Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
MASSNAHME

Verbesserung der Steuerung und Umsetzung der erweiterten Schulautonomie

Verbesserung der Steuerung des Schulsystems und Umsetzung der erweiterten Schulautonomie durch organisatorische, personelle und pädagogische Gestaltungsspielräume

2023
Massnahme überwiegend erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Kennzahl: Bildung von Schulclustern

Details zur Kennzahl

2023

Anmerkung: positiv bei steigender Kennzahl

Istwert

57

Anzahl

Zielzustand

40

Anzahl

Erläuterung der Entwicklung

Die Bildung von Schulclustern wurde im Bildungsreformgesetz 2017 zur Verbesserung der Qualität der Kleinschulen mit Blick auf die autonome Schulentwicklung und eine flexible, stärkenorientierte Nutzung von Personalkapazitäten eingeführt. Schulen im Schulcluster verfügen über ein Begleitkonzept, erhalten Ressourcen für administratives Personal und können Infrastruktur und Unterrichtsmaterialien gemeinsam nutzen. Mit einer pro Schuljahr steigenden Anzahl an Schulclustern ist die Erwartung von positiven Effekten für die Schulqualität verbunden. Die Errichtung eines Clusters erfolgt durch die Bildungsdirektion des jeweiligen Bundeslandes. Mit 57 eingerichteten Schulclustern (43 Pflichtschul- und 14 Bundesschulcluster) wurde das Ziel für das Jahr 2023 (40) überplanmäßig erreicht. Um die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Schulcluster zu optimieren, wurden Änderungsvorschläge für die Dienstrechtsnovellierung eingebracht. Obwohl diese dienstrechtlichen Anpassungen bislang noch nicht umgesetzt sind, werden für das Schuljahr 2024/25 weitere fünf, d.h. insgesamt 62 aktive Schulcluster (47 Pflichtschul- und 15 Bundesschulcluster) erwartet.

Ausgangsjahr bzw. Datum der Planung

2021

Ausgangspunkt der Planung

20


Quelle

Schulen-Online, Personalbewirtschaftung, Bildungsdirektion

Berechnungsmethode

Anzahl der Clusterleiter/innen des Schuljahres

Meilenstein: Flexible Gestaltung der Unterrichtsorganisation

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

Mit 01.09.2024 treten die letzten für die Überführung von Schulversuchen erforderlichen Lehrplannovellen in Kraft. Die übergeführten Schulversuche befinden sich damit ab dem Schuljahr 2024/25 im Regelschulwesen.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.08.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die schulgesetzlichen Grundlagen zur Ausweitung der schulorganisatorischen, schulunterrichtlichen sowie schulzeitlichen Autonomie wurden mit Juli 2022 beschlossen: Individualisierung durch Flexibilisierung der Unterrichtsorganisation, Möglichkeit für standortspezifische Anpassung der Leistungsbeurteilung in der Oberstufe, gleiche Dauer des Winter- und Sommersemesters in Abschlussklassen sowie die schulautonome Festlegung der Anwendung der Bestimmungen über die semestrierte Oberstufe werden durch die Gesetzesänderung ermöglicht.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Die für die Überführung von Schulversuchen notwendigen Lehrplanverordnungen zur Flexibilisierung der Unterrichtsorganisation (z.B. Lernbüro) sind kundgemacht. Bestehende Schulversuche in diesem Bereich sind ins Regelschulwesen übergeführt.

Erläuterung der Entwicklung

Die Schulen sind über die Maßnahmen zur Überführung informiert und werden im Prozess durch den Pädagogischen Dienst in den Bildungsdirektionen begleitet.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend

Meilenstein: Entwicklung eines Bildungsmonitoring- und controllingsystems

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

Die Ersteinrichtung der IT-Infrastruktur (BILIS) ist umgesetzt und liefert erste Daten und Auswertungen für die datengestützte und effiziente Steuerung des Bildungswesens (Dashboards über die „Grunddaten des österr. Schulwesens“). Das „BILIS“ (Bildungsinformationssystem) ist ein Data-Warehouse (BILIS-DWH) sowie eine Reportingplattform (BILIS-Reporting) und bildet zusammen das IT-System des Bildungsmonitorings. BILIS speichert, verknüpft und verarbeitet Daten verschiedener Datenquellen zu Berichten, die den Nutzerinnen und Nutzern des Bildungsmonitorings bereitgestellt werden. Hierfür wurden Daten der Gesamtevidenz („Schulstatistik“), des Personalcontrollings, der Hochschulstatistik sowie Registerdaten der Statistik Austria sowie der nationalen Kompetenzmessungen (BIST-Ü, zukünftig auch IKMPlus) zusammengeführt. Ein erster Entwurf zum Bildungscontrollingbericht 2024 liegt vor.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.05.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Entwicklung und Implementierung des Bildungsmonitorings, kann aufgrund der COVID-19 Pandemie nur mit Verzögerung erfolgen. Der Bildungscontrolling-Bericht wurde im Dezember 2021 veröffentlicht. Am Konzept für den nächsten Bericht (2024) wird derzeit gearbeitet.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Die neue IT-Infrastruktur (BILIS) ist in einer Pilotversion umgesetzt und liefert erste Daten und Auswertungen für die datengestützte und effiziente Steuerung des Bildungswesens. „BILIS“ (Bildungsinformationssystem) ist ein Datawarehouse sowie eine Berichtsplattform und bildet das IT-System des Bildungsmonitorings. BILIS speichert, verknüpft und verarbeitet Daten verschiedener Datenquellen zu Berichten, die den Nutzerinnen und Nutzern des Bildungsmonitorings bereitgestellt werden. Hierfür werden unter anderem Daten der Gesamtevidenz („Schulstatistik“), der nationalen Kompetenzmessungen (BIST-Ü, IKMPlus), der sRDP, des Personalcontrollings, der Hochschulstatistik sowie Registerdaten der Statistik Austria zusammengeführt. Der Bildungscontrollingbericht (2024) liegt in einer Entwurfsversion vor.

Erläuterung der Entwicklung

Nach einer temporären Verzögerung konnte die Umsetzung der Maßnahme ab Mitte 2023 wieder zügig verfolgt werden. Die Funktion des Datawarehouse sowie die Erstellung von Dashboards unter Verwendung des Datenmodelles und der Reportingplattform wurde mit einer ersten Sammlung an Dashboards zu den „Grunddaten des österr. Schulwesens: Daten zu Schülerinnen und Schüler, Klassen, Schulen, und Lehrpersonen“ erfolgreich erprobt, produktiv gesetzt und Nutzerinnen und Nutzer der Schulverwaltung bereitgestellt. An der Konzepterstellung und Umsetzung von Reports auf der Reportingplattform und der Erschließung weiterer Datenquellen wird kontinuierlich gearbeitet. Ein erster Entwurf zum Bildungscontrollingbericht 2024 liegt vor.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend

Meilenstein: Bedarfsorientierte Auswahl von administrativem und pädagogischem Unterstützungspersonal an Schulen

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

Die Novelle des Finanzausgleichsgesetzes hinsichtlich der administrativen Assistenzen an öffentlichen allgemein bildenden Pflichtschulen sowie des psychosozialen Unterstützungspersonals (Schulsozialarbeit) befindet sich planmäßig in Vollumsetzung. Die beiden gegenständlichen Regelungen wurden vollinhaltlich auch in das Finanzausgleichsgesetz 2024 übernommen. Das Modell der Tutorinnen und Tutoren bzw. nunmehr Freizeit- und Stützpädagoginnen und -pädagogen wurde seitens des BMBWF allen Ländern so wie dem Städte- und Gemeindebund, insbesondere in den Verhandlungen zum Finanzausgleich vorgestellt. Die Finanzausgleichspartner haben im Rahmen des Paktums zum Finanzausgleich 2024 als politisches Ziel festgelegt, das gesamte pädagogische Personal an Pflichtschulen bei einem Dienstgeber (Länder) zusammenzuführen und damit eine Reform der schulischen Tagesbetreuung mit einem langfristig stabilen Finanzierungsmodell aus dem Stellenplan für Pflichtschulen zu erreichen. Derzeit laufen zwischen dem BMBWF und den Dienstnehmer- und Dienstgebervertretungen der Freizeitpädagoginnen und Freizeitpädagogen​​ intensive Gespräche. Die Signale sind hier äußerst positiv eine Grundsatzeinigung zu erzielen. Eine legistische Umsetzung ist daher im Evaluierungsjahr 2023 noch nicht erfolgt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.08.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Administratives und psychosoziales Unterstützungspersonal: Die Verankerung der administrativen Assistenzen und der Schulsozialarbeit an allgemein bildenden Pflichtschulen im Finanzausgleichsgesetz (FAG) ist erfolgt. Tutoren: Der Entwurf befindet sich in legistischer und inhaltlicher Ausarbeitung.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Die Novelle zum Finanzausgleichsgesetz ist mit Beginn des Schuljahres 2023/24 in Vollumsetzung. Der Entwurf zur Etablierung von Tutoren ist legistisch umgesetzt.

Erläuterung der Entwicklung

Der Bund ersetzt im Bereich der administrativen Assistenzen gemäß § 6 Abs. 9 FAG 2024 (ehemals § 4 Abs. 9 FAG 2017) den Ländern seit 1.9.2023 (Schuljahr 2023/24) maximal 66,67 % der Kosten (Aktivitätsbezüge) für die Bereitstellung von administrativen Assistenzen an APS, gedeckelt mit einem Höchstbetrag von 15 Mio. Euro pro Schuljahr. Ebenso wurde bereits beginnend mit dem Schuljahr 2022/23 im Finanzausgleichsgesetz die Möglichkeit zur gemeinsamen Finanzierung von schulischem psychosozialem Unterstützungspersonal verankert. Dabei verpflichtet sich der Bund seit 1.9.2022 bis zu 7 Mio. Euro für dieses Personal zur Verfügung zu stellen, wenn die Länder jeweils den gleichen Betrag bereitstellen. Somit stehen insgesamt bis zu 14 Mio. Euro für psychosoziales Unterstützungspersonal an Pflichtschulen zur Verfügung.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

teilweise

Meilenstein: Nutzung der Bildungsregionen als Steuerungseinheit, Entwicklung eines Qualitätsmanagementsystems auf Ebene der Bildungsdirektion

Details zum Meilenstein

2023

Istzustand (2023)

Der Qualitätsrahmen für den Pädagogischen Dienst/Bildungsregionen liegt mit Ende des Jahres 2023 vor (finale Fassung).

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

25.05.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Arbeit an einem Qualitätsrahmen für den Pädagogischen Dienst/Bildungsregionen wurde begonnen und ein entsprechendes Projekt wurde aufgesetzt.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Der Qualitätsrahmen für den Pädagogischen Dienst/Bildungsregionen liegt vor.

Erläuterung der Entwicklung

Der Qualitätsrahmen für den Pädagogischen Dienst beschreibt in Qualitätsdimensionen, -bereichen und -kriterien die Qualitätsmerkmale der Arbeit der Akteure des Bereichs Pädagogischer Dienst einer Bildungsdirektion (Leitung, Abteilungsleitungen der Bildungsregionen, Schulqualitätsmanagerinnen und Schulqualitätsmanager, Diversitätsmanagerinnen und Diversitätsmanager). Er bildet die Grundlage für ein Qualitätsmanagementsystem des Pädagogischen Dienstes in den Bildungsdirektionen und orientiert sich in seiner inhaltlichen Ausgestaltung am Qualitätsrahmen für Schulen. Das Dokument wurde von einer wissenschaftlich begleiteten Entwicklungsgruppe erstellt, in der Vertreterinnen und Vertreter der Zielgruppen zusammenarbeiten. Eine finale Fassung des Qualitätsrahmens liegt vor und wird im Juli 2024 den Bildungsdirektionen präsentiert.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

zur Gänze