Vorhaben
Förderung Verein VertretungsNetz 2018
Förderung Verein VertretungsNetz 2018
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2018
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018
Nettoergebnis in Tsd. €: -37.307
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Sicherstellung einer ausreichenden Versorgung der Betroffenen mit Erwachsenenvertretern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern und einer ausreichenden Wahrnehmung der Clearing-Aufgaben im räumlichen Tätigkeitsbereich des Vereins VertretungsNetz.
Beschreibung des Ziels
Die gesetzlichen Aufgaben des Vereins werden von (bei diesem angestellten) hauptberuflichen Erwachsenenvertretern, Patientenanwälten und Bewohnervertretern wahrgenommen. Zusätzlich kann der Verein auch geeignete ehrenamtlich tätige Personen als gerichtliche Erwachsenenvertreter bekannt geben, die aber von hauptberuflichen Mitarbeitern anzuleiten und zu überwachen sind. Eine ordnungsgemäße Aufgabenerfüllung setzt daher vor allem eine ausreichende Anzahl hauptberuflicher Erwachsenenvertreter, Patientenanwälte und Bewohnervertreter (Betreuungsstellen) voraus.
Die Umsetzung der den Vereinen mit dem 2. ErwSchG zusätzlich übertragenen Aufgaben setzt einen entsprechenden Personalausbau voraus. Nach der WFA zum 2. ErwSchG sind dafür österreichweit zusätzlich 145 Betreuungsstellen (113 Betreuungsstellen für die erweiterten Clearing-Aufgaben und 32 Betreuungsstellen für die erweiterten Aufgaben der Bewohnervertretung) erforderlich. Davon entfallen unter Berücksichtigung der räumlichen Zuständigkeit rund 116 Betreuungsstellen auf den Verein VertretungsNetz. Im Sinn eines sukzessiven Ausbaus müssen die personellen Kapazitäten des Vereins VertretungsNetz im Jahr 2018 um zumindest 80 Betreuungsstellen (im Jahresdurchschnitt) aufgestockt werden, um eine ordnungsgemäße Umsetzung des 2. ErwSchG ab 1.7.2018 sicherstellen zu können.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Betreuungsstellen [Anzahl]
Istwert
359Anzahl
Zielzustand
330Anzahl
Datenquelle: Controllingberichte des Vereins
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Gewährung einer Förderung an den Verein VertretungsNetz in Höhe von 37.307.000 Euro
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit dem Verein VertretungsNetz wäre ein Förderungsvertrag für das Jahr 2018 in Höhe von 37.307.000 Euro abzuschließen. Eine Förderung in dieser Höhe ist zur Finanzierung des angestrebten Personalstandes durch den genannten Verein jedenfalls erforderlich.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die tatsächlich eingetretenen finanziellen Auswirkungen entsprechen der Planung.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt)
Der Verein VertretungsNetz (als bei weitem größter Erwachsenenschutzverein in Österreich) leistete auch im Berichtsjahr wieder einen wesentlichen Beitrag dazu, dass psychisch kranke oder vergleichbar beeinträchtigte Menschen – soweit als möglich selbstbestimmt – am Rechtsverkehr und am gesellschaftlichen Leben insgesamt teilhaben und ihre persönlichen Rechte effektiv wahrnehmen konnten. Als gerichtlicher Erwachsenenvertreter (bis 30.6.2018: Sachwalter) vertrat der Verein vor allem Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung oder ihrer Lebensumstände einer besonders professionellen Unterstützung und Vertretung bedürfen (im Jahr 2018 insgesamt 5.759 KlientInnen). Durch die Abklärung in Erwachsenenschutzverfahren sorgte der Verein dafür, unverhältnismäßige Eingriffe in die Selbstbestimmung zu vermeiden oder zumindest zu begrenzen. Diese Abklärungsaufgaben („Clearing“) wurden mit dem 2. ErwSchG ab 1.7.2018 erheblich erweitert. Im Jahr 2018 hat der Verein VertretungsNetz insgesamt rund 7.600 Clearingberichte an die Gerichte erstattet, was einer deutlichen Steigerung gegenüber dem Niveau vor dem 2. ErwSchG entspricht. Die Vertretung durch die Patientenanwaltschaft und durch die Bewohnervertretung ermöglichte es Menschen, die in der Psychiatrie untergebracht sind oder in Einrichtungen nach dem HeimAufG leben, ihr Recht auf persönliche Freiheit effektiv wahrzunehmen und notfalls auch gerichtlich durchzusetzen. Im Jahr 2018 betraf dies im räumlichen Tätigkeitsbereich des Vereins VertretungsNetz die BewohnerInnen von 33 psychiatrischen Anstalten/Abteilungen nach dem UbG und von rund 2.800 Einrichtungen im Sinne des HeimAufG (einschließlich der durch das 2. ErwSchG neu einbezogenen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche). In der Bewohnervertretung waren von den an VertretungsNetz im Jahr 2018 gemeldeten freiheitsbeschränkenden Maßnahmen rund 16.000 Personen betroffen. Der Patientenanwaltschaft des Vereins wurden rund 24.000 Unterbringungen gemeldet, wobei hier die Anzahl der KlientInnen nicht feststellbar ist (tlw. Mehrfachzählungen). Es kann aber davon ausgegangen werden, dass die Gesamtzahl der vom Verein VertretungsNetz vertretenen bzw. betreuten KlientInnen im Jahr 2018 deutlich über der in der WFA angeführten Schätzung (17.000 Personen) lag.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.