Zum Menü springen Zum Inhalt springen Zum Footer springen Suchen Seite downloaden Seite teilen
Ergebnisse werden geladen. Dies kann bis zu einer Minute dauern.
Vorhaben

Verordnung persönliche Schutzausrüstung (PSA-VO) und Novelle der Bauarbeiterschutzverordnung (BauV)

2019
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2013

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2013

Nettoergebnis in Tsd. €: 0

Vorhabensart: Verordnung

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

§§ 69f ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) regeln grundlegende Vorschriften über die persönliche Schutzausrüstung (PSA), deren Auswahl und Bewertung. Nach § 72 Abs. 1 Z 5 ASchG sind Tätigkeiten, Bedingungen und Benutzung der PSA näher zu regeln, eine solche ASchG-Durchführungsverordnung wurde bisher nicht erlassen. Zur Umsetzung der PSA-Richtlinie RL 89/656/EWG gelten derzeit die
– allgemeinen PSA-Regelungen der Allgemeinen Arbeitnehmerschutzverordnung – AAV (VI. Abschnitt: §§ 66 bis 72 AAV; durch § 114 Abs. 4 Z 7 ASchG vorläufig übergeleitet) sowie der Bauarbeiterschutzverordnung – BauV (3. Abschnitt: §§ 22 bis 30; BauV gilt gemäß § 118 Abs. 3 ASchG als Verordnung zum ASchG)
– PSA-Einzelregelungen der BauV (außerhalb des 3. Abschnitts BauV) und
– PSA-Einzelregelungen in Durchführungsverordnungen.
Die geltenden PSA-Bestimmungen sind teils technisch überholt und entsprechen nicht der ASchGSystematik, weil die Schutzvorschriften überwiegend auf der vor dem 1.1.1995 geltenden Rechtslage beruhen und bis zu einer Neuregelung durch ASchG-Verordnung nur vorläufig übergeleitet wurden. Weiters fehlen Regelungen, die die allgemeinen Bestimmungen des ASchG zu PSA konkretisieren und dadurch die betriebliche Umsetzung erleichtern.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Die seit langem bestehenden Regelungen zu persönlicher Schutzausrüstung sollen dem Stand der Technik angepasst und die seit 1995 geltenden allgemeinen PSA-Bestimmungen im ASchG konkretisiert werden, wodurch Rechtssicherheit und eine leichtere und verbesserte betriebliche Umsetzung erreicht werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Beanstandungen bei Überprüfungen von PSA-Vorschriften des ArbeitnehmerInnenschutzes [%]

Istwert

17,20

%

Zielzustand

30,00

%

Datenquelle: Daten aus der Tätigkeitsstatistik der Arbeitsinspektion


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Konkretisierung der Arbeitsplatzevaluierung hins. Gefahren bei Arbeitsvorgängen die PSA-Benutzung erfordern sowie Festlegung von Regelungen entspr. dem Stand der Technik und Erkenntnissen der Arbeitsgestaltung.

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Legistische Umsetzung des Regelungsvorhabens; nach Inkrafttreten wird die Einhaltung der Regelungen – wie die jetzigen Regelungen zu PSA – im Rahmen routinemäßiger Betriebskontrollen durch die Arbeitsinspektorate überprüft.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2013 - 2017
2013
2014
2015
2016
2017

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Es sind keine besonderen finanziellen Auswirkungen des Bundes bekannt.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Soziales
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Soziales

Subdimension(en)

  • Arbeitsbedingungen

Der Anteil der Beanstandungen zu Persönlicher Schutzausrüstung im Verhältnis zu den Überprüfungen ist seit Inkrafttreten der PSA-V gesunken, d. h. dass im Regelfall Maßnahmen im Sinn der PSA-V gesetzt werden, wodurch Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gewährleistet wird.

Gesamtbeurteilung

Durch die Aktualisierung und Konkretisierung der Regelungen zu Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wurden diese an die Systematik des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes und an den Stand der Technik angepasst, was insgesamt zu mehr Rechtssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte, aber auch für Behörden führte. Auf Grund der klaren Regelungen seit Inkrafttreten der PSA-V sind die Überprüfungen der Einhaltung der Regelungen zu PSA in den Jahren 2014 bis 2018 (76.462) gegenüber den Jahren 2009 bis 2013 (21.513) gestiegen. Der Anteil der Beanstandungen zu persönlicher Schutzausrüstung im Verhältnis zu den Überprüfungen ist seit Inkrafttreten der PSA-V aber massiv gesunken. Während in den Jahren 2009 bis 2013 noch in ca. 40 % der Fälle, in denen PSA überprüft wurde, Mängel festgestellt wurden, erfolgte dies in den Jahren 2014 bis 2018 nur mehr in ca. 17 % der Fälle.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.