Vorhaben
GBP-Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung im Rahmen der Aktion 20.000, Verein GEGKO Budget 2018 – 2019
GBP-Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung im Rahmen der Aktion 20.000, Verein GEGKO Budget 2018 – 2019
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2018
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018
Nettoergebnis in Tsd. €: -6.740
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Umsetzung der geplanten Dienstverhältnisse im Sinne der Aktion 20.000
Beschreibung des Ziels
Umsetzung der geplanten Dienstverhältnisse im Sinne der Aktion 20.000 – gemeinnützig, zusätzlich, wettbewerbsneutral.
Die Zielgruppenpersonen sollen sich, unterstützt durch sozialpädagogische Betreuung,
stabilisieren und in einer Arbeits-Realsituation bewähren und damit ihre Integrationschancen wahren bzw. verbessern.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Aktion 20000
Ausgangszustand 2018:
...entfällt – diese Aktion gab es bisher nicht
Zielzustand 2019:
Umsetzung der geplanten Dienstverhältnisse. Evaluierungszeitpunkt 2019
Istzustand 2019:
131
Datenquelle:
AMS DWH
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Beschäftigung von Zielgruppenpersonen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Zugang zum Dienstverhältnis über Jobbörsen in den RGS, auch Direktzuweisungen möglich und vereinzelt über eine Vorbereitungsphase (AT/AE).
Nur in geringem Ausmaß wird für einzelne Personen eine vorgeschaltene Vorbereitungsmaßnahme angeboten. Diese wird für jene Personen eingesetzt, die eine intensivere Auseinandersetzung mit ihren Arbeitsmarktmöglichkeiten für einen Dienstverhältnisantritt benötigen.
Es ist somit gewährleistet, dass eine Aufnahme in das GBP nur dann erfolgt, wenn ein konkretes und ein nach § 9 (2) Arbeitslosenversicherungsgesetz zumutbares Überlassungsangebot gemacht werden kann und die Aussicht auf eine solche Überlassung besteht.
Die Zielgruppenpersonen werden befristet bei GEGKO angestellt und an öffentliche Einrichtungen, gemeindenahe Einrichtungen, gemeinnützige Vereine, gemeinnützige Organisationen u. d. g. (in weiterer Folge Endbeschäftiger genannt) im Rahmen der gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlassung für einen monatlichen Verwaltungskostenbeitrag überlassen.
Der Endbeschäftiger gibt den Personalbedarf (Startdatum, Voll-/Teilzeit – mind. 30 Wo.Std., Arbeitsbereich usw.) an die zuständige RGS und/oder GEGKO bekannt; die RGS weist die in Frage kommenden Personen zu; GEGKO wählt in Abstimmung mit dem Endbeschäftiger im Vorfeld oder im Zuge einer Jobbörse aus; GEGKO übernimmt die administrativen Tätigkeiten (Dienstvertrag, allgemeine Informationen, GKK-Anmeldung, Lohnzahlungen usw.) und die berufs- und sozialpädagogische Betreuung während des Anstellungszeitraumes.
GEGKO fungiert somit als Schnittstelle zwischen den regionalen Geschäftsstellen des AMS, den Zielgruppenpersonen und den Endbeschäftigern.
Von GEGKO sollen rund 30 % aller für die Steiermark geplanten Beschäftigungen der Aktion 20.000 umgesetzt werden.
Geplant sind 450,02 Vollzeitarbeitsplätze (675 Zugänge, inkl. 40 Weiterbeschäftigungen aus der Pilotregion Deutschlandsberg) und 15 Vollzeit-Schlüsselkräfte (davon 11,79 Zielgruppenpersonen) für den Zeitraum vom 1.1.2018 bis 30.6.2019.
Förderung von bis zu 100 % der Lohn- und Lohnnebenkosten der Zielgruppenpersonen im Rahmen der GBP-Richtlinie.
Die Schlüsselkräfte, die nicht der o. a. Zielgruppe angehören, damit verbunden auch die Kosten für Clearing und sozialpädagogische Betreuung, sowie Sachkosten, Investitionen und Schulungskosten werden aus der steiermarkweiten einheitlichen Verwaltungskostenpauschale von monatlich EUR 200,00 abgedeckt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Dieses Projekt der Aktion 20.000, das ursprünglich mit € 22,161 Mio geplant war, wurde auf Grund der Sistierung der Aktion 20.000 durch die damalige Bundesregierung in dieser Höhe nie genehmigt und daher zurückgezogen.
Tatsächlich wurde das Projekt nur mit einem Betrag von € 6,741 Mio bewilligt.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.