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MASSNAHME

Unterstützung von Unternehmen bei der Umsetzung des ArbeitnehmerInnenschutzes.

2019
Massnahme zur Gänze erreicht

Zugeordnete Wirkungsziele

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt. Dabei können sich Maßnahmen auf ein oder mehrere Wirkungsziele einer Untergliederung beziehen.


Kennzahlen und Meilensteine der Maßnahme

Um die Erfüllung einer Maßnahme beurteilen zu können, ist zumindest ein Indikator anzugeben. Während Wirkungsziele der Untergliederung ausschließlich anhand von Kennzahlen beurteilt werden, sind bei den Maßnahmen auch Meilensteine zulässig.

Kennzahlen sind quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Aufschluss über die erreichte Maßnahme oder deren Wirkung geben. Meilensteine beschreiben abgrenzbare (Zwischen-)Ergebnisse eines zeitlich beschränkten Vorhabens oder Projektes.


Meilenstein: Beratungen vor Ort im Unternehmen

Details zum Meilenstein

2019

Istzustand (2019)

Im Jahr 2019 wurden 26.432 Beratungen vor Ort durchgeführt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

22.612 Beratungen wurden durchgeführt.

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2019

Zielzustand (Beschreibung)

25.000 Beratungen wurden durchgeführt. (Anmerkung: Beratungen vor Ort zur Umsetzung des ArbeitnehmerInnenschutzes können in Arbeitsstätten, auf Baustellen, auswärtigen Arbeitsstellen, aber auch im Rahmen von anderen Veranstaltungen, wie Bausprechtagen, erfolgen. Beratungs- und Unterstützungsgespräche können im Rahmen einer Kontrolle zur Unterstützung der ArbeitgeberInnen bei der Umsetzung konkreter Maßnahmen erfolgen. In vielen Fällen finden sie auch auf Wunsch von ArbeitgeberInnen, Präventivfachkräften, BetriebsrätInnen oder anderen Personen statt.)

Erläuterung der Entwicklung

Solche Beratungen können im Rahmen einer Kontrolle zur Unterstützung der Unternehmen bei der Umsetzung notwendiger Maßnahmen erfolgen. Oft finden sie auf Wunsch der Unternehmen, Präventivfachkräfte, Betriebsräte oder sonstiger Personen statt. Die Schwerpunkte im Jahr 2019 fanden als Beratungs- und Kontrollschwerpunkte statt, darüber hinaus wurde eine Beratungsoffensive zu Prüfpflichten im Arbeitsschutz durchgeführt.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überplanmäßig

Meilenstein: Projektvorbesprechungen

Details zum Meilenstein

2019

Istzustand (2019)

Im Jahr 2019 wurden 9.984 Projektvorbesprechungen durchgeführt.

Ausgangspunkt der Planung (Datum)

31.12.2017

Ausgangspunkt der Planung (Beschreibung)

11.114 Projektvorbesprechungen wurden durchgeführt

Zielzustand (Datum)

31. Dezember 2019

Zielzustand (Beschreibung)

11.200 Projektvorbesprechungen wurden durchgeführt. (Anmerkung: Eine Projektvorbesprechung ist die Vorbegutachtung eines konkreten betrieblichen Projektes, bei dem ArbeitnehmerInnenschutz betroffen sein kann. Um eine Projektvorbesprechung handelt es sich dann, wenn eine planliche Darstellung des Projekts vorliegt, ansonsten liegt eine Beratung vor. Die Ergebnisse der Vorbesprechungen werden festgehalten und geben so den ArbeitgeberInnen Rechtssicherheit gegenüber der Arbeitsinspektion. Projektvorbesprechungen werden von den Arbeitsinspektoraten kostenlos angeboten und finden auf Wunsch von ArbeitgeberInnen, PlanerInnen oder anderen ProjektantInnen statt. Allen Anfragen wird seitens der Arbeitsinspektion nachgekommen. Die Zahl der durchgeführten Projektvorbesprechungen wird daher durch die Anzahl der Anfragen bestimmt.)

Erläuterung der Entwicklung

Die Zahl der durchgeführten Projektvorbesprechungen wird durch die Anzahl der Anfragen bestimmt, jeder Anfrage wird nachgekommen. Obwohl über die Möglichkeit konkrete Projekte vorzubesprechen vermehrt informiert wurde, geht die Anzahl zurück. So werden Informationen zu Unternehmensgründung bzw. -übernahme samt Checkliste auf der Website der Arbeitsinspektion zur Verfügung gestellt: https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Service/Service/Unternehmensgruendung-_Einstieg_Arbeitsschutz.html#heading_Einstieg_in_den_ArbeitnehmerInnenschutz
Der Rückgang könnte auch in Zusammenhang damit stehen, dass Projektvorbesprechungen oft in Zusammenhang mit genehmigungspflichtigen Vorhaben erfolgen. Durch die 2. Genehmigungsfreistellungsverordnung zur Gewerbeordnung wurden Genehmigungspflichten reduziert.

Zielerreichungsgrad des Meilensteins

überwiegend