Das Wirkungsziel 3 „Steigerung der Effektivität und Effizienz in der Schulorganisation und Bildungsverwaltung“ ist als Prozessziel und im größeren Kontext mit dem Bildungsreformgesetz 2017 zu betrachten und ist ein zentrales Anliegen des Ressorts. Das Wirkungsziel konnte 2023 teilweise erreicht werden. Drei von vier Zielwerten konnten nicht planmäßig erreicht werden. Im Bereich des Angebots an bedarfsgerechter, autonom am Schulstandort ausgerichteter Fort- und Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer, kann noch nicht auf die Anteile vor Corona aufgeschlossen werden. Während 2020 der Anteil der schulzentrierten, nachfrageorientierten Fortbildung am Gesamtumfang der Fort- und Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer bereits bei 30,82 % lag, ging dieser 2021 auf 7,86 % zurück. 2023 lag der Anteil bei 21,9 % und ist im Vergleich zum Vorjahr (2022: 23,02 %) etwas gesunken, da die wesentlichen Elemente des Qualitätsmanagementsystems für Schulen mit Anfang des Jahres 2023 abgeschlossen waren und dahingehend die Nachfrage von Seiten der Schulen gesunken ist. Mit Bezug zu den Lehrveranstaltungen im Studienjahr 2022/23 können vermehrt zeit- und ortsunabhängige Online-Formate absolviert werden. Es ist im Vergleich zum Vorjahr österreichweit ein leichter Anstieg zu verzeichnen (2022: 5,93 %, 2023: 6,9 %), der angestrebte Zielwert von 13 % konnte jedoch nicht erreicht werden. Das BMBWF setzt vermehrt Initiativen, insbesondere Klasse-Job und die gesetzliche Verankerung eines neuen Quereinstiegsmodells, um unter anderem durch Attraktivierungsmaßnahmen die gewonnenen Lehrpersonen im Lehrberuf zu halten und bedarfsgerecht Junglehrpersonen für den Lehrberuf zu gewinnen. Innerhalb der Maßnahme der bedarfsorientierten Planung und Rekrutierung von Lehrpersonal wurde mit einem umfassenden Maßnahmenpaket zu Themenbereichen von Personalcontrolling über die Weiterentwicklung der Bedarfsprognose bis hin zur Prozessoptimierung auf die Bedarfslage reagiert und das angestrebte Ziel 2023 zur Gänze erreicht. Aufgrund der allgemein hohen Dynamik des Arbeitsmarktes kommt es dennoch auch im Lehrpersonenbereich zu verstärkten Fluktuationen und zu dem gestiegenen Wert im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr (2022: 5,6 %, 2023: 6,9 %). Die Globalbudgetmaßnahme zur Umsetzung der erweiterten Schulautonomie durch organisatorische, personelle und pädagogische Gestaltungsspielräume, die zur Umsetzung der Bildungsreform 2017 beiträgt, wurde 2023 überplanmäßig erreicht. Diese beinhaltet unter anderem die seit dem Jahr 2018 mögliche Bildung von Schulclustern. Das gesetzte Ziel wurde mit der Bildung von 57 Clustern im Jahr 2023 überplanmäßig erfüllt. Besonders hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang das Vorhaben zur Unterstützung der allgemeinbildenden Pflichtschulen durch administrative Assistenzen. Die nunmehrige Regelung im Finanzausgleichsgesetz ermöglicht ab dem Schuljahr 2023/24 die nachhaltige und dauerhafte Finanzierung von bis zu 650 Vollbeschäftigungsäquivalenten an administrativen Assistenzen an allgemein bildenden Pflichtschulen und damit die nahtlose Weiterführung des erfolgreichen AMS-Projekts. Beginnend mit dem Schuljahr 2022/23 wurde im Finanzausgleichsgesetz ebenso die Möglichkeit zur gemeinsamen Finanzierung von schulischem psychosozialen Unterstützungspersonal verankert. Bei kontinuierlicher Umsetzung des Vorhabens wird eine merkliche Entlastung der Schulleitungen und des Lehrpersonals und damit ein erheblicher Sprung in der Unterstützung der Schulen in Österreich bei gleichzeitiger Professionalisierung erwartet. Die Maßnahme zur verbesserten Qualitätssicherung und zum verbindlichen Qualitätsmanagement wurde zur Gänze erreicht. Das Qualitätsmanagementsystem für Schulen (QMS) wird seit dem Schuljahr 2021/22 bundesweit in allen Schularten umgesetzt. Es bietet Schulleitungen, Lehrenden-Teams und Lehrenden Instrumente und Methoden, die eine systematische Schul- und Unterrichtsentwicklung unterstützen. Nach Abschluss der einjährigen bundesweiten Pilotphase (Schuljahr 2021/22) ist die Ausrollung der externen Schulevaluation im Bereich der VS, MS und AHS 2023 erfolgt. Durch die kontinuierliche Aufnahme und Ausbildung weiterer Schulevaluatorinnen und Schulevaluatoren konnte der Organisationsaufbau der externen Schulevaluation umgesetzt werden. Ab 2025 sollen externe Evaluationen bedarfsorientiert von Schulen selbst angefordert werden können bzw. bei einer jährlich vom BMBWF festgelegten Stichprobe von rund 2 % der Schulen durchgeführt werden. Wie in der Bildungsreform vorgesehen, wird an einem Bildungsmonitoring und Bildungscontrolling gearbeitet, Teile davon werden bereits umgesetzt. Nach einer temporären Verzögerung konnte die Umsetzung der Maßnahme ab Mitte 2023 wieder zügig verfolgt werden. An der Konzepterstellung und Umsetzung von Reports auf der Reportingplattform und der Erschließung weiterer Datenquellen wird kontinuierlich gearbeitet. So können weitere Fortschritte in der Steigerung der Effizienz und Effektivität in der Schulorganisation erzielt werden.