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Vorhaben

Schulmilch-Höchstpreis-Verordnung 2014

Schulmilch-Höchstpreis-Verordnung 2014

2019
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2014

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2014

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Diese Verordnung dient der Umsetzung von Art. 26 Abs. 5 in Verbindung mit Art 217 der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 (Verordnung über die einheitliche GMO, Nachfolgeregelung der VO (EG) Nr. 1234/2007, wobei u. a. der Teil der Milchproduktionsregelung – Quoten bis 31.3.2015 in Geltung bleibt) und von Art. 14 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 657/2008. Eine wichtige Voraussetzung für die Gewährung der EU-Schulmilchbeihilfemaßnahmen ist sicher zu stellen, dass die Beihilfe auch den Begünstigen (berechtigte Kinder, Schüler) zu Gute kommt. Gemäß Art. 14 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 657/2008 sind von den Mitgliedstaaten Maßnahmen zu treffen, damit sich der Betrag der Schulmilchbeihilfe auf den vom Begünstigten gezahlten Preis niederschlägt. Mit der Festsetzung von Höchstpreisen für die Abgabe der verschiedenen Schulmilchprodukte wird dies sichergestellt. Abs. 2 sieht dazu vor, dass die Mitgliedstaaten Höchstpreise für Schulmilchprodukte festsetzen können. Gemäß § 7 Abs. 2 des MOG 2007 kann dies durch Verordnung erfolgen. Die Höchstpreise werden auf Basis von den Lieferanten vorgelegten Kalkulationen, die von der AMA überprüft werden, festgelegt.
In Art. 26 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 (Verordnung über die einheitliche GMO) ist normiert, dass ergänzend zur Gemeinschaftsbeihilfe eine nationale Beihilfe für Schulmilcherzeugnisse gewährt werden kann. In § 7 Abs. 3 MOG 2007 ist festgelegt, dass dazu die nicht an den EGFL abzuführende Überschussabgabe Milch verwendet werden kann. Bei der Kalkulation der Höchstpreise wird die EU Beihilfe und auch die ergänzende nationale Beihilfe berücksichtigt.
Durch die Verdoppelung der nationalen Beihilfe im Vorjahr konnte eine Preiserhöhung im Schuljahr 2013/2014 für Schulmilchprodukte vermieden werden. Im Schuljahr 2013/2014 haben jedoch 41 % (33 von 88 Produzenten) der Schulmilchlieferanten die Höchstpreise überschritten und diese Überschreitung bei der AMA beantragt. Die letzte Anpassung der Höchstpreise für Schulmilchprodukte erfolgte im Jahr 2010. Seither haben sich die Kosten der Schulmilchproduzenten aufgrund gestiegener Betriebsmittel, Transport, Energie, Personal und Abgaben jedoch drastisch erhöht. Daher sind die Höchstpreise für Schulmilchprodukte entsprechend anzuheben. Die von den Schulmilchproduzenten im Zuge eines Überschreitungsantrages der festgesetzten Höchstpreise eingereichten Produktkalkulationen auf Basis der tatsächlichen Kosten zeigen, dass die Gesamtkosten pro 0,25 l Einheit der Schulmilchprodukte Milch und aromatisierte Milch bei 60 % der Antragsteller 5 Cent über dem entsprechenden Höchstpreis liegen. Da die Antragstellung für Höchstpreisüberschreitungen einen hohen Zeit- und Verwaltungsaufwand sowohl für den Antragsteller als auch für die AMA darstellt, muss eine Erhöhung der Höchstpreise vorgenommen werden. Aufgrund der Erhöhung der ergänzenden nationalen Beihilfe mit dem Schuljahr 2013/2014 erfolgt keine weitere Erhöhung der Ergänzungsbeihilfe.
Trotz dieser Erhöhung der Höchstpreise sollte die Attraktivität des Schulmilchprogrammes gewährleistet bleiben.
Mit der vorgesehenen Festsetzung der Höchstpreise für das Schuljahr 2014/15 sowie der Verwendung von Mitteln aus der Überschussabgabe werden die bestehenden nationalen Umsetzungsvorschriften der Schulmilch-Beihilfen-Verordnung 2008 ergänzt.
Betroffene Akteure: Schulmilchlieferanten sowie als Begünstigte die Kinder in Kindergärten, Vorschulen, Primar- und Sekundarschulen.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Absatz von Schulmilch für Kinder und Schüler stabilisieren und sie als zukünftige KonsumentInnen gewinnen

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Absatzmenge unter Schulmilchprogramm. Zu vergleichen sind die Absatzmengen der Schuljahre 2013/2014 und 2014/2015 [t]

Istwert

3.506

t

Zielzustand

3.700

t

Datenquelle: Erhebungen Agrarmarkt Austria


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Festsetzung der Schulmilch-Höchstpreise und Gewährung einer nationalen Beihilfe

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Festsetzung von Höchstpreisen mit geringfügiger Erhöhung gegenüber Vorjahr und Gewährung der national gewährten Schulmilchbeihilfe auf gleichem Niveau wie Vorjahr.
Dadurch soll bei gestiegener Kosten (siehe Problemstellung) durch Anhebung der Höchstpreise der Absatz an Schulmilchprodukten trotzdem stabilisiert werden. Weiters soll ein Beitrag für eine nachhaltige Nachfrage und der Verbrauch von frischen und nur gering verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen geleistet werden. Den Kindern wird mit den Begleitmaßnahmen (z. B. Exkursionen am Schulmilchbauernhof) die landwirtschaftliche Erzeugung wieder näher gebracht und verständlich gemacht, wo ihre Lebensmittel herkommen. Dies geschieht sowohl durch die unmittelbare Erfahrung, d. h. den Verzehr der betreffenden Erzeugnisse, als auch die ergänzenden Begleit- und Sensibilisierungsmaßnahmen (z. B. Milchlehrpfad). 85 % der Schulmilchprodukte werden von Schulmilchbauern geliefert. Dadurch wird der Bezug zu regionalen Lebensmitteln, die von Kleinerzeugern direkt ab Hof über kurze Vertriebswege angeboten werden und die Erhaltung der Bewirtschaftung dieser landwirtschaftlichen Betriebe sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen, sichergestellt.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2014 - 2018
2014
2015
2016
2017
2018

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

360

Tsd. Euro

Plan

400

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

360

Tsd. Euro

Plan

400

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

360

Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

360

Tsd. Euro

Plan

400

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

180

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Plan

200

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

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Transferaufwand

Ist

180

Tsd. Euro

Plan

200

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

180

Tsd. Euro

Plan

200

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

180

Tsd. Euro

Plan

200

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

180

Tsd. Euro

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Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

180

Tsd. Euro

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Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

180

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Plan

200

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

180

Tsd. Euro

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Tsd. Euro

Ergebnis

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Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Werkleistungen

Ist

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Plan

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Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Plan

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Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Ergebnis

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Erträge

Ist

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Plan

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Werkleistungen

Ist

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

Ist

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Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

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Sonstige Aufwendungen

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Ergebnis

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Erträge

Ist

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Tsd. Euro

Plan

0

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Werkleistungen

Ist

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Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Personalaufwand

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Auf Grund der vorgesehenen finanziellen Mitteln konnte die Schulmilchbeihilfe planmäßig seitens der Agrarmarkt Austria ausbezahlt werden. Gesamt wurde ein Betrag in Höhe von 360.000 Euro ausbezahlt.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)

Die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Schulmilchprodukten stellt einen Beitrag zu einer gesunden und ausgewogenen Ernährung dar. Im Schuljahr 2014/2015 wurden insgesamt 2767 Einrichtungen beliefert. Die Anzahl Schülerinnen und Schüler kann jedoch aus administrativen Gründen nicht beziffert werden.

Gesamtbeurteilung

Durch die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Schulmilchprodukten konnte ein Beitrag zu einer gesunden und ausgewogenen Ernährung erzielt werden. Auch die Absatzmenge an Schulmilchprodukten war gegenüber dem Vorjahr lediglich geringfügig niedriger (Absatzmenge im Schuljahr 2013/2014 ca. 3.700 t, Absatzmenge im zu evaluierenden Zeitraum ca. 3.500 t), sodass von einem Erfolg der Schulmilch gesprochen werden konnte. Insgesamt wurden im Schuljahr 2014/2015 2767 Einrichtungen beliefert. Für die Evaluierung des gegenständliche Regelungsvorhaben ist der Vergleich zwischen den Schuljahren 2013/2014 sowie 2014/2015 heranzuziehen. Ausschlaggebend für die Festlegung und Beurteilung des Ziel- und Istzustandes ist somit das Jahr 2015.
Durch die Festsetzung von Höchstpreisen mit geringfügiger Erhöhung gegenüber Vorjahr und Gewährung der national gewährten Schulmilchbeihilfe auf gleichem Niveau wie Vorjahr konnte gestiegenen Kosten (siehe Problemstellung) für die Schulmilchlieferanten durch Anhebung der Höchstpreise der Absatz an Schulmilchprodukten stabilisiert werden. Weiters konnte ein Beitrag für eine nachhaltige Nachfrage und der Verbrauch von frischen und nur gering verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen geleistet werden. Den Kindern wird mit den Begleitmaßnahmen (z. B. Exkursionen am Schulmilchbauernhof) die landwirtschaftliche Erzeugung wieder näher gebracht und verständlich gemacht, wo ihre Lebensmittel herkommen. Dies geschieht sowohl durch die unmittelbare Erfahrung, d. h. den Verzehr der betreffenden Erzeugnisse, als auch die ergänzenden Begleit- und Sensibilisierungsmaßnahmen (z. B: Milchlehrpfad). 85 % der Schulmilchprodukte werden von Schulmilchbauern geliefert. Dadurch wird der Bezug zu regionalen Lebensmitteln, die von Kleinerzeugern direkt ab Hof über kurze Vertriebswege angeboten werden und die Erhaltung der Bewirtschaftung dieser landwirtschaftlichen Betriebe sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen, sichergestellt.
2017 wurden auf Grund einer Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 die beiden bisher getrennten Schulprogramme (Schulmilchprogramm sowie Schulobst- und -gemüseprogramm) zu einem Programm zusammengefasst. Dies erfolgte mit der Verordnung des Bundesministers für Land-und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Gewährung einer Beihilfe für die Abgabe von Milch und Milcherzeugnissen, Obst und Gemüse in Bildungseinrichtungen (VO Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse, BGBl. II Nr. 219/2017).


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen