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Untergliederung 20

Arbeit

2019

Leitbild der Untergliederung

Wir betreiben aktive Arbeitsmarktpolitik zur Verhütung und Beseitigung von Arbeitslosigkeit sowie Förderung von Beschäftigung und sichern die Existenz der Arbeitslosen. Wir verbessern Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz durch Bewusstseinsbildung des ArbeitnehmerInnenschutzes.

Wirkungsziele 2019

Ein Wirkungsziel ist ein angestrebter, zukünftiger Zustand im Verantwortungsbereich eines Ressorts.

Das Wirkungsziel beschreibt das Ergebnis, das das Ressort kurz- bis mittelfristig erzielen soll (beispielsweise „höhere Verkehrssicherheit“ oder „Reduktion von Treibhausgasen“). Die Summe aller Wirkungsziele zeigt die Schwerpunkte, welche die Ressorts zum Wohle der Gesellschaft setzen.


Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad
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Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

(1) Schaffung/Bereitstellung eines flächendeckenden niederschwelligen (d.h. freiwilliger, kostenloser Zugang; jederzeitige Inanspruchnahme der Angebote innerhalb der Öffnungszeiten; Angebote für jede Lebensphase) Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebots zum dauerhaften Erhalt der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit erwerbstätiger Personen (Programm „fit2work“). (2) Forcierung der Re-Integration von gesundheitlich beeinträchtigten Personen durch Maßnahmen des Arbeitsmarktservice.

Sicherstellung der Verfügbarkeit einer ausreichenden Anzahl an arbeitsmarktpolitischen Angeboten zur Erleichterung der (Re-) Integration in den Arbeitsmarkt (Qualifizierung und Eingliederung).

Ausbildungsgarantie: Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl an Ausbildungsplätzen für Jugendliche und junge Erwachsene, die nicht am regulären Lehrstellenmarkt teilnehmen können.

Arbeitsmarktförderung und Beihilfen zur Beschäftigungsförderung; Qualifizierung und Unterstützung von Arbeitslosen und Beschäftigten.

(1) Weiterführung des Programms FIT (Frauen in Handwerk und Technik). (2) Qualifizierung für Frauen und Wiedereinsteigerinnen (Bildungsmaßnahmen, Kurskosten, Arbeitsstiftungen). (3) Arbeitsmarktbezogene Angebote von Beratungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen für Frauen und Wiedereinsteigerinnen (Beratung z.B. hinsichtlich Kinderbetreuung, Begleitung während der Ausbildung, Kurse etc.).

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Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Zuständigkeit
Status Ziel-Erreichungsgrad

Änderungen des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes (AMPFG) im Rahmen des BBG 2018

Bundesgesetz, Finanzjahr 2018

Bundesgesetz, mit dem das AVRAG, das AngG, das GAngG, das BUAG, das BPG, das AZG, das ARG und das KJBG geändert werden

Bundesgesetz, Finanzjahr 2015

BBG 2014 - Ressortbeitrag des BMASK (Änderung des Bundespflegegeldgesetzes, des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes, des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes und des Arbeitsmarktservicegesetzes)

Bundesgesetz, Finanzjahr 2014

Berufsausbildungszentrum des BFI Wien Budget 2018

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2018

GBP-Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung im Rahmen der Aktion 20.000, Verein GEGKO Budget 2018 – 2019

Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013, Finanzjahr 2018

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