Vorhaben
Verordnung persönliche Schutzausrüstung (PSA-VO) und Novelle der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV)
Verordnung persönliche Schutzausrüstung (PSA-VO) und Novelle der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV)
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2013
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Verordnung
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Die seit langem bestehenden Regelungen zu persönlicher Schutzausrüstung sollen dem Stand der Technik angepasst und die seit 1995 geltenden allgemeinen PSA-Bestimmungen im ASchG konkretisiert werden, wodurch Rechtssicherheit und eine leichtere und verbesserte betriebliche Umsetzung erreicht werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Beanstandungen bei Überprüfungen von PSA-Vorschriften des ArbeitnehmerInnenschutzes [%]
Istwert
17,20%
Zielzustand
30,00%
Datenquelle: Daten aus der Tätigkeitsstatistik der Arbeitsinspektion
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Konkretisierung der Arbeitsplatzevaluierung hins. Gefahren bei Arbeitsvorgängen die PSA-Benutzung erfordern sowie Festlegung von Regelungen entspr. dem Stand der Technik und Erkenntnissen der Arbeitsgestaltung.
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Legistische Umsetzung des Regelungsvorhabens; nach Inkrafttreten wird die Einhaltung der Regelungen – wie die jetzigen Regelungen zu PSA – im Rahmen routinemäßiger Betriebskontrollen durch die Arbeitsinspektorate überprüft.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Es sind keine besonderen finanziellen Auswirkungen des Bundes bekannt.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Arbeitsbedingungen
Der Anteil der Beanstandungen zu Persönlicher Schutzausrüstung im Verhältnis zu den Überprüfungen ist seit Inkrafttreten der PSA-V gesunken, d. h. dass im Regelfall Maßnahmen im Sinn der PSA-V gesetzt werden, wodurch Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gewährleistet wird.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.