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WIRKUNGSZIEL

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung und Senkung der Arbeitslosigkeit.

2019
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Vorhaben

Ein Vorhaben ist ein Bündel an Tätigkeiten, welche durch die Ressorts erbracht werden. Hierbei werden zwei Arten von Vorhaben unterschieden:

Bei Regelungsvorhaben handelt es sich etwa um Bundesgesetze, Verordnungen und zwischenstaatliche Vereinbarungen. Sonstige Vorhaben stellen beispielsweise große Bauprojekte, Infrastrukturvorhaben oder größere Anschaffungen dar.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die unselbständige wie selbständige Beschäftigung steigt in Österreich an, was sich auch in steigenden Beschäftigungsquoten niederschlägt. Das Arbeitsangebot erhöhte sich zudem durch veränderte Pensionszugangsregelungen und Zuwanderung zusätzlich.
Bei steigender Beschäftigung sank 2019 die registrierte Arbeitslosigkeit inklusive AMS Schulungsteilnahmen insgesamt um rund 4,6 %, die Arbeitslosenquoten reduzierten sich somit ebenso deutlich. Alle Zielsetzungen 2019 konnten vollständig erreicht werden.
Der Erfolg der Arbeitsmarktpolitik ist auch auf die klassischen Instrumente der aktiven und aktivierenden Arbeitsmarktpolitik wie die Höherqualifizierung von Arbeitssuchenden oder die gezielte Arbeitsvermittlung und temporäre Lohnzuschüsse für die Einstellung von Arbeitslosen zurückzuführen.