Vorhaben
Eurofighter - Verlängerung der logistischen Verträge für Luftfahrzeug und Triebwerk
Eurofighter (EFT); Verlängerung der logistischen Verträge für Luftfahrzeug und Triebwerk
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2016
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2016
Nettoergebnis in Tsd. €: -210.756
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Die Luftraumüberwachung (LRÜ) mit dem Waffensystem EUROFIGHTER (EFT) ist weiterhin sichergestellt
Beschreibung des Ziels
Das Waffensystem EFT stellt eine wesentliche Komponente für die LRÜ Österreichs dar. Um die Einsatzfähigkeit des Waffensystems EFT als Beitrag zur aktiven LRÜ sicherzustellen, ist die Verlängerung/Erneuerung der beiden technisch/logistischen Unterstützungsverträge ab März 2016 unabdingbar.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Eurofighter-Einsätze gewährleistet
Ausgangszustand 2016:
Die LRÜ ist bis Februar 2016 mit dem vorhandenen Waffensystem EFT aktiv sichergestellt.
Zielzustand 2020:
Die LRÜ ist bis 2024 mit dem vorhandenen Waffensystem EFT aktiv sichergestellt.
Istzustand 2020:
Die aktive Luftraumüberwachung mit dem Luftfahrzeugsystem Eurofighter ist weiterhin sichergestellt.
Datenquelle:
BMLV / Sektion III / Direktion Rüstung und Beschaffung iVm der Luftzeugabteilung und dem Materialstab Luft
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Beschaffung von flugzeugbezogenen (ISS-Vertrag) und triebwerksseitigen Logistikleistungen (EJ-Vertrag)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Um den Abschluss der beiden Logistikverträge bis Februar 2016 zu gewährleisten, sind die Vorbereitungsmaßnahmen bereits im Oktober 2014 eingeleitet worden.
Hierzu wurden die auslaufenden Verträge hinsichtlich ihrer Wirkungen einer abschließenden Prüfung unterzogen. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass eine überwiegende Fortschreibung der bisherigen Leistungen in die neuen Verträge zweckmäßig ist. Darüber hinaus gibt es bei einzelnen Leistungspunkten Ergänzungen, Streichungen bzw. Neuaufnahmen, die in die neuen Verträge nach ausführlichen Verhandlungen inkorporiert bzw. gestrichen werden.
Nunmehr sind mit der EF-Industrie (EF-GmbH und Fa. Eurojet) Vertragsverhandlungen zu führen und in weiterer Folge der Abschluss der beiden Logistikverträge erforderlich, um die Luftfahrzeuge auch nach dem Februar 2016 betreiben zu können.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der WFA wurde mit Gesamtauszahlungen in der Höhe von 302,4 Mio. € kalkuliert. Tatsächlich sind bis dato finanzielle Auswirkungen in der Höhe von 210,76 Mio. € eingetreten.
Die oa. Beträge der Ergebnisrechnung beziehen sich aufgrund technischer Vorgaben der Applikation auf einen fünfjährigen Betrachtungszeitraum der Aufwendungen. Die angeführte Differenzsumme ergab sich im Wesentlichen durch Änderung der Rahmenbedingungen, bspw. Durchführung von Modifikationen am Luftfahrzeugsystem zur Beseitigung von Obsoleszenzen in den Jahren 2017 bis 2020 (Triebwerksteuerung, Ground Support System, etc.) bzw. auch durch Vorauszahlung von fix bestellten Leistungen aus dem Jahr 2021 bereits im Jahr 2020. Bedingt durch die COVID-19 Pandemie musste die vertraglich bedungene Evaluierung der Verträge mit den Auftragnehmern von 2020 auf 2021 verschoben werden, wodurch sich die in der Ergebnisrechnung angeführten Ist-Beträge, insbesondere 2020, in Abhängigkeit dieser Vertragsevaluierung und der damit verbundenen Endabrechnung noch ändern können. Da die Verträge bis 2024 laufen sollen, ist eine neuerliche interne Gesamtevaluierung spätestens 2025 vorgesehen.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Gegenständliche Logistikverträge laufen spätestens 2024 aus. Eine neuerliche interne Evaluierung wird daher entweder im Folgejahr einer etwaigen vorzeitigen Vertragsauflösung oder spätestens 2025 durchgeführt.