Vorhaben
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Statistik über Selbstständigkeit
Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Statistik über Selbstständigkeit
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2017
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017
Nettoergebnis in Tsd. €: 0
Vorhabensart: Verordnung
Problemdefinition
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Schaffung einer ausreichend validen Datengrundlage zur differenzierten Analyse der Selbstständigkeit
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Errichtung einer validen Datengrundalge
Ausgangszustand 2017:
Die Zusatzfragen zur Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung (Ad-hoc-Modul 2017) unterliegen keiner Auskunftspflicht und sind in ihrer Ergebnisqualität damit schlechter als die Ergebnisqualität der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung.
Zielzustand 2019:
Die Zusatzfragen zur Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung (Ad-hoc-Modul 2017) unterliegen in gleicher Weise wie die Fragen der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung der Auskunftspflicht und sind in ihrer Ergebnisqualität daher der Ergebnisqualität der Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung gleichgestellt. Damit ist eine ausreichende Grundlage für eine differenzierte Analyse der Selbstständigkeit hergestellt.
Istzustand 2019:
Bundesanstalt Statistik Österreich: Ad-hoc-Modul „Selbständige Erwerbstätigkeit“ zum europäischen Labour Force Survey, wurde europaweit im Jahr 2017 durchgeführt.
Datenquelle:
Bundesanstalt Statistik Österreich, „Selbständige Erwerbstätigkeit", Modul der Arbeitskräfteerhebung 2017, Wien 2018
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Einführung der Auskunftsverpflichtung zur Sicherstellung der Qualität der Befragung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Regelung der Durchführung des Ad-hoc-Moduls 2017 zur europäischen Arbeitskräfteerhebung um für die nationale Arbeitsmarktpolitik spezifische Statistiken und Analysen auf diesem Gebiet zur Verfügung zu stellen. Durch die Auskunftspflicht soll ein ungestörter Befragungsablauf, aber vor allem eine valide Datenbasis zur Analyse der Selbstständigkeit gewährleistet werden. All jene Angehörigen der Privathaushalte sind zur Auskunft verpflichtet, die in die Zielgruppe für dieses Ad-hoc-Modul fallen. Bei minderjährigen Personen obliegt die Auskunftserteilung dem zum Haushalt zugehörenden gesetzlichen Vertreter. Die Fragestellungen betreffen die Selbstständigkeit (Konkret: Zahl und Bedeutung der Kunden von Selbstständigen; Festlegung der Arbeitszeiten von Selbstständigen; Gründe dafür, sich selbstständig zu machen; Schwierigkeiten von Selbstständigen; Gründe dafür, niemanden einzustellen; Arbeiten mit Miteigentümern und/oder in einem Netzwerk anderer Selbstständiger; Geplante Einstellungen von Arbeitnehmern oder Vergabe an Subunternehmer; Arbeitszufriedenheit von Erwerbstätigen; Festlegung der Reihenfolge und Inhalte der Aufgaben von Erwerbstätigen; für die Haupttätigkeit von Erwerbstätigen bevorzugte Stellung im Beruf und wichtigster Grund dafür, sich in der Haupttätigkeit nicht selbstständig zu machen).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Es gibt keine finanziellen Auswirkungen, das Grundprogramm des Adhoc Moduls 2017 ist über die Finanzierung der Arbeitskräfteerhebung der Bundesanstalt Statistik Österreich abgedeckt.
Nationale Zusatzfragen wurden nicht in das Fragenprogramm aufgenommen und mussten deshalb auch nicht zusätzlich finanziert werden.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Die Zielgruppe des Ad-hoc-Moduls 2017 stellen alle erwerbstätigen Personen dar. In der Mikrozensus Stichprobe wiesen 89.734 Personen den Erwerbsstatus der Selbständigkeit auf. Das Ad-hoc-Modul 2017 war an alle Respondentinnen und Respondenten der Ersterhebungen adressiert. Insgesamt lagen von 17.663 Personen gültige Antworten vor. Aufgrund der nationalen Verordnung bestand für das Modul Auskunftspflicht, deshalb betrug die Ausschöpfungsquote 99,8%.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.