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Vorhaben

Novelle zum Finanzausgleichsgesetz 2008 im Rahmen des BBG 2014

2019
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: -130.000

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Mit einer Novelle zum FAG 2008 wurde ein einmaliger Zweckzuschuss des Bundes an die Länder zur Finanzierung der Wohnbauförderung (§ 23 Abs. 4c FAG 2008) mit einem Betrag von bis zu 276 Mio. Euro im Jahr 2015 eingeführt. Aufgrund der budgetären Restriktionen wird die Höhe des Zweckzuschusses auf maximal 180 Mio. Euro reduziert und werden die Auszahlungen auf die Jahre 2015 bis 2018 verteilt.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Die Reduzierung von Transfers vom Bund an die Länder führt zur verfassungsrechtlich gebotenen Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts, das wiederum der Einhaltung der Maastricht-Ziele dient.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Das österreichische Bundesbudget erreicht bis 2016 ein strukturelles Nulldefizit.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Wohnbauförderungszweckzuschuss des Bundes an die Länder

Ausgangszustand 2015:

Den Ländern stehen für ihren Aufgabenbereich Wohnbauförderung neben ihren allgemeinen Einnahmen, insb. ihren Ertragsanteilen, im Jahr 2015 zusätzlich bis zu 276 Mio. Euro aus einem Sonder-Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss zu Lasten des Bundes zur Verfügung.

Zielzustand 2019:

Die finanzielle Belastung des Bundes aus dem Sonder-Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss des Bundes wird auf höchstens 180 Mio. Euro reduziert und auf die Jahre 2015 bis 2018 verteilt. Dessen ungeachtet stehen den Ländern im Rahmen des Finanzausgleichs hinreichend Mittel zur Finanzierung auch ihrer Aufgabe Wohnbauförderung zur Verfügung.

Istzustand 2019:

Der Zweckzuschuss des Bundes zur Förderung des Wohnbaus wurde gem. der in § 23 Abs. 4c FAG 2008 festgelegten Tranchen (Gesamt: 180 Mio. EUR) an die Länder ausbezahlt. Die letzte Teilzahlung erfolgte im Jänner 2019.

Datenquelle:
§ 23 Abs. 4c FAG 2008 - Überweisungen in der Budgetposition 44.01.04.00-1/7353.412

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Änderung des § 23 Abs. 4c FAG 2008 betr. Sonder-Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die finanzielle Belastung des Bundes aus dem Sonder-Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss des Bundes wird auf höchstens 180 Mio. Euro reduziert und auf die Jahre 2015 bis 2018 verteilt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2019
2015
2016
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-130.000

Tsd. Euro

Plan

96.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

130.000

Tsd. Euro

Plan

-96.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

130.000

Tsd. Euro

Plan

-96.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-30.000

Tsd. Euro

Plan

246.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

30.000

Tsd. Euro

Plan

-246.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

30.000

Tsd. Euro

Plan

-246.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-50.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

50.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

50.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-50.000

Tsd. Euro

Plan

-50.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

50.000

Tsd. Euro

Plan

50.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

50.000

Tsd. Euro

Plan

50.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-50.000

Tsd. Euro

Plan

-50.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

50.000

Tsd. Euro

Plan

50.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

50.000

Tsd. Euro

Plan

50.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Im Finanzausgleichsgesetz 2008 (§ 23 Abs. 4c) wurde festgelegt, dass der Bund den Ländern zum Zwecke der Finanzierung der Förderung des Wohnbaues einen einmaligen Zweckzuschuss von insgesamt 180 Mio. Euro gewährt. Die Aufteilung erfolgte in einem pro Bundesland festgelegten Verhältnis. Aufgrund einer neuerlichen Novellierung des FAG 2008 im Rahmen der Vereinbarung über den Finanzausgleich ab dem Jahr 2017 wurden u. a. die Zahlungstermine neu geregelt: die Auszahlungen erfolgten 2015 (30 Mio. EUR) und statt in den Jahren 2016 bis 2018 in den Jahren 2017 bis 2019 (je 50 Mio. EUR). Somit wichen im Ergebnis die Jahre 2016 und 2019 von den Annahmen gem. der gegenständlichen WFA ab (in der Tabelle wird das Jahr 2019 nicht dargestellt, da in der WFA eine Auszahlung 2019 nicht mehr vorgesehen war).

Gesamtbeurteilung

Die Maßnahme (Änderung des § 23 Abs. 4c FAG 2008 betr. Sonder-Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss) hat den Haushaltssaldo des Bundes des Jahres 2016 verbessert, indem die finanzielle Belastung des Bundes aus dem Sonder-Wohnbauförderungs-Zweckzuschuss des Bundes auf 180 Mio. EUR reduziert und – nach einer neuerlichen Novellierung des FAG 2008 – auf die Jahre 2015 bis 2018 verteilt wurde.

Dessen ungeachtet konnte aufgrund anderer Faktoren das Ziel eines strukturell ausgeglichenen Haushaltssaldos im Jahr 2016 nicht erreicht werden.

Angemerkt wird weiters, dass trotz der Kürzung des Sonder-Wohnbauförderungs-Zweckzuschusses den Ländern im Rahmen des Finanzausgleichs hinreichend Mittel zur Finanzierung ihrer Aufgabe Wohnbauförderung zur Verfügung stand.

In der Gesamtbetrachtung aller Faktoren (Ziel, Maßnahme, externe Faktoren) kann damit eine zur Gänze eingetretene Wirkung der Novelle zum Finanzausgleichsgesetz attestiert werden.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.