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Vorhaben

Überbetriebliche Berufsausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz gem. § 30b und § 8b Start 2017 und 2018

Überbetriebliche Berufsausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz gem. § 30b und § 8b Start 2017 gebündelt mit Überbetriebliche Berufsausbildungen nach dem Berufsausbildungsgesetz gem. § 30b und § 8b Start 2018

2019
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2017

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: -69.994

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Beauftragung der 5 Maßnahmen erfolgt von 1.7.2017 bis 30.6.2018 bzw. die 5 Folgemaßnahmen von 1.7.2018 bis 30.6.2019.

Die nachhaltige Integration von Jugendlichen im Bereich der Berufsausbildung ist ein maßgebliches Ziel der Arbeitsmarktservice. Nicht zuletzt durch das Ausbildungspflichtgesetz hat die Bundesregierung dem AMS (Arbeitsmarktservice) einen klaren Auftrag erteilt, allen Jugendlichen, die sich in keiner Schule befinden oder eine Lehrstelle bei einem Unternehmen gefunden haben, einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen.
Das AMS Wien bietet jährlich für rund 4.500 Jugendliche Ausbildungen gem. § 30b und § 8b BAG (Berufsausbildungsgesetz) an.
Unterschieden wird dabei in ÜBA1 (Überbetriebliche Ausbildung bei einem Kursträger), ÜBA2 (Überbetriebliche Ausbildung bei einem Unternehmen begleitet durch einen Kursträger, Dauer ein Jahr), verlängerte Lehrzeit (ehemals IBA- Integrative Berufsausbildung) sowie einer Teilqualifizierung gem. § 8 Abs. 2 BAG.

Für die verlängerte Lehre sowie die Teilqualifizierung kommen gem. § 8b Abs. 4 BAG folgende Jugendliche in Frage:

1. Personen, die am Ende der Pflichtschule sonderpädagogischen Förderbedarf hatten und zumindest teilweise nach dem Lehrplan einer Sonderschule unterrichtet wurden, oder
2. Personen ohne Abschluss der Hauptschule oder der Neuen Mittelschule bzw. mit negativem Abschluss einer dieser Schulen, oder
3. Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes bzw. des jeweiligen Landesbehindertengesetzes, oder
4. Personen, von denen aufgrund des Ergebnisses einer vom Arbeitsmarktservice oder Sozialministeriumsservice beauftragten Beratungs-, Betreuungs- oder Orientierungsmaßnahme angenommen werden muss, dass für sie aus ausschließlich in der Person gelegenen Gründen, die durch eine fachliche Beurteilung nach einem in den entsprechenden Richtlinien des Arbeitsmarktservices oder des Sozialministeriumservices zu konkretisierenden Vier-Augen-Prinzip festgestellt wurden, der Abschluss eines Lehrvertrages gemäß § 1 nicht möglich ist.

Neu aufgenommen in die Planung Beginn Frühjahr 2019 wurde, um den Anforderungen der Betriebe zu entsprechen, der neue Lehrberuf: Einzelhandel – Schwerpunkt Allgemeiner EH + digitaler Verkauf (gezielt digitale Geräte und Anwendungen zur Recherche, Beratung und Abwicklung des Verkaufs einsetzen).

Die Planung der Lehrberufe erfolgt unter Berücksichtigung folgender Schwerpunkte:
. Erhöhung der Vermittlungsquote
. Erhöhung des Frauenanteils

Erhöhung der Vermittlungsquote
. Vermittlung ist als Ziel vorrangig anzusehen. Jugendliche, die nicht ausbildungsfit sind, werden in entsprechend vorgelagerte Angebote vermittelt und es wird kein ÜBA-Ausbildungsplatz zur Verfügung gestellt.
. Verstärktes Forcieren der ÜBA2 – Verhältnis ÜBA1 : ÜBA2 verändert sich zugunsten der ÜBA2.
. VLZ (verlängerte Lehrzeit) soll primär erst nach fundierter Überprüfung im Rahmen eines ÜBA1-Ausbildungsplatzes ins Auge gefasst werden.
. Schwerpunkt auf verstärkte Vermittlung von ÜBA TeilnehmerInnen bei den Vorbereitungsangeboten (z. B. Kurs „Jugendwerkstatt“, Beratungs- und Betreuungseinrichtungen „Mädchen-Berufs-Zentrum“, „ABO, Arbeit, Beratung, Orientierung“ Jugend).
. Verstärkte überregionale Vermittlung für Jugendliche ab 18 Jahre.
. Verstärkte Vermittlung von ÜBA TeilnehmerInnen durch das Service für Unternehmen des AMS Jugendliche bei gemeldeten offenen Lehrstellen.

Organisatorische / Methodische Änderungen
. Entwicklung einer einheitlichen Vorgangsweise bei Verstößen – die Trägerseite hat bis dato teilweise unterschiedliche Prozesse für den Umgang bei Fehlverhalten/Verstößen. Dieses einheitliche „Sanktionenregime“ soll ein Verwarnungssystem bis zur Lösung des Lehrverhältnisses bei nicht entschuldigtem Fernbleiben, dem Umgang mit der Weigerung ein angebotenes Praktikum anzutreten bzw. ein passendes angebotenes Lehrverhältnis anzunehmen, umfassen.
. Planung des Einsatzes des „Talente-Checks“ in den vorgelagerten Angeboten.
. Lehrjahrübergreifende sowie ausbildungsübergreifende Gruppenzusammenlegungen und somit heterogene Gruppenzusammensetzungen sind – da wo methodisch und inhaltlich sinnvoll – möglich. Dies entspricht auch der betrieblichen Praxis, dass Menschen mit unterschiedlichem Wissensstand zusammenarbeiten.
. Aufsetzung eines Projektes „Weiterentwicklung der Überbetrieblichen Ausbildung 2018“. Aufgaben der vorgelagerten Angebote werden hinsichtlich Vermittlungsauftrag überarbeitet bzw. erweitert und weitere Vorprojekte initiiert:

. Konsequente Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt: durch Jobbörsen, durch Schaffung von nachvollziehbaren Kooperationen mit Unternehmen, durch überregionale Vermittlung.
. Überprüfung der Durchlässigkeit des Systems ÜBA 1 zu ÜBA 2 zu VLZ zu TQ; d. h. in welchem Lehrjahr kann sinnvoll in eine andere Ausbildungsvariante gewechselt werden.
. Zur Steigerung der Vermittlungstätigkeit Überprüfung, welche Lehrausbildungen am ersten Arbeitsmarkt angeboten werden und welche Lehrlinge gesucht werden. Daraus Schlussfolgerungen ziehen für die Planung der konkreten Berufe in der ÜBA (z. B. Kosmetik/Fußpflege als Doppellehre gibt es in der ÜBA, verbessert die Berufsaussichten in der Folge, wird am 1. Arbeitsmarkt jedoch kaum angeboten, daher wird eine Vermittlung schwierig sein).
. Aufzeigen der notwendigen Unterstützungen für Übergang in den 1. Lehrstellenmarkt: die TeilnehmerInnen erleben in der ÜBA eine bessere Unterstützung beim Lernen, bessere Ausbildungsstandards in technischen Ausbildungen etc. das führt zu einem Login Effekt und erschwert die Vermittlung in den ersten Lehrstellenmarkt.

Der Förderausschuss des Landesdirektoriums des AMS Wien hat die Beauftragung der Vorhaben in seiner Sitzung am 15. Mai 2018 empfohlen. Eine Zustimmung durch das Landesdirektorium erfolgt in seiner Sitzung am 23. Mai 2018.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben war ein maßgebliches arbeitsmarktpolitisches Instrument zur Unterstützung der Erreichung der Zielvorgaben im Arbeitsmarktservice (AMS) Wien. Die Intention der arbeitsmarktpolitischen Ziele im AMS ist es, zu erreichende Wirkungen und Einflüsse des Arbeitsmarktservice am Arbeitsmarkt auf Landesebene verbindlich zu vereinbaren. Die strategischen Ausrichtungen, die für das AMS österreichweit in den nächsten Jahren von Relevanz sind, sind im sogenannten längerfristigen Plan beschrieben.
Der Längerfristige Plan orientiert sich im Sinne der Zielhierarchie (EU – Bundesregierung – AMS) am strategischen Dokument EUROPA 2020, dem Nationalen Reformprogramm für Wachstum und Beschäftigung auf Basis der Leitlinien im Rahmen der beschäftigungspolitischen Ziele der EU und den Zielvorgaben des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz an das AMS aus dem Jahr 2010.

Ausbildungsgarantie: Die Sicherung der beruflichen Erstausbildung und Integration von Jugendlichen und jungen Erwachsenen

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Integration in den 1. Lehrstellenmarkt der TeilnehmerInnen ÜBA 1

Beschreibung des Ziels

Gemessen wird, wie viel Prozent der TeilnehmerInnen, die das Projekt innerhalb der ÜBA 1 absolviert haben, am 92. Tag nach Ende des Projekts bei einem Unternehmen in einem Lehrverhältnis bzw. nach Ende der Ausbildung in einem Dienstverhältnis stehen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

ÜBA1 - TeilnehmerInnen nach Austritt am 92. Tag in einem Lehrverhältnis am 1. Lehrstellenmarkt oder nach Lehrende in einem Dienstverhältnis [%]

Istwert

43,96

%

Zielzustand

42,00

%

Datenquelle: AMS-Datawarehouse

Ziel 2: Integration in den 1. Lehrstellenmarkt der TeilnehmerInnen in der ÜBA 2

Beschreibung des Ziels

Gemessen wird, wie viel Prozent der TeilnehmerInnen, die das Projekt innerhalb der ÜBA 2 absolviert haben, am 92. Tag nach Ende des Projekts bei einem Unternehmen in einem Lehrverhältnis bzw. nach Ende der Ausbildung in einem Dienstverhältnis stehen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

ÜBA 2 -TeilnehmerInnen nach Austritt am 92. Tag in einem Lehrverhältnis am 1. Lehrstellenmarkt oder nach Lehrende in einem Dienstverhältnis [%]

Istwert

57,55

%

Zielzustand

42,00

%

Datenquelle: AMS-Datawarehouse

Ziel 3: Integration in den 1. Lehrstellenmarkt über die verlängerte Lehrzeit (ehemals IBA) bzw. Teilqualifizierung

Beschreibung des Ziels

Gemessen wird, wie viel Prozent der TeilnehmerInnen, die das Projekt innerhalb der IBA absolviert haben, am 92. Tag nach Ende des Projekts bei einem Unternehmen in einem Lehrverhältnis bzw. nach Ende der Ausbildung in einem Dienstverhältnis stehen.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Verl. Lehrzeit - TeilnehmerInnen nach Austritt am 92. Tag in einem Lehrverhältnis am 1. Lehrstellenmarkt oder nach Lehrende in einem Dienstverhältnis [%]

Istwert

38,75

%

Zielzustand

24,00

%

Datenquelle: AMS-Datawarehouse


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Überbetriebliche Ausbildungen gemäß § 30b und § 8b BAG und Erprobung in der Berufsobergruppe: Büro/ Handel / Finanzen, Berufsbereich Büro, Recht / Sicherheit / Verwaltung, Freizeitwirtschaft / Sport, Transport / Verkehr / Lager

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung im Zuge der Wiener Ausbildungsgarantie in den o. a. Berufsobergruppen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Überbetriebliche Ausbildungen gemäß § 30b und § 8b BAG und Erprobung in der Berufsobergruppe:  Holz / Papier / Glas / Keramik, Land- und Forstwirtschaft / Tiere / Pflanzen, Mode / Textil / Leder, 4. Chemie / Kunststoff

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung im Zuge der Wiener Ausbildungsgarantie in den o. a. Berufsobergruppen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Überbetriebliche Ausbildungen gemäß § 30b und § 8b BAG und Erprobung in der Berufsobergruppe:  Informatik / EDV / Kommunikationstechnik, Medien / Druck / Design, Elektrotechnik / Elektronik

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung im Zuge der Wiener Ausbildungsgarantie in den o. a. Berufsobergruppen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Überbetriebliche Ausbildungen gemäß § 30b und § 8b BAG und Erprobung in der Berufsobergruppe:  Maschinen / Fahrzeuge / Metall, Kunst/ Kunsthandwerk

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung im Zuge der Wiener Ausbildungsgarantie in den o. a. Berufsobergruppen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überwiegend erreicht

Überbetriebliche Ausbildungen gemäß § 30b und § 8b BAG und Erprobung in der Berufsobergruppe:  Büro / Handel / Finanzen, Schwerpunkt Handel und Verkauf, Kultur / Sprachen / Gesellschaft

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durchführung der überbetrieblichen Ausbildung im Zuge der Wiener Ausbildungsgarantie in den o. a. Berufsobergruppen.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

überplanmäßig erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2019
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-69.994

Tsd. Euro

Plan

-101.543

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

69.994

Tsd. Euro

Plan

101.543

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

69.994

Tsd. Euro

Plan

101.543

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-19.166

Tsd. Euro

Plan

-24.928

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

19.166

Tsd. Euro

Plan

24.928

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

19.166

Tsd. Euro

Plan

24.928

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-50.828

Tsd. Euro

Plan

-55.940

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

50.828

Tsd. Euro

Plan

55.940

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

50.828

Tsd. Euro

Plan

55.940

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

-20.675

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

20.675

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

20.675

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die Kalkulation der überbetrieblichen Lehrausbildungen erfolgt in Wien auf Basis von Tagsätzen. Schöpfen nicht alle TeilnehmerInnen die kalkulierte Verweildauer aus (weil sie z. B. eine betriebliche Lehrstelle finden), verringern sich die Kosten entsprechend.
Für den Projektzeitraum 18/19 waren insgesamt 51,687 Mio. € geplant. Tatsächlich abgerechnet wurden 47,916 Mio. €. Davon entfielen 5,773 Mio. € auf den WAFF.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Sonstige wesentliche Auswirkungen

Ohne dieses Angebot kann aufgrund der zu wenigen Lehrstellen am 1. Lehrstellenmarkt in Wien nicht gewährleistet werden, dass tatsächlich jedem/jeder Jugendlichen ein Angebot zur Berufsausbildung nach der Schule zur Verfügung steht, das durch das Ausbildungspflichtgesetz vorgesehen wird. Dieses Bundesgesetz regelt die Verpflichtung zu einer Bildung oder Ausbildung für Jugendliche, welche die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben (Ausbildungspflicht).
Personen ohne Berufsausbildung haben ein massiv höheres Risiko arbeitslos zu werden und proportional länger zu bleiben, als Personen mit einer Ausbildung. Alleine in Wien ist die Arbeitslosigkeit bei Personen mit max. Pflichtschule inzwischen bereits bei fast 33 %. Die überbetriebliche Lehrausbildung des AMS trägt somit maßgeblich dazu bei, dass Personen ins Erwerbsleben finden und ihr Risiko auf Arbeitslosigkeit minimiert wird.

Gesamtbeurteilung

Die nachhaltige Integration von Jugendlichen im Bereich der Berufsausbildung ist ein maßgebliches Ziel des Arbeitsmarktservice. Nicht zuletzt durch das Ausbildungspflichtgesetz hat die Bundesregierung dem AMS einen klaren Auftrag erteilt, allen Jugendlichen, die sich in keiner Schule befinden oder eine Lehrstelle bei einem Unternehmen gefunden haben, einen Ausbildungsplatz zur Verfügung zu stellen. Im Jahr 2018 waren insgesamt 14.593 Personen beim AMS Wien lehrstellensuchend vorgemerkt.
Das AMS Wien bot 2018/19 für rund 4.200 Jugendliche, die keinen Lehrplatz bei Betrieben fanden, überbetriebliche Ausbildungen gem. § 30b und § 8b BAG an.
Unterschieden wird dabei in ÜBA1 (Ausbildung bei einem Kursträger), ÜBA2 (Dauer ein Jahr, Ausbildung bei einem Unternehmen begleitet durch einen Kursträger) , verlängerte Lehrzeit (ehemals IBA) sowie eine Teilqualifizierung für besonders gesundheitliche eingeschränkte Jugendliche. Für Neueintritte gab es 2018/2019 in der ÜBA 1 2.732 Plätze, in der ÜBA 2 490 Plätze und in der verlängerten Lehre inklusive Eintritte in der Teilqualifizierung 998.
Die ggst. fünf Ausbildungsprojekte stellen somit nur einen Teil der gesamten überbetrieblichen Lehrmöglichkeiten dar. Es werden darüber hinaus auch Projekte mit Projektkosten unter 7,5 Mio. Euro sowie Ausbildungsplätze in Ausbildungszentren (z. B. Jugend am Werk oder Berufsausbildungszentrum des BFI) finanziert.

Die Zielwerte für die ÜBA 1 wurden um 1,96 Prozentpunkte überreicht. Sehr erfolgreich war die ÜBA 2, hier wurde der Zielwert mit 57,55 % (Ziel 42 %) weit überschritten. Das AMS Wien hat gemeinsam mit den Ausbildungsträgern gerade in dieser Ausbildungsschiene große Anstrengungen im Bereich der erfolgreichen Arbeitsmarktintegration gesetzt. Sehr erfolgreich haben sich auch die Zielwerte bei der verlängerten Lehre und Teilqualifizierung entwickelt. Lag der Wert 2016 noch bei 10,1 %, war er 2017 12,1 und in den aktuellen Projekten 2018 konnte ein Wert von 38,75 % erzielt werden .

Sieht man sich die fünf Einzelprojekte an, so war die Berufsobergruppe (BOG) Büro/Handel/Finanzen Schwerpunkt Handel mit 50,00 % (über alle drei Ausbildungsarten), gefolgt von der BOG Holz/Papier/Glas/Keramik, Land- und Forstwirtschaft mit 43,61 % am erfolgreichsten.
Am schwierigsten zeigt sich der Bereich der BOG Informatik/EDV/Kommunikationstechnik, Medien/Druck im Bereich der Vermittlung. Hier konnten nur 33,27 % vermittelt werden, was primär auf den Lehrstellenmangel in diesem Bereich zurückzuführen ist.
Bei der BOG Büro/Handel/Finanzen Schwerpunkt Büro sowie der BOG Maschinen/Fahrzeuge/Metall, Kunst/Kunsthandwerk konnten Werte von 37,67 % und 36,56 % erreicht werden. Die individuelle Zielerreichung korreliert in erster Linie auch mit dem jeweiligen Lehrstellenangebot in den betroffenen Ausbildungsbereichen.

Positiv verlaufen auch die Bemühungen den Frauenanteil in der überbetrieblichen Lehre zu steigern.
Weibliche Jugendliche sind in der Lehrlingsausbildung unterrepräsentiert. Junge Frauen bevorzugen stärker den Besuch weiterführender mittlerer und höherer Schulen.
Der Anteil weiblicher Lehrlinge (ibw Forschungsbericht 190) ist seit 1990 auf einem relativ konstanten Niveau bei rund 34 %. Zuletzt weist er allerdings eine leicht sinkende Tendenz auf (2016: 33,3 %). Bei den überbetrieblichen Lehrausbildungen lag der Fokus in den letzten Beauftragungen stark auf einer kontinuierlichen Steigerung des Frauenanteils. Vom Ausbildungsjahr 2015/2016 mit einem Frauenanteil von 32,7 % steigerte sich die Quote im Ausbildungsjahr 2016/2017 auf 33,1 %, im Ausbildungsjahr 2017/2018 auf 34,4 % und in den Projekten 2018/19 34,8 %.


Verbesserungspotentiale

Für das Lehrjahr 2018/19 wurde im AMS Wien ein Projekt zur Weiterentwicklung der ÜBA aufgesetzt.
Dies beinhaltete folgende Punkte:
Konsequente Vermittlung auf den ersten Arbeitsmarkt: durch Jobbörsen, durch Schaffung von nachvollziehbaren Kooperationen mit Unternehmen, durch überregionale Vermittlung.

Überprüfung der Durchlässigkeit des Systems ÜBA 1 zu ÜBA 2 zu VLZ zu TQ; d. h. in welchem Lehrjahr kann sinnvoll in eine andere Ausbildungsvariante gewechselt werden.

Zur Steigerung der Vermittlungstätigkeit Überprüfung, welche Lehrausbildungen am ersten Arbeitsmarkt angeboten werden und welche Lehrlinge gesucht werden. Daraus Schlussfolgerungen ziehen für die Planung der konkreten Berufe in der ÜBA.

Aufzeigen der notwendigen Unterstützungen für Übergang in den 1. Lehrstellenmarkt: die TeilnehmerInnen erleben in der ÜBA eine bessere Unterstützung beim Lernen, bessere Ausbildungsstandards in technischen Ausbildungen etc. das führt zu einem Login Effekt und erschwert die Vermittlung in den ersten Lehrstellenmarkt.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen