Vorhaben
Schulobstverordnung 2015
Schulobstverordnung 2015
Vorhaben überplanmäßig erreicht
Finanzjahr: 2014
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: -28
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Erhöhung des Obst- und Gemüsekonsums und nachhaltige Verbesserung der Ernährungsgewohnheiten von Kindern der Zielgruppe
Beschreibung des Ziels
Mit dem österreichischen Schulobstprogramm soll das Interesse von Kindern der Zielgruppe an allgemeinen Ernährungsfragen geweckt und insbesondere die Bedeutung des täglichen Verzehrs von Obst und Gemüse hervorgehoben werden. Zur Vertiefung des Wissens um eine ausgewogene und bedarfsgerechte Ernährung sollen auch ökologische Aspekte wie beispielsweise Regionalität und Saisonalität thematisiert werden. Weiters sollen die Zusammenhänge zwischen Herkunft und Herstellung von Lebensmitteln, Landwirtschaft und Umwelt bewusst gemacht und in das Programm integriert werden.
Die Festlegung der nationalen Strategie erfolgt unter Mitwirkung und im Einvernehmen mit dem BMG, sodass gesundheitliche Aspekte in ausreichendem Ausmaß berücksichtigt und erarbeitet werden können. Die Festlegung der nationalen Strategie hat jährlich zu erfolgen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Gelieferte Menge an Obst/Gemüse an schulische Einrichtungen. Ausgangszustand ist das Schuljahr 2013/2014 mit einer gelieferten Menge von 495,16 t. [t]
Istwert
1.226,14t
Zielzustand
1.000,00t
Datenquelle: Datenerfassung durch Agrarmarkt Austria
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Abgabe beihilfefähiger Erzeugnisse (frisches Obst und Gemüse) an Schülerinnen und Schüler in schulischen Einrichtungen und Kinder in Kindergärten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Beihilfefähige Produkte sind frisches Obst, frisches Gemüse und zubereitetes Obst und Gemüse (zerteilt und verpackt).
Angebot und Auswahl der Produkte können unter Bedachtnahme auf die regionale und saisonale Verfügbarkeit erfolgen. Bei Transport und Verteilung der Produkte sind neben der gebotenen Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit (Kostenoptimierung) auch ökologische Kriterien – wie kurze Transportwege, Wahl des Verkehrsmittels, Sammellieferungen – zu berücksichtigen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überplanmäßig erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Auf Grund der vorgesehenen finanziellen Mitteln konnte die Beihilfe planmäßig seitens der Agrarmarkt Austria ausbezahlt werden. Die Aufwendungen für Bund waren in den Jahren 2015 und 2016 gegeben. und deutlich geringer als geplant. Die Schulobstverordnung trat statt wie ursprünglich vorgesehen erst 2015 mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 in Kraft und galt für die beiden Schuljahre 2015/2016 sowie 2016/2017. In der WFA wurden Planungswerte lediglich für ein Jahr vorgegeben, tatsächlich hätten diese Planungswerte in den darauffolgenden Jahren angegeben werden müssen (beginnend mit 2015). Die getätigten Aufwendungen (Transfer) beziehen sich auf flankierende Maßnahmen (2015: Unterrichtsmaterial, Evaluierung AGES, 2016: Evaluierung AGES), nicht auf die Produktlieferungen.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
Durch die Abgabe von frischem Obst und Gemüse wird ein gesundheitsbezogener Beitrag für Kinder und Jugendliche geleistet. Dies zeigt sich insbesondere durch die stetige Erhöhung der Absatzmenge Obst und Gemüse je Schuljahr.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.