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Vorhaben

Rahmenvertrag mit Austro Control

Rahmenvertrag mit Austro Control

2017
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013

Nettoergebnis in Tsd. €: -51.200

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Auf Basis von § 2 Abs 1 bis 3 des Bundesgesetzes über die Austro Control GmbH BGBl. Nr. 898/1993 idgF erbringt die Austro Control für den Bund behördliche und sonstige Leistungen.
Das BMVIT übernimmt die finanzielle Abgeltungen dieser Leistungen auf Basis des Rahmenvertrages.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Eine Luftfahrtbehörde, welche ihre Aufgaben ordnungsgemäß und effizient erfüllt, dient dem im Regierungsprogramm postulierten Ziel der Weiterentwicklung des Luftverkehrsstandortes. Die Erfüllung der behördlichen Aufgaben der Luftfahrtbehörde Austro Control dient zudem den im Programm der Bundesregierung für den Verkehrsbereich genannten Zielen der Steigerung der Verkehrssicherheit sowie der Förderung der Mobilität der Bevölkerung („Österreich bewegen“). Schließlich dient eine effiziente österreichische Luftfahrtbehörde auch dem im Regierungsprogramm postulierten Ziel der Stärkung des Drehkreuzes Wien Schwechat und der Stärkung der regionalwirtschaftlichen Bedeutung der Bundesländerflughäfen.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Einvernehmen zum Abschluss des Rahmenvertrages mit der ACG

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Rahmenvertrag (Periode 2013-2016)

Ausgangszustand 2013:

Rahmenvertrag für die Periode 2013 bis 2016 noch nicht abgeschlossen. Einvernehmen mit dem BMF noch offen, und können die behördlichen und sonstigen Leistungen der ACG nun mit dem Rahmenvertrag und der sichergestellten Finanzierung erbracht werden

Zielzustand 2017:

Einvernehmen des BMF liegt vor, behördliche und sonstige Leistungen von der ACG auf Basis und definiertem Umfang erbracht

Istzustand 2017:

Einvernehmen des BMF wurde erteilt, behördliche und sonstige Leistungen von der ACG auf Basis und definiertem Umfang erbracht

Datenquelle:
Schreiben des BMF GZ. BMF-112701/0011-II/10/2013

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Rahmenvertrag mit der ACG zur inhaltlichen und finanziellen Sicherstellung der im Rahmenvertrag definierten Leistungen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Abschluss des Rahmenvertrages nach Einvernehmensherstellung mit BMF

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2013 - 2017
2013
2014
2015
2016
2017

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-51.200

Tsd. Euro

Plan

-51.200

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

51.200

Tsd. Euro

Plan

51.200

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

51.200

Tsd. Euro

Plan

51.200

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-12.300

Tsd. Euro

Plan

-12.300

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

12.300

Tsd. Euro

Plan

12.300

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

12.300

Tsd. Euro

Plan

12.300

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-12.650

Tsd. Euro

Plan

-12.650

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

12.650

Tsd. Euro

Plan

12.650

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

12.650

Tsd. Euro

Plan

12.650

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-12.950

Tsd. Euro

Plan

-12.950

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

12.950

Tsd. Euro

Plan

12.950

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

12.950

Tsd. Euro

Plan

12.950

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-13.300

Tsd. Euro

Plan

-13.300

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

13.300

Tsd. Euro

Plan

13.300

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

13.300

Tsd. Euro

Plan

13.300

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die betragsmäßigen Vorgaben konnten trotz eines schwierigen Gesamtumfelds (konjunkturell schwierige Lage der Luftverkehrswirtschaft, Erlösreduktionen durch neue unionsrechtliche Regelungen) auf Grund von kostenseitigen Optimierungen bei Austro Control (umgesetzte Synergien, kostenseitige Reduktionen im Personalbereich) eingehalten werden. Damit entsprechen die Plandaten somit den Istdaten, da die entsprechenden Leistungen durch den Bund an die Luftfahrtbehörde entsprechend dem Inhalt des Rahmenvertrags erbracht wurden und die Aufwendungen auf Seiten der Austro Control sich im vorgegebenen Rahmen gehalten haben.

Gesamtbeurteilung

Die Austro Control GmbH ist jene Stelle, bei der in Österreich die als luftfahrtbehördlich zu qualifizierenden Aufgaben im Wesentlichen konzentriert sind (in manchen anderen europäischen Staaten – etwa Deutschland – sind derartige Aufgaben auf eine größere Anzahl von Behörden aufgeteilt). Austro Control hat daher eine zentrale Rolle bei der Erhaltung und Weiterentwicklung des Luftverkehrsstandortes Österreich. Die Luftfahrtbehörde ist somit auch ein wesentlicher Faktor in Hinblick auf die im Programm der Bundesregierung für den Verkehrsbereich genannten Ziele, etwa der Steigerung der Verkehrssicherheit sowie der Förderung der Mobilität der Bevölkerung („Österreich bewegen“). Der Rahmenvertrag zwischen bmvit und Austro Control hat es der Luftfahrtbehörde während des Beurteilungszeitraums ermöglicht, ihre durch nationales Recht und – im Luftverkehr von besonderer Bedeutung – internationale Standards vorgegebenen Aufgaben ordnungsgemäß zu erfüllen. Dies betrifft nicht zuletzt die Vollziehung unionsrechtlicher Regelungen, deren korrekte Anwendung durch die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) laufend überprüft wird. Die im Wesentlichen korrekte Vollziehung ihrer Aufgaben wird durch diverse Berichte der EASA an die Europäische Kommission über durchgeführte Überprüfungen umfassend dokumentiert. Ähnliches gilt für Überprüfungen durch die Internationale Organisation für Zivilluftftahrt ICAO, bei denen die Erfüllung deren Vorgaben – umgesetzt durch nationales Recht und Unionsrecht – laufend überprüft wird. Abschließend ist anzumerken, dass bei der Erfüllung dieser Aufgaben – und damit der Verwendung der Mittel aus dem Rahmenvertrag – die Austro Control unter der laufenden Aufsicht des bmvit steht.


Verbesserungspotentiale

Verbesserungspotentiale ergeben sich insbesondere beim effizienten Einsatz von Mitarbeitern unter Nutzung von Synergien bei der Erfüllung behördlicher Aufgaben.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen