Vorhaben
Novelle des Berufsausbildungsgesetzes 2015 (BAG Novelle 2015)
BAG Novelle 2015
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: -44.087
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Neue Ausbildungsangebote, um benachteiligten Jugendlichen den Erwerb von Abschlüssen auf der Sekundarstufe II zu ermöglichen bzw. zu erleichtern
Beschreibung des Ziels
Personen mit (nur) Pflichtschulabschluss haben ein signifikant höheres Arbeitslosigkeitsrisiko als Absolvent/innen eines Abschlusses der Sekundarstufe II („NEETs“ – Not in Employment, Education or Training). 2013 betrug die Arbeitslosenquote gemäß Labour Force Konzept von Pflichtschulabsolvent/innen 10 %, jene von Personen mit Lehrabschluss als höchster abgeschlossener Ausbildung dagegen nur 4,2 % (s. Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft, Lehrlingsausbildung im Überblick 2014).
Die Strategie „AusBildung bis 18“ (s. Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung 2013-2018, Kapitel Beschäftigung) hat daher zum Ziel, dass zukünftig jeder Jugendliche über einen weiterführenden Abschluss, insb. eine berufliche Erstausbildung, verfügt. Das Institut für höhere Studien (Mario Steiner) hat in einer Untersuchung die Zahl der betroffenen 15 bis 17jährigen mit insg. 15.919 errechnet, davon könnten rund 60 % potentiell durch niederschwellige Ausbildungsmöglichkeiten erreicht werden („systemferne Kernproblemgruppe“ 45 %, „unqualifizierte Beschäftigte“ 15%), das sind rund 9.600 Personen. Mittelfristig könnten annäherungsweise rund 25 % dieser Zielgruppe von spezifischen dualen Angeboten profitieren.
Diese Angebote sollen weiters so konzipiert sein, dass Absolvent/innen jederzeit in korrelierende höherwertige Ausbildungen umsteigen können bzw. in diesen fortsetzen können („Upskilling“).
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Nicht in Ausbildung zu einem Abschluss auf der Sekundarstufe II befindliche Personen bis 18 [Anzahl]
Istwert
n.v.Anzahl
Zielzustand
7.200Anzahl
Datenquelle: Grundlage war Daten aus der frühe Ausbildungsabbrecher/innen (FABA)-Statistik. Die Erhebung wurde 2017 generell überarbeitet, weshalb die aktuellen Daten nicht mehr mit den Daten des Zielzustands vergleichbar sind.
Ziel 2: Stärkung von Qualitätssicherung, Qualitätsmanagement und Innovation in der Ausbildung
Beschreibung des Ziels
Die duale Ausbildung gilt international als Beispiel bester Praxis für eine arbeitsmarktorientierte Ausbildung. Durch die durchgängige Einbeziehung von Expert/innen der Sozialpartner in alle relevanten Entscheidungen, insb. im Bundes-Berufsausbildungsbeirat und in den Landes-Berufsausbildungsbeiräten, sowie durch die Kooperation der zwei voneinander unabhängigen Lernorte „Betrieb“ und „Berufsschule“ bzw. der korrelierenden Behörden Lehrlingsstelle und Landesschulrat/Stadtschulrat hat das System der österr. Lehrlingsausbildung eine qualitätsorientierte Grundstruktur. Dennoch bedarf es der systematischen Weiterentwicklung. Dazu haben die Sozialpartner 2013 den Prozess „Qualitätsmanagement in der Lehre“ gestartet, bei dem insb. anhand verbesserter Datenauswertungen spezifischer auf Herausforderungen in einzelnen Branchen und Regionen eingegangen werden soll, um die Erfolgsquoten in der Ausbildung zu steigern. Um diese Entwicklung zu unterstützen und die Rahmenbedingungen für die Setzung einzelner Maßnahmen zu verbessern, sollen im BAG neue Bestimmungen eingeführt werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Arbeitslosenquote gemäß Labour Force (Personen mit Lehrabschluss als höchste abgeschlossene Ausbildung) [%]
Istwert
4,5%
Zielzustand
3,5%
Datenquelle: Statistik Austria: Mikrozensus-Arbeitskräfteerhebung
Durchschnittliches Einkommen aus erster Erwerbstätigkeit von Lehrabsolvent/innen über € 1.200 [%]
Istwert
96%
Zielzustand
88%
Datenquelle: Statistik Austria: Bildungsbezogenes Erwerbskarrierenmonitoring
Abbruchsquote von Lehrlingen [%]
Istwert
18,6%
Zielzustand
14,5%
Datenquelle: ibw: Lehrlingsausbildung im Überblick 2020; Wien 2020
Nicht zur Lehrabschlussprüfung angetretene Lehrabsolvent/innen [%]
Istwert
4,3%
Zielzustand
3,0%
Datenquelle: Bericht: "Qualitätsmanagement Lehre 2018"
Nicht-Bestehen der Lehrabschlussprüfung [%]
Istwert
5,4%
Zielzustand
3,0%
Datenquelle: ibw: Lehrlingsausbildung im Überblick 2020; Wien 2020
Ziel 3: Förderung der Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Bildungswegen
Beschreibung des Ziels
Die Lehrlingsausbildung bildet eine gute Grundlage für weiterführende Ausbildungen (insb. Meisterprüfung, Werkmeisterschulen, spezielle tertiäre Bildungsangebote v.a. von Fachhochschulen). Mit der Kombination von Lehre mit Matura (Berufsreifeprüfung) erhalten Lehrabsolvent/innen einen höheren schulischen Abschluss und – damit verbunden – einen allgemeinen Hochschulzugang. Das Modell Lehre und Matura soll weiter ausgebaut werden. Durch Modellprojekte sollen aber auch andere Bildungskarrieremöglichkeiten unterstützt werden, wie z.B. einfache Anrechnung von Vorqualifikationen bei der Lehrlingsausbildung, ggf. bei der Lehrabschlussprüfung „im zweiten Bildungsweg“ gemäß § 23 Abs. 5 BAG, von AHS Absolvent/innen oder auch Personen, die aufgrund von Studienzeiten bereits über anrechenbare Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Anteil der Lehrlinge, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten [%]
Istwert
9%
Zielzustand
15%
Datenquelle: BMBWF: "Auswertung Lehre mit Matura"
Abgeschlossene Lehrverträge mit Lehrzeitanrechnungen [Anzahl]
Istwert
8.254Anzahl
Zielzustand
8.000Anzahl
Datenquelle: Lehrlingsstatistik
Ziel 4: Weiterentwicklung der Lehrabschlussprüfung
Beschreibung des Ziels
Die Lehrabschlussprüfung ist der grundlegende Qualifikationsnachweis in der gewerblich-industriellen Berufsausbildung. Die Prüfung wird vor einer (bezogen auf die Lernorte) externen Prüfungskommission abgelegt. Ein wesentliches Kriterium für Wertigkeit und Akzeptanz ist die Validität des Prüfungsvorganges. 2012 hat das BMWFW, im Einvernehmen mit dem BMASK, als qualitätsunterstützende Maßnahme gemäß § 19c Abs. 1 Z 8 eine Clearingstelle zur Überprüfung von Prüfungsfragen und -beispielen eingerichtet sowie einen freiwilliges Zertifikat für Prüfer/innen eingeführt. Jetzt sollen auch die gesetzlichen Rahmenbestimmungen im BAG modernisiert werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Abgelegte Lehrabschlussprüfungen [Anzahl]
Istwert
50.103Anzahl
Zielzustand
58.000Anzahl
Datenquelle: Lehrlingsstatistik
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Rahmenbestimmung zum Erlass von Richtlinien des BMWFW für standardisierte Ausbildungen gem. § 8b Abs. 2 BAG (neuer § 8b Abs. 14)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Das BAG sieht in § 8b Abs. 2 für die gemäß § 8b Abs.4 Z 1 – 4 definierten Zielgruppen die Möglichkeit von (individuell zu vereinbarenden) Teilqualifizierungen vor. Diese müssen einen Ausschnitt eines Lehrberufs, ggf. unter Einbeziehung von Berufsbildpositionen eines anderen Lehrberufs, umfassen; Inhalt und Dauer werden gemeinsam mit der Berufsausbildungsassistenz unter Einbeziehung der Schulbehörde I. Instanz (Landesschulrat) und dem Schulerhalter (idR Bundesland) festgelegt (§ 8b Abs. 8 BAG). Dieses System hat den Vorteil auf die individuellen Bedürfnisse der Jugendlichen zielgerichtet eingehen zu können, bietet aber keine einheitlichen Standards mit Transparenz für Wirtschaft und Arbeitsmarkt. Ergänzend zur weiter möglichen Variante der individuellen Vereinbarung von Teilqualifikationen soll die gesetzliche Möglichkeit von Richtlinien des Wirtschaftsministers geschaffen werden, mit denen dieser standardisierte Ausbildungsprogramme festlegt. Ein Weiterlernen im korrespondierenden Lehrberuf im Anschluss an die absolvierte Teilqualifikation soll unkompliziert möglich sein; diese können so als Einstiegsmodule in die Lehre für lernschwächere Jugendliche fungieren. Gleichzeitig soll die Definition in § 8b Abs. 4 Z 4 konziser gefasst werden, um sicherzustellen, dass die Zielgruppe richtig erfasst wird.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Einführen einer Zielbestimmung für Qualität im BAG, Einrichtung eines Qualitätsausschusses u. Schaffung einer Rahmenbestimmung für Modellprojekte zur Erprobung von innovativen Weiterentwicklungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement stehen seit Jahren im Mittelpunkt der Überlegungen und Konzepte zur Weiterentwicklung der dualen Ausbildung. Ein wesentlicher neuer systematischer Ansatz ist der seit 2013 gemeinsam mit den Sozialpartnern entwickelte Prozess „Qualitätsmanagement in der Lehre“ („QML“), in dem anhand aussagekräftiger(er) Auswertungen der Lehrlingsstatistik branchenspezifische und/oder regionale Herausforderungen besser datenbasiert untersucht werden können und, insb. auf Ebene der Landes-Berufsausbildungsbeiräte, entsprechende Unterstützungsmaßnahmen entwickelt werden sollen. Zur bundesweiten Steuerung wurde im Bundes-Berufsausbildungsbeirat ein Qualitätsausschuss eingerichtet. Durch die neuen Bestimmungen erhält der QML-Prozess eine explizitere rechtliche Grundlage. Dazu soll im neuen § 1a BAG eine Zielbestimmung eingeführt und im neuen § 31d BAG der Qualitätsausschuss geregelt werden. Im neuen § 1a Abs. 4 BAG ist eine Rahmenbestimmung für Modellprojekte zur Weiterentwicklung des dualen Systems vorgesehen, die alle in den vorstehenden Absätzen beschriebene Qualitätsaspekte (zB Prozessqualität, Kompetenzorientierung, Durchlässigkeit, Internationalität, Kooperation) adressieren können. Der Qualitätsausschuss hat u.a. die Aufgabe, dafür Vorschläge auszuarbeiten. Für eine allfällige Finanzierung von Modellprojekten stehen die in den (auf www.bmwfw.gv.at veröffentlichten) Richtlinien zu § 19c Abs. 1 Z 8 BAG vorgesehenen Mittel für qualitätsunterstützende Projekte zur Verfügung.
Als Begleitmaßnahme soll im neuen § 2 Abs. 6a BAG eine Bestimmung einführt werden, die dem Landes-Berufsausbildungsbeirat bei Vorliegen entsprechender Hinweise ein Antragsrecht auf Überprüfung eines Lehrbetriebes zum Zweck der Feststellung, ob die Voraussetzungen zur Ausbildung von Lehrlingen noch erfüllt sind, einräumt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Erforderlichkeit eines neuen Verfahrens gemäß § 3a BAG, wenn seit der letzten Lehrlingsaufnahme mind. zehn Jahre vergangen sind (§ 3a Abs. 4)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Diese Maßnahme entspricht dem Regierungsprogramm und soll sicherstellen, dass Unternehmen, die über einen längeren Zeitraum keinen Lehrling mehr ausgebildet haben, noch immer über die erforderliche Infrastruktur und das erforderliche Ausbildungspersonal verfügen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Möglichkeit für Modellprojekte, wenn mehrere Unternehmen in der Ausbildung zusammenwirken (§ 2a Abs. 4 BAG)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch die Bestimmungen zum Ausbildungsverbund ist auch jetzt schon ein Zusammenwirken mehrerer Unternehmen möglich, die wesentlichen Teile des Berufsbildes müssen aber vom Lehrberechtigten selbst vermittelt werden. Im Rahmen von qualitätsgesicherten Projekten soll es möglich werden, dass Unternehmen darüber hinaus zusammenarbeiten, um Lehrlinge gemeinsam auszubilden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Möglichkeit zur aliquoten Lehrzeitverlängerung bei Lehre mit Matura (neuer § 13a BAG)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Seit 2008 ist die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung für Lehrlinge (im Regelfall) kostenlos. Per November 2014 befanden sich rund 11.000 Personen im Förderprogramm, das entspricht 10 Prozent aller Lehrlinge. Zur weiteren Erleichterung dieses kombinierten Bildungsweges soll es zukünftig möglich sein, von vorneherein im Lehrvertrag eine um die für die Berufsreifeprüfung erforderliche Vorbereitungszeit verlängerte Lehrzeit zu vereinbaren.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Möglichkeit zur aliquoten Lehrzeitverlängerung für das Nachholen von Pflichtschulabschlüssen (neuer § 13b BAG)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Diese neue Bestimmung soll das Nachholen des Pflichtschulabschlusses (während einer regulären Lehre) erleichtern und eine aliquote Verlängerung der Lehrzeit im Lehrvertrag im Rahmen einer generellen Regelung ermöglichen, wenn Lehrlinge Vorbereitungskurse, zB im Rahmen der Initiative Erwachsenenbildung, besuchen. Auch diese Maßnahme versteht sich als Beitrag zur Strategie „AusBildung bis 18″.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Vereinfachung der Prüferbestellung sowie stärkere Berücksichtigung prüfungsdidaktischer Kompetenzen bei der Lehrabschlussprüfung (Neufassung von § 22 BAG)
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Die Anforderungen an die Prüfer/innen für die Lehrabschlussprüfung sollen zum einen vereinfacht werden, indem hinsichtlich der fachlichen Qualifikation einheitlich LAP-Niveau verlangt wird, zum anderen sollen die Prüfer/innen aber verstärkt über prüfungsdidaktische Kompetenz verfügen. Dadurch soll die Kompetenz-/Lernergebnisorientierung bei der Lehrabschlussprüfung gefördert werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Generell lassen sich im Zuge der BAG-Novelle finanzielle Auswirkungen nur hinsichtlich der Maßnahme 1 „standardisierte Ausbildungsprogramme im Rahmen der Teilqualifizierung“ ableiten (siehe WFA), wobei die für die Budgetierung zugrundeliegenden Daten auf einer Studie des IHS aus dem Jahr 2015 zur Einführung der Ausbildungspflicht bis 18 basieren. Diese Daten (insbesondere „Frühe Ausbildungsabbrecher*innen“ (FABA) 2016 der Statistik Austria abzüglich vorhandener Angebotsplätze in AMS (Arbeitsmarktservice) und SMS (Sozialministeriumsservice) Maßnahmen) sind aktuell nicht verfügbar. Die Entwicklung der Lehrlinge gem. § 8b Abs. 2 BAG (Teilqualifikation) zeigt jedoch, dass durch die Attraktivierung der Teilqualifikationen im Zuge der BAG-Novelle 2015 ein erhöhtes Engagement der Unternehmen induziert hat. Diese zusätzlichen Wirkungen wurden jedoch demographisch sowie durch einen Rückgang der Ausbildungsplätze in Ausbildungseinrichtungen teilweise kompensiert. Daher kann davon ausgegangen werden, dass die zusätzlichen finanziellen Auswirkungen, sowohl im Bereich der Berufsschulen, als auch bei den Werk- sowie Transferleistungen (Berufsausbildungsassistenz und betrieblichen Lehrstellenförderung) jedenfalls im Rahmen der angenommenen Planwerte gelegen sind.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
Insbesondere durch die Ausweitungen im Rahmen der Berufsausbildung gem. § 8b BAG (vorm. „Integrative Berufsausbildung“) konnten die Attraktivität sowohl für Jugendliche als auch für Unternehmen verbessert werden. Zwischen 2015 und 2019 ist die Zahl der Lehrlinge in Lehrzeitverlängerung und Teilqualifizierung gem. § 8b BAG um 21% gestiegen. 2019 befanden sich 8.213 Lehrlinge in Berufsausbildung gem. § 8b.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
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