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Vorhaben

Wiedereingliederungsteilzeitgesetz

Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeit-und-Gesundheit-Gesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Arbeitszeitgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz und das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz geändert werden (Wiedereingliederungsteilzeitgesetz)

2019
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2017

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Bundesgesetz

Problemdefinition

Zu den Maßnahmen, um das Ziel der langfristigen Sicherung des gesetzlichen Pensionssystems durch Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters und der Beschäftigungsquote Älterer zu erreichen, zählt auch die Normierung der „Wiedereingliederung nach langem Krankenstand“, die in das Regierungsprogramm Eingang fand. Für Menschen, die in Beschäftigung stehen und ernsthaft für längere Zeit physisch oder psychisch erkrankt sind, soll ein arbeits- und sozialversicherungsrechtliches Modell normiert werden, das es ihnen ermöglicht, schrittweise in den Arbeitsprozess zurück zu kehren. Die dadurch ermöglichte nachhaltige Festigung und Erhöhung der Arbeitsfähigkeit mit dem Ziel des längeren Verbleibs im Arbeitsleben und der sanften Reintegration in den Arbeitsmarkt bewirkt eine win-win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Mit der Wiedereingliederungsteilzeit sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer länger und gesünder im Erwerbsleben bleiben können. Damit soll ein Beitrag zum strategischen Ansatz des Sozialministeriums – langfristige Sicherung des gesetzlichen Pensionssystems – geleistet werden. Weiters dient das Vorhaben auch der nachhaltigen Festigung und Erhöhung der Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten und stellt damit eine win-win-Situation für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie für Unternehmen dar. Zusätzlich wird dadurch auch ein Nutzen für die Sozialsysteme gestiftet.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Längerer Verbleib von Arbeitnehmer/innen im Erwerbsleben

Beschreibung des Ziels

Zu den Maßnahmen, um das Ziel der langfristigen Sicherung des gesetzlichen Pensionssystems durch Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters und der Beschäftigungsquote Älterer zu erreichen, zählt auch die Normierung der „Wiedereingliederung nach langem Krankenstand“, die in das Regierungsprogramm Eingang fand. Für Menschen, die in Beschäftigung stehen und ernsthaft für längere Zeit physisch oder psychisch erkrankt sind, soll ein arbeits- und sozialversicherungsrechtliches Modell normiert werden, das es ihnen ermöglicht, schrittweise in den Arbeitsprozess zurück zu kehren. Die dadurch ermöglichte nachhaltige Festigung und Erhöhung der Arbeitsfähigkeit mit dem Ziel des längeren Verbleibs im Arbeitsleben und der sanften Reintegration in den Arbeitsmarkt bewirkt eine win-win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Inanspruchnahme der Wiedereingliederungsteilzeit [Anzahl]

Istwert

7.114

Anzahl

Zielzustand

200

Anzahl

Datenquelle: Evaluierung Wiedereingliederungsteilzeit; Analyse und Bewertung der gesetzlichen Regelungen samt Erfahrungswerten – Bericht des BMASGK


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Schaffung von Regelungen über die Möglichkeit der Vereinbarung einer Wiedereingliederungsteilzeit

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Wiedereingliederungsteilzeit dient der Erleichterung der Wiedereingliederung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen nach langer Krankheit. Für die Dauer von einem Monat bis zu sechs Monaten soll dem Arbeitnehmer bzw. der Arbeitnehmerin die Möglichkeit eröffnet werden, sich Schritt für Schritt wieder in den Arbeitsprozess einzufügen. Voraussetzung ist das Vorliegen eines mindestens sechswöchigen Krankenstands im selben Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsverhältnis muss vor dem Antritt der Wiedereingliederungsteilzeit mindestens drei Monate gedauert haben, diese Voraussetzung zielt auf den rechtlichen Bestand des Arbeitsverhältnisses ab. Demgemäß sind auch allfällige Karenzzeiten sowie alle Zeiten des Krankenstands auf die Mindestbeschäftigungsdauer anzurechnen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Schaffung einer finanziellen Absicherung durch das Wiedereingliederungsgeld

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Für Personen, die sich bereits seit mindestens sechs Wochen durchgehend im Krankenstand befinden, soll die Möglichkeit geschaffen werden, mit dem/der Arbeitgeber/in eine Wiedereingliederungsteilzeit zu vereinbaren. Um den Einkommensverlust, der durch ein aufgrund der Teilzeitvereinbarung nur in geringerem Ausmaß zustehendes Entgelt bewirkt wird, auszugleichen, soll ein Anspruch auf Wiedereingliederungsgeld im Bereich der Krankenversicherung geschaffen werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2019
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

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Plan

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Erträge

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Plan

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

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Plan

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Werkleistungen

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Aufwendungen gesamt

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Erträge gesamt

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Ergebnis

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Erträge

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Betrieblicher Sachaufwand

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Transferaufwand

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Personalaufwand

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Sonstige Aufwendungen

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Plan

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Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

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Tsd. Euro

Plan

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Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Geplante Kosten für das Wiedereingliederungsgeld lt. WFA: 770.000 € pro Jahr von 2017 bis 2021.
Tatsächliche Kosten für das Wiedereingliederungsgeld lt. Angaben des Dachverbandes der öst. Sozialversicherung
1.7.2017 (Inkrafttreten der Regelung) bis Ende 2017: 2.795.748 €
2018: 16.233.352 €
Für 2019 sind Kosten erst ab Juni 2020 verfügbar.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Soziales
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Soziales

Subdimension(en)

  • Arbeitsbedingungen

Wie die statistischen Daten belegen, wird die Möglichkeit eine Wiedereingliederungsteilzeit zu vereinbaren, in der Bevölkerung wesentlich häufiger in Anspruch genommen als ursprünglich erwartet. Es ist daher von einer grundsätzlich positiven Haltung der Betroffenen zu diesem Instrument auszugehen. Der Wert des Instruments der Wiedereingliederungsteilzeit – Rückkehr mit reduzierter Arbeitszeit bei gleichzeitiger finanzieller Absicherung, nach längerer Erkrankung frühzeitiger Einstieg in den Arbeitsprozess, Stabilisierung des Gesundheitszustands und ein längerer Verbleib im Arbeitsleben – wird von den betroffenen Personen geschätzt. Die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung samt finanzieller Absicherung trägt wesentlich zur Beseitigung von Existenzängsten und Vermeidung von Schwellenängsten während der Krankheit bei. Arbeiten kann darüber hinaus sowohl bei physischen Erkrankungen als auch bei psychischen Erkrankungen therapeutische Effekte haben und künftig zur vollständigen Wiederherstellung der mentalen und körperlichen Kraft beitragen.

Gesamtbeurteilung

Aus der Evaluierung zeigt sich, dass die gewünschten Ziele – nämlich eine langsame Rückkehr an den Arbeitsplatz, welche die Arbeitsfähigkeit der Betroffenen nachhaltig und langfristig sichert – durchaus erreicht werden. Die Einführung des Instruments wurde gut vorbereitet und begleitet sowie über die Erwartungen gut angenommen. Betriebe profitieren in Zeiten eines großen Fachkräftemangels ebenso vom Erhalt qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Erhalt ihrer Arbeitsfähigkeit und Gesundheit profitieren. Die Rückmeldungen der betroffenen Arbeitsvertragsparteien samt deren Interessenvertretungen, der Krankenversicherungsträger, der Beratungsstellen von fit2work sowie der Expertinnen und Experten aus dem Bereich Arbeitsmedizin sind äußerst positiv. Alle Beteiligten bewerten die Wiedereingliederungsteilzeit als ein sehr taugliches Instrument zur langfristigen Erhaltung der Arbeitsfähigkeit, vor allem aufgrund der Notwendigkeit und der Vorteile einer frühzeitigen Intervention.
Die Wiedereingliederungsteilzeit wird als ein sehr gelungenes Steuerungsinstrument gesehen, das neben den Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und den Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber insbesondere auch dem Sozialsystem nützt.
Ob die angestrebten Wirkungen – nämlich die langfristige Sicherung des gesetzlichen Pensionssystems durch Anhebung des faktischen Pensionsantrittsalters und der Beschäftigungsquote Älterer – tatsächlich erreicht werden, ist derzeit schwer zu beurteilen und kann sich erst in Zukunft (unter Umständen nach einer weiteren Evaluierung) zeigen.
Das Modell der Wiedereingliederungsteilzeit wird – durch den bestehenden Bedarf der Maßnahmen und den kompetenten Einsatz der Stakeholder bei der Abwicklung – von weit mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern angenommen, als ursprünglich prognostiziert. Insgesamt wurden bis 30. Juni 2019 österreichweit 7.331 Anträge auf Wiedereingliederungsgeld gestellt, davon wurden 6.965 Fälle (97 Prozent) positiv erledigt. 217 Anträge mussten abgelehnt werden, 149 Anträge waren zum 30. Juni 2019 in Bearbeitung. Die sehr gute Annahme des Instruments in der Praxis lässt darauf schließen, dass die gewünschten Effekte auch erzielt werden.
Da nach nur zwei Jahren nicht belegt werden kann, ob durch die gesetzliche Einführung der Wiedereingliederungsteilzeit tatsächlich ein längerer Verbleib von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Erwerbsleben gesichert und krankheitsbedingte Pensionierungen hintangehalten werden, können noch keine gesicherten Aussagen bezüglich der Höhe der Einsparungen durch das Ausbleiben neuerlicher Krankenstände und Eindämmung der Anträge auf Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspensionen getroffen werden.
Obwohl in den Erhebungsjahren die erwarteten Kosten für das Wiedereingliederungsgeld aufgrund der hohen Inanspruchnahme des Instruments anstiegen, ist dem auch ein entsprechend hohes Einsparungspotenzial in den nächsten Jahren gegenüber zu stellen. Dieses erfolgt aufgrund des Wegfalls des Krankengeldes (und nur – entsprechend der Arbeitsreduktion – aliquoter Auszahlung der Geldleistung in Form des Wiedereingliederungsgeldes) sowie aufgrund geringerer mit dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben verbundener Kosten des Sozialversicherungssystems. Im Ergebnis ist daher eher mit Einsparungen als mit Mehrausgaben zu rechnen.


Verbesserungspotentiale

Vereinfachung des Prozesses:
Die Abwicklung bis zur Bewilligung der Wiedereingliederungsteilzeit durch die Krankenversicherungsträger könnte für alle beteiligten Personen einfacher gestaltet werden, da insbesondere das Zustandekommen der Wiedereingliederungsteilzeit-Vereinbarung mitunter als kompliziert angesehen wird.

Weitere Informationskampagnen:
Steigerung der Bekanntheit des Instruments der Wiedereingliederungsteilzeit:
Das Potenzial für die Inanspruchnahme der Wiedereingliederungsteilzeit kann gehoben werden, wenn die Bekanntheit bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie bei Ärztinnen bzw. Ärzten ansteigt. Insbesondere werden mehr Informationsangebote für niedergelassene praktische Ärztinnen und Ärzte, aber auch für Fachärztinnen und Fachärzte sowie für kleinere Betriebe angeregt.


Weitere Evaluierungen

Eine Studie, speziell unter ökonomischen und sozialwissenschaftlichen Wirkungsaspekten, wird für einen späteren Zeitpunkt angeregt. Dabei sollte auch eine Einbeziehung der Erfahrungen von Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmedizinern erfolgen. Nach einem längeren Beobachtungszeitraum, wenn sich Auswirkungen der Wiedereingliederungsteilzeit auf die Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer und das faktische Pensionsantrittsalter zeigen, wäre die Erreichung der Wirkungsziele des Wiedereingliederungsteilzeitgesetzes durch wissenschaftliche Forschung aufzuzeigen.