Vorhaben
Europäischen Hilfsfonds: Verteilung von Schulstartpaketen
Umsetzung des Vorhabens der EU VO zum Europäischen Hilfsfonds 233/2014
Vorhaben überplanmäßig erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: -4.765
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Unterstützung von mindestens 50% der BMS Haushalte
Beschreibung des Ziels
Mit Stand von Mai 2014 besuchten ca 40.000 Kinder in BMS Haushalten eine Schule. Die BMS Haushalte werden mit einem Schreiben über die Möglichkeit der Beantragung informiert und müssen dann bei einer Partnerorganisation dieses Schulstartpaket beantragen.
Ziel ist, dass mindestens 50% der Kinder von dieser Aktion profitieren.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Ausgegebenen Schulstartpakete [Anzahl]
Istwert
45.000Anzahl
Zielzustand
20.000Anzahl
Datenquelle: Für die Ausgabe der Schulstartpakete gibt es eine von der EU vorgeschriebene Datenbank. Diese Datenbank heißt EUREKA - Datenbank Schulstartpaket.
Ziel 2: Ermöglichung der Teilhabe und soziale Inklusion, Bekämpfung von Kinderarmut
Beschreibung des Ziels
Durch die Ausgabe von Schulstartpaketen an Kinder aus BMS Haushalten soll eine bessere Teilhabe und soziale Inklusion erreicht werden.
Im Schulstartpaket sind qualitativ hochwertige Schulmaterialien enthalten. Dadurch kann eine Stigmatisierung dieser Kinder verhindert werden, da sie die gleichen Produkte wie nichtbetroffene Kinder besitzen werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Auswahl kompetenter Partner und Verbesserung der Situation der BMS BezieherInnen mit Kindern in der Schule
Ausgangszustand 2015:
Derzeit noch keine österreichweite einheitliche Sachgüterverteilung.
Zielzustand 2017:
Reibungsloser Ablauf der Aktion Schulstartpaket durch Auswahl kompetenter Partner und Verbesserung der Situation der BMS BezieherInnen mit Kindern in der Schule
Istzustand 2017:
Sehr hoher Zufriedenheitsgrad der EndempfängerInnen. Dies konnte u.a. erreicht werden, da als Verteiler eine kompetente Partnerorganisation mittels Call gefunden wurde und die Zusammensetzung der Schulstartpakete mit Unterstützung von ExpertenInnen erfolgte.
Datenquelle:
Interne und externe Evaluierung
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Verteilung von Schulstartpaketen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
– Das BMASK hat mittels Call eine Consultingfirma gesucht, die bei der Umsetzung unterstützt (technische Hilfe)
– Das BMASK hat mittels Calls eine Partnerorganisation gesucht, die für die Verteilung der Schulstartpakete zuständig ist.
– Das BMASK hat mittels Ausschreibung eine EDV Firma gesucht, die eine elektronische Datenbank programmieren wird.
– Über einen Rahmenvertrag mit einem Büroartikelhändler, der von der BBG für die Republik Österreich abgeschlossen wurde, werden die Schulartikel angeschafft.
– Das BMASK hat aufgrund von intensiven Recherchen geeignete Pakete mit gängigen Schulmaterialien zusammengestellt, aus welchen die Zielgruppe ein Paket im Einkaufswert von ca 70 € auswählen kann.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die Erträge sind jene Beträge, die von der Europäischen Union Österreich zugewiesen wurden; der Ist Zustand ist jeweils ident mit dem Plan, da dieses Geld von der EU tatsächlich zur Verfügung gestellt wird und mittels Zahlungsanträgen abgerufen wird.
Die ursprünglichen Plan Zahlen zum Personalaufwand ergaben sich aus der Anfangsphase des Pilotprojektes 2014, welches erstmalig in Österreich durchgeführt wurde. Im Zuge des Fortschreitens des Projektes ging das Projekt in die Phase der operativen Umsetzung und in weiterer Folge in die administrative Umsetzung der EU Vorgaben über. Aus diesem Grund musste auch der personelle Ressourceneinsatz bedarfsorientiert angepasst werden.
Von der EU werden lediglich Kosten für die Anschaffung der materiellen Basisgüter, die Pauschalsumme für die Partnerorganisation und die Kosten der technischen Hilfe ersetzt, nicht jedoch Personalkosten oder sonstiger Sachaufwand.
Die Werkleistungen Ist für die Jahre 2015-2017 stellen tatsächliche Ausgaben dar. Für die Jahre 2018 und 2019 mußte auf Annahmen zurückgegriffen werden, die sich aus Erfahrungswerten ergeben. Für diese Jahre liegen weiterhin nur Schätzungen vor, Ziel ist es jedoch, die der von der EU zur Verfügung gestellten Mitteln zur Gänze auszuschöpfen.
Abschließend wird Folgendes angemerkt: Das Jahr 2014 wird in dervorliegenden WFA nicht dargestellt. Es gab damals jedoch bereits Einnahmen (Vorschuß der Europäischen Kommission), die jedoch nicht verbraucht wurden und somit der n+3 Regelung zugeführt wurden.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Unterhaltsversorgung, Ausgleich für Kinderkosten, Betreuung von Kindern (bis 18 Jahre)
Den Schülerinnen werden durch die Aktion Schulstartpaket hochwertige Schulartikel zur Verfügung gestellt. Der Einkaufswert für den Bund allein beträgt ca 60 Euro (Marktwert für die Betroffenen entsprechend höher) und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu den hohen Kosten, die jedes Jahr bei Schulbeginn anfallen. Auf diese Weise wird in den Haushalten Geld für andere dringend notwendige Anschaffungen zu Schulbeginn freigesetzt.
Subdimension(en)
- Sonstige wesentliche Auswirkungen
Die Aktion Schulstartpaket startete 2015 mit der erstmaligen Ausgabe von Schulstartpaketen an SchülerInnen in Haushalten mit Bezug von Mindestsicherung und wird seither jedes Jahr einmal (im Sommer) durchgeführt. Dadurch kann die soziale Teilhabe erhöht werden.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Das Sozialministerium führt die Evaluierung jedes Jahr durch und wird dies auch 2018, 2019 und 2020 weiterhin tun. Abgefragt werden mittels Fragebogen an die EndempfängerInnen die Zufriedenheit etc. und sozioökonomische Daten (welche für die Indikatorenauswertung der EU notwendig sind), ebenso wird es weiterhin eine Feedback Runde für die MitarbeiterInnen der Partnerorganisation geben.