Vorhaben
Änderungen des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes (AMPFG) im Rahmen des BBG 2018
Änderungen des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes (AMPFG) im Rahmen des BBG 2018
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2018
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018
Nettoergebnis in Tsd. €: -109.091
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Integration von langzeitbeschäftigungslosen älteren Arbeitssuchenden in das Erwerbssystem
Beschreibung des Ziels
Ältere langzeitbeschäftigungslose Arbeitssuchende sollen durch gezielte öffentliche Beschäftigungsförderungen wieder in das Erwerbssystem integriert werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Jahresdurchschnittsbestand an Personen in spezifischen AMS Beschäftigungsmaßnahmen [Anzahl]
Istwert
4.562Anzahl
Zielzustand
8.000Anzahl
Datenquelle: AMS Data Warehouse, Datenwürfel fdg_personen; LZBL50+
Ziel 2: Arbeitsmarktintegration von arbeitsfähigen Asylberechtigten und subsidiär Schutzberechtigten
Beschreibung des Ziels
Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und AsylwerberInnen mit sehr hoher Anerkennungswahrscheinlichkeit sollen auf die Teilhabe in und an der österreichischen Gesellschaft und am Arbeitsmarkt vorbereitet und ihnen die dafür notwendigen sprachlichen und beruflichen Qualifikationen vermittelt werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Integration von Personen in Maßnahmen des IJG [Anzahl]
Istwert
33.944Anzahl
Zielzustand
30.000Anzahl
Datenquelle: AMS Data Warehouse Datenwürfel fdg_ijg
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Sistierung und Finanzierung der "Beschäftigungsaktion 20.000"
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Für über 50-jährige langzeitbeschäftigungslose Personen sollen im Rahmen der „Beschäftigungsaktion 20.000“ im Jahr 2018 in Gemeinden, über gemeinnützige Trägervereine und Unternehmen rund 4.400 Arbeitsplätze (Vollausbau) geschaffen bzw. gefördert werden.
Um dieses Ziel erreichen zu können, wurde ein aus vier Säulen bestehendes Beschäftigungspaket entwickelt, das neben einer verbesserten Vermittlungseffektivität bestehender Förderinstrumente auf die Schaffung mittelfristig orientierter Beschäftigungsmöglichkeiten abzielt:
(1) Erhöhung des Vermittlungserfolgs bestehender Förderprogramme
(2) Beschäftigung bei den Gemeinden bzw. in gemeinwohlorientierten Projekten
(3) Beschäftigung bei Sozialintegrativen Betrieben
(4) Beschäftigung bei Unternehmen
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Finanzierung des verpflichtenden Integrationsjahres
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mit dem Arbeitsmarktintegrationsgesetz, BGBl. I Nr. 75/2017 wurde das verpflichtende Integrationsjahr (IJG) mit 1. September 2017 in Kraft gesetzt.
Die Finanzierung der Maßnahmen des IJG, welche vom AMS durchzuführen sind (§5 IJG), erfolgt wesentlich über die Bestimmung des § 13 Abs. 3 AMPFG.
Der § 13 Abs. 3 AMPFG wird dahingehend geändert, dass im Jahr 2018 Ausgaben von maximal 50 Millionen Euro wie Ausgaben nach dem AlVG zu behandeln sind. Die geltende Bestimmung legt für das Budgetjahr 2018 einen Maximalbetrag von 100 Millionen Euro fest.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Die AMS Zahlungen für Aufwendungen in Umsetzung des IJG betrugen im Jahr 2018 € 78,3 Mio. und 2019 rund € 49,5 Mio.
Die AMS Zahlungen zur Ausfinanzierung der Beschäftigungsaktion 20.000 betrugen im Jahr 2018 € rund 104,9 Mio. und 2019 rund € 48,1 Mio.
Weitere, hier nicht erfasste positive fiskalische Effekte sind zusätzliche Beiträge für SV-Träger und Lohnsteuereinnahmen durch geschaffene Arbeitsplätze (Aktion 20.000) sowie Einsparungen bei den Ländern für die Mindestsicherung.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Öffentliche Einnahmen
Die öffentlichen Einnahmen werden durch die subventionierte Beschäftigung vormals langzeitbeschäftigungsloser älterer Personen erhöht.
Gleichzeitig sinken die Ausgaben aus der Arbeitslosenversicherung für die Existenzsicherung der geförderten Personen. Demgegenüber stehen die Transfers an die Unternehmen oder Träger für die geförderte Beschäftigung.
Der Frauenanteil der Teilnahmen an diesen Beschäftigungsmaßnahmen beträgt (je nach Jahr) zwischen 46 % und 48 %.
Subdimension(en)
- Nachfrage
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Die Beschäftigungsförderung älterer Arbeitssuchender reduziert die registrierte Arbeitslosigkeit und die deshalb anfallenden Transferzahlungen aus der Arbeitslosenversicherung für die Existenzsicherung der Betroffenen.
Die jahresdurchschnittlichen Bestände der langzeitbeschäftigungslosen Personen im Alter 50+ in solchen AMS Beschäftigungsmaßnahmen betrugen 2017 4.746, 2018 6.727 sowie 2019 4.562. Ein wesentlicher Anteil an dieser Erhöhung ist auf die Beschäftigungsaktion 20.000 zurückzuführen.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.