanfall von 2,736 Mio. Geschäftsfällen bei den Gerichten zu einer Quote von 12 Beschwerden je 100.000 Verfahren führt. Die Kennzahl erhält ihre Aussagekraft durch den Jahresvergleich.
Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung
2021
Ausgangspunkt der Planung
11
Quelle
BIS-Justiz, BMJ, Berichte der Justizombudsstellen
Berechnungsmethode
jährliche Beschwerden im Verhältnis zum jährlichen Gesamtanfall