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Vorhaben

Änderungen des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes (AMPFG) im Rahmen des BBG 2018

Änderungen des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes (AMPFG) im Rahmen des BBG 2018

2019
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018

Nettoergebnis in Tsd. €: -109.091

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Im Jahr 2017 waren durchschnittlich 107.913 Personen im Alter zwischen 50 und 64 Jahren als arbeitslos oder in AMS Schulung vorgemerkt, davon 50.254 langzeitbeschäftigungslos. Ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über 50 sind überdurchschnittlich häufig von Arbeitslosigkeit betroffen. Auch die Verweildauer in Arbeitslosigkeit ist in dieser Personengruppe überdurchschnittlich lang. Daher soll diesen Personen ein kollektivvertraglich entlohntes Arbeitsverhältnis angeboten werden.

Im Jahr 2017 waren durchschnittlich 29.182 asylberechtigte Personen oder Personen mit subsidiären Schutz als arbeitslos oder in AMS Schulung vorgemerkt. Hinzu kamen noch 976 über das AMS lehrstellensuchende Personen im Jahresdurchschnitt 2017.


Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Integration von langzeitbeschäftigungslosen älteren Arbeitssuchenden in das Erwerbssystem

Beschreibung des Ziels

Ältere langzeitbeschäftigungslose Arbeitssuchende sollen durch gezielte öffentliche Beschäftigungsförderungen wieder in das Erwerbssystem integriert werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Jahresdurchschnittsbestand an Personen in spezifischen AMS Beschäftigungsmaßnahmen [Anzahl]

Istwert

4.562

Anzahl

Zielzustand

8.000

Anzahl

Datenquelle: AMS Data Warehouse, Datenwürfel fdg_personen; LZBL50+

Ziel 2: Arbeitsmarktintegration von arbeitsfähigen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten

Beschreibung des Ziels

Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und AsylwerberInnen mit sehr hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit sollen auf die Teilhabe in und an der österreichischen Gesellschaft und am Arbeitsmarkt vorbereitet und ihnen die dafür notwendigen sprachlichen und beruflichen Qualifikationen vermittelt werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Integration von Personen in Maßnahmen des IJG [Anzahl]

Istwert

33.944

Anzahl

Zielzustand

30.000

Anzahl

Datenquelle: AMS Data Warehouse Datenwürfel fdg_ijg


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Sistierung und Finanzierung der "Beschäftigungsaktion 20.000"

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Für über 50-jährige langzeitbeschäftigungslose Personen sollen im Rahmen der „Beschäftigungsaktion 20.000“ im Jahr 2018 in Gemeinden, über gemeinnützige Trägervereine und Unternehmen rund 4.400 Arbeitsplätze (Vollausbau) geschaffen bzw. gefördert werden.

Um dieses Ziel erreichen zu können, wurde ein aus vier Säulen bestehendes Beschäftigungspaket entwickelt, das neben einer verbesserten Vermittlungseffektivität bestehender Förderinstrumente auf die Schaffung mittelfristig orientierter Beschäftigungsmöglichkeiten abzielt:
(1) Erhöhung des Vermittlungserfolgs bestehender Förderprogramme
(2) Beschäftigung bei den Gemeinden bzw. in gemeinwohlorientierten Projekten
(3) Beschäftigung bei Sozialintegrativen Betrieben
(4) Beschäftigung bei Unternehmen

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Finanzierung des verpflichtenden Integrationsjahres

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Mit dem Arbeitsmarktintegrationsgesetz, BGBl. I Nr. 75/2017 wurde das verpflichtende Integrationsjahr (IJG) mit 1. September 2017 in Kraft gesetzt.
Die Finanzierung der Maßnahmen des IJG, welche vom AMS durchzuführen sind (§5 IJG), erfolgt wesentlich über die Bestimmung des § 13 Abs. 3 AMPFG.
Der § 13 Abs. 3 AMPFG wird dahingehend geändert, dass im Jahr 2018 Ausgaben von maximal 50 Millionen Euro wie Ausgaben nach dem AlVG zu behandeln sind. Die geltende Bestimmung legt für das Budgetjahr 2018 einen Maximalbetrag von 100 Millionen Euro fest.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2018 - 2019
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-109.091

Tsd. Euro

Plan

-107.803

Tsd. Euro

Erträge

Ist

4.740

Tsd. Euro

Plan

5.676

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

113.831

Tsd. Euro

Plan

113.479

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

113.831

Tsd. Euro

Plan

113.479

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

4.740

Tsd. Euro

Plan

5.676

Tsd. Euro

Ergebnis

-88.470

Tsd. Euro

Plan

-87.793

Tsd. Euro

Erträge

Ist

3.353

Tsd. Euro

Plan

3.686

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

91.823

Tsd. Euro

Plan

91.479

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

91.823

Tsd. Euro

Plan

91.479

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

3.353

Tsd. Euro

Plan

3.686

Tsd. Euro

Ergebnis

-20.621

Tsd. Euro

Plan

-20.010

Tsd. Euro

Erträge

Ist

1.387

Tsd. Euro

Plan

1.990

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

22.008

Tsd. Euro

Plan

22.000

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

22.008

Tsd. Euro

Plan

22.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

1.387

Tsd. Euro

Plan

1.990

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die AMS Zahlungen für Aufwendungen in Umsetzung des IJG betrugen im Jahr 2018 € 78,3 Mio. und 2019 rund € 49,5 Mio.
Die AMS Zahlungen zur Ausfinanzierung der Beschäftigungsaktion 20.000 betrugen im Jahr 2018 € rund 104,9 Mio. und 2019 rund € 48,1 Mio.
Weitere, hier nicht erfasste positive fiskalische Effekte sind zusätzliche Beiträge für SV-Träger und Lohnsteuereinnahmen durch geschaffene Arbeitsplätze (Aktion 20.000) sowie Einsparungen bei den Ländern für die Mindestsicherung.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Öffentliche Einnahmen

Die öffentlichen Einnahmen werden durch die subventionierte Beschäftigung vormals langzeitbeschäftigungsloser älterer Personen erhöht.
Gleichzeitig sinken die Ausgaben aus der Arbeitslosenversicherung für die Existenzsicherung der geförderten Personen. Demgegenüber stehen die Transfers an die Unternehmen oder Träger für die geförderte Beschäftigung.
Der Frauenanteil der Teilnahmen an diesen Beschäftigungsmaßnahmen beträgt (je nach Jahr) zwischen 46 % und 48 %.

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Nachfrage
  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Die Beschäftigungsförderung älterer Arbeitssuchender reduziert die registrierte Arbeitslosigkeit und die deshalb anfallenden Transferzahlungen aus der Arbeitslosenversicherung für die Existenzsicherung der Betroffenen.
Die jahresdurchschnittlichen Bestände der langzeitbeschäftigungslosen Personen im Alter 50+ in solchen AMS Beschäftigungsmaßnahmen betrugen 2017 4.746, 2018 6.727 sowie 2019 4.562. Ein wesentlicher Anteil an dieser Erhöhung ist auf die Beschäftigungsaktion 20.000 zurückzuführen.

Gesamtbeurteilung

Die Maßnahmen des IJG wurden vom AMS umgesetzt und auch nach Auslaufen der Sonderfinanzierung weitergeführt.
Die Beschäftigungsaktion 20.000 wurde sistiert, die bis Anfang 2018 eingegangenen Fördervereinbarungen jedoch eingehalten.
Somit wurde die Aktion unter geänderten Rahmenbedingungen 2019 abgeschlossen.


Verbesserungspotentiale

Stabile Finanzierungsbasis für mittelfristige Planung ist zentral.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen