Vorhaben
Novelle zum Finanzausgleichsgesetz 2008 im Rahmen des BBG 2014
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: -130.000
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Das österreichische Bundesbudget erreicht bis 2016 ein strukturelles Nulldefizit.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Wohnbauförderungszweckzuschuss des Bundes an die Länder
Ausgangszustand 2015:
Den Ländern stehen für ihren Aufgabenbereich Wohnbauförderung neben ihren allgemeinen Einnahmen, insb. ihren Ertragsanteilen, im Jahr 2015 zusätzlich bis zu 276 Mio. Euro aus einem Sonder-Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss zu Lasten des Bundes zur Verfügung.
Zielzustand 2019:
Die finanzielle Belastung des Bundes aus dem Sonder-Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss des Bundes wird auf höchstens 180 Mio. Euro reduziert und auf die Jahre 2015 bis 2018 verteilt. Dessen ungeachtet stehen den Ländern im Rahmen des Finanzausgleichs hinreichend Mittel zur Finanzierung auch ihrer Aufgabe Wohnbauförderung zur Verfügung.
Istzustand 2019:
Der Zweckzuschuss des Bundes zur Förderung des Wohnbaus wurde gem. der in § 23 Abs. 4c FAG 2008 festgelegten Tranchen (Gesamt: 180 Mio. EUR) an die Länder ausbezahlt. Die letzte Teilzahlung erfolgte im Jänner 2019.
Datenquelle:
§ 23 Abs. 4c FAG 2008 - Überweisungen in der Budgetposition 44.01.04.00-1/7353.412
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Änderung des § 23 Abs. 4c FAG 2008 betr. Sonder-Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die finanzielle Belastung des Bundes aus dem Sonder-Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss des Bundes wird auf höchstens 180 Mio. Euro reduziert und auf die Jahre 2015 bis 2018 verteilt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Im Finanzausgleichsgesetz 2008 (§ 23 Abs. 4c) wurde festgelegt, dass der Bund den Ländern zum Zwecke der Finanzierung der Förderung des Wohnbaues einen einmaligen Zweckzuschuss von insgesamt 180 Mio. Euro gewährt. Die Aufteilung erfolgte in einem pro Bundesland festgelegten Verhältnis. Aufgrund einer neuerlichen Novellierung des FAG 2008 im Rahmen der Vereinbarung über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2017 wurden u. a. die Zahlungstermine neu geregelt: die Auszahlungen erfolgten 2015 (30 Mio. EUR) und statt in den Jahren 2016 bis 2018 in den Jahren 2017 bis 2019 (je 50 Mio. EUR). Somit wichen im Ergebnis die Jahre 2016 und 2019 von den Annahmen gem. der gegenständlichen WFA ab (in der Tabelle wird das Jahr 2019 nicht dargestellt, da in der WFA eine Auszahlung 2019 nicht mehr vorgesehen war).
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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