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MASSNAHME

Weiterentwicklung des Schulwesens nach COVID-19 Pandemie

2023
Massnahme gesetzt

Daten folgen
Das Jahr 2023 wurde noch nicht vollständig evaluiert. Der Bericht wird voraussichtlich ab November 2024 verfügbar sein.

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Anpassung von personellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Schulen

Details zum Meilenstein

2023

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

01.08.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Das Angebot an Förderstunden wurde im Schuljahr 2021/22 genutzt. Die Sommerschule ist rechtlich verankert und wird umgesetzt. In den autonomen Stundentafeln der zu verordnenden neuen Lehrpläne der Primarstufe/Sekundarstufe I sind Mindeststundenzahlen verankert. Die abschließenden Prüfungen werden nach den adaptierten Regelungen umgesetzt. Die schulgesetzlichen Grundlagen betreffend Weiterentwicklung der Unterrichtsorganisation wurden mit Juli 2022 beschlossen.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Der Prozess zur Implementierung der Maßnahmen in der Unterrichtsorganisation (Erweiterung der Schulautonomie in AHS/BMHS) unter Einbindung der Bildungsdirektionen und betroffener Schulen läuft.

Meilenstein: Ausbau von Unterstützungssystemen an Schulen: pädagogisches und biopsychosoziales Unterstützungspersonal

Details zum Meilenstein

2023

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.05.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Derzeit stehen 301,64 Vollzeitäquivalente (VZÄ) an mobilen psychosozialen Unterstützungskräften (Schul-psycholog/inn/en, Schulsozialarbeiter/innen und Sozialpädagog/inn/en) in den Bildungsdirektionen zur Verfügung.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Die VZÄ an mobilen psychosozialen Unterstützungskräften (Schulpsycholog/inn/en, Schulsozialarbeiter/innen und Sozialpädagog/inn/en) in den Bildungsdirektionen konnte auf 415 aufgestockt werden.

Meilenstein: Pilotierung und Implementierung einer elektronischen Prüfungslösung für Schulen der Sekundarstufe und für die sRDP

Details zum Meilenstein

2023

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

08.05.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Die Markterkundung und Erprobung von am Markt erhältlichen Standardprüfungslösungen wurde abgeschlossen. Die Pilotierung für Herbst befindet sich in Vorbereitung. Seitens des Digitalisierungsfonds konnte die Finanzierung für das zweite Halbjahr 2022 sichergestellt werden.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Die Ausrollung der neuen Prüfungsumgebung wurde gestartet. Ziel ist der Ausbau auf Bundesschulen im Schuljahr 2023/24.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

gesetzt

Meilenstein: Entwicklung von Blended Learning und innovativen Lernformen an Schulen und Pädagogischen Hochschulen

Details zum Meilenstein

2023

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.05.2022

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

Erste Konzepte für Modelle von Blended Learning an Schulen liegen vor. Die Pädagogischen Hochschulen entwickeln standortübergreifend digitale Formate für Aus-, Fort- und Weiterbildung.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2023

Zielzustand (Beschreibung)

Ein Konzept zur rechtlichen Umsetzung der Modelle von Blended Learning an Schulen liegen vor. Die digitalen Formate zu Teilen der Ausbildung an Pädagogischen Hochschulen sind ausgebaut. Fort- und Weiterbildung folgen 2024.