Vorhaben
Mobile Polizei Kommunikation (MPK)
Mobile Polizei Kommunikation (MPK)
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2017
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017
Nettoergebnis in Tsd. €: -62.840
Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Steigerung der Effizienz und Effektivität der Polizeiarbeit
Beschreibung des Ziels
Durch Nutzung von MPK (Mobile Devices und dienstliche Applikationen) können die Bediensteten ohne Abhängigkeit auf die Verfügbarkeit der Bediensteten der Leitstelle (derzeit Abfrage per Funk an Leitstelle) die Abfragen nach Personen und Kennzeichen durchführen. Dadurch wird gleichzeitig die Qualität der Abfragen (keine Schnittstelle) und des Abfrageergebnisses erhöht.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Wegfall der Unterstützung durch die Leitzentrale
Ausgangszustand 2017:
Abfragen per Funk über die Leitstelle
Zielzustand 2020:
Wegfall der Unterstützung durch die Leitzentrale
Istzustand 2020:
Durch die Einführung (Sept. 2017) und permanente Weiterentwicklung der App .MPK Abfragen können alle Exekutivbedienstete mobil (Smartphone oder Tablet) direkt am Einsatzort Datenbankabfragen durchführen. Dadurch entfallen die Anfragen per Funk über die Leitstelle. Die App erhöht die Eigensicherung, da die Ergebnisse (Fahndungen, wichtige Personeninformationen oder auch Lichtbilder) direkt am Einsatzort angesehen werden können. Die Auswertungen ergeben, dass zwischen 1,5 Mio und 2,0 Mio Datenbankanfragen pro Monat mobil durchgeführt werden. Der Meilenstein wurde zur Gänze erreicht, weil die Notwendigkeit der Abfrage per Datenbank per Funkt entfällt.
Datenquelle:
Aufzeichnungen des BM.I, BM.I Erlass
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 2: Kürzere Bearbeitungsdauer
Ausgangszustand 2017:
Bearbeitung durch Bediensteten vor Ort und Bediensteten der Leitstelle
Zielzustand 2020:
Bearbeitung durch Bedienstete vor Ort führt zu einer kürzeren Bearbeitungsdauer (keine Wartezeit bis zur Bearbeitung und schnellere Dateneingabe)
Istzustand 2020:
Durch die mobile Bearbeitung mittels der App .MPK Abfragen direkt am Einsatzort entfallen etwaige Wartezeiten am Funkkanal. Die Bediensteten sind davon nicht mehr abhängig. Durch die Integration von Scan-Modulen ist es möglich die Dateneingabe noch schneller und einfacher durchzuführen (funktioniert bei Dokumenten mit MRZ- maschinenlesbaren Zeilen, österr. Scheckkartenführerschein und Kennzeichen). Die mobile Abfragemöglichkeit verkürzt die Bearbeitungszeit erheblich, bindet keine Ressourcen in der Landesleitzentrale und ermöglicht zudem auch die Speicherung der abgefragten Daten über einen gesicherten, verschlüsselten Bereich in das BMI-interne System zu übertragen, wo es für weitere Dokumentationspflichten zur Verfügung gestellt wird. Der Meilenstein wurde zur Gänze erreicht, weil die Bearbeitungsdauer erheblich reduziert wurde und die digitale Weiterverarbeitung auch in der administrativen Nachbearbeitung eine massive Aufwandsreduzierung darstellt.
Datenquelle:
Aufzeichnungen des BM.I
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 3: Effizienz bei der Dokumentation
Ausgangszustand 2017:
Nachträgliche Dokumentation der Abfrage durch Bediensteten der Amtshandlung
Zielzustand 2020:
Wegfall dieser zusätzlichen Dokumentation durch Übernahme des Abfrageergebnisses auf einen zentralen Speicherort
Istzustand 2020:
In der App .MPK Abfragen besteht die Möglichkeit, die Ergebnisse der Datenbanken via .MPK Ablage (Upload) direkt in das BMI System zu speichern. Die Bediensteten können die Daten als PDF-Datei im internen BMI System für die weitere Dokumentation verwenden. Eine handschriftliche Erfassung der Daten am Einsatzort ist dadurch nicht mehr (oder reduziert) erforderlich. Der Meilenstein ist zur Gänze erreicht, weil die handschriftliche Erfassung von Daten bei einer Amtshandlung, wo mobil Datenbankabfragen durchgeführt wurden, nicht mehr erforderlich ist. Sämtliche Ergebnisse aus den Registern können per Knopfdruck über eine gesicherte Verbindung in das BMI-interne System übertragen und dort für weitere Dokumentationspflichten verwendet werden.
Datenquelle:
Aufzeichnungen des BM.I
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 4: Digitale Dokumentation
Ausgangszustand 2017:
Dokumentation in Notizbüchern
Zielzustand 2020:
Notizen werden direkt in einem elektronischen Notizblock aufgezeichnet – keine Übertragungsprobleme/-fehler
Istzustand 2020:
Durch die App „Content“ können die Bediensteten mobil auf ihren BMI-File-Ordner zugreifen, Dateien bearbeiten und speichern. Zudem ist es möglich, direkt in der App ein neues Dokument als Notiz anzulegen und abzuspeichern. Durch die Möglichkeit direkt am Einsatzort Notizen elektronisch anzufertigen werden Übertragungsfehler/-probleme reduziert und gewährleisten die Möglichkeit zur Weiterbearbeitung der Daten für Dokumentationspflichten nach Abschluss der Amtshandlung. Der Meilenstein wurde zur Gänze erreicht.
Datenquelle:
Aufzeichnungen des BM.I
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 5: Direkte, zentrale Speicherung von Dokumentationsbildern
Ausgangszustand 2017:
Nutzung privater Smartphones für Aufnahme von Bildern zur Verbesserung der Beschreibung (z.B. zerkratzte Fahrzeuge)
Zielzustand 2020:
Handlungssicherheit – direkte Speicherung von Dokumentationsbildern an einem zentralen Speicherort
Istzustand 2020:
Durch die Bereitstellung der App .MPK-Foto können Bedienstete Foto-Aufnahmen, die zur Dokumentation erforderlich sind, mobil mit der BMI-internen App durchführen. Die Fotos werden innerhalb der App in einem gesicherten Bereich gespeichert. In dieser Galerie besteht die Möglichkeit, die Bilder anzusehen und, falls erforderlich, via .MPK Ablage (wie bei .MPK Abfrage-App durch einen Upload) in das BMI-System zu speichern und dort für etwaige weitere Dokumentationen zu verwenden. Im Schnitt werden täglich ca. 2.000-2.500 Bilder pro Tag in das BMI System gespeichert. Der Meilenstein wurde zur Gänze erreicht, weil einerseits die Speicherung der aufgenommen Bilder an einem zentralen Speicherort und andererseits die Handlungssicherheit der Bediensteten durch die eigens entwickelte App gewährleistet wird.
Datenquelle:
Aufzeichnungen des BM.I
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Meilenstein 6: App für die Personen- oder Fahrzeugkontrolle
Ausgangszustand 2017:
Keine App für die Personen- oder Fahrzeugkontrolle vorhanden.
Zielzustand 2020:
Möglichkeit für ca. 25.000 Exekutivbedienstete geschaffen, mittels einer eigens entwickelten App rasch Personen- und Fahrzeugkontrollen durchführen zu können. Dadurch wird gleichzeitig die Qualität der Abfragen (keine Schnittstelle) und des Abfrageergebnisses erhöht.
Istzustand 2020:
Die Funktionalitäten, wie bereits bei Meilenstein 1+2 beschrieben, ermöglichen durch die App .MPK Abfragen seit 2017, die für den exekutiven Außendienst relevanten Datenbanken mobil abzufragen und das Ergebnis für die weitere Amtshandlung zu nutzen. Die App wurde an alle- auch bereits im BMI-internen System berechtigten Bediensteten- zur Verfügung gestellt. Dies betrifft sowohl Personen- als auch Fahrzeugkontrollen, wodurch der Meilenstein zur Gänze erreicht wurde.
Datenquelle:
Aufzeichnungen des BM.I
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Entwicklung einer Messenger-App
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Mittels des Polizei Messengers können die vor Ort einschreitenden Exekutivbediensteten in Echtzeit direkt auf ein mobiles Device einsatzrelevante Erkenntnisse, Informationen und schriftliche Anordnungen durch die Einsatzleitung erhalten. Den vor Ort einschreitenden Exekutivbediensteten ist es auch möglich Informationen, Daten (Fotos, Dokumente, etc.) und Ergebnisse direkt an die Einsatzleitung oder andere Bedienstete zu übermitteln. Die übermittelten Daten und Informationen sollen dem Beamten so einfach wie möglich bei der Einsatzdokumentation zur Verfügung stehen (z.B.: Programm „PAD-NG“).
Darüber hinaus wird der Dienst auch von Führungskräften im BMI eingesetzt, um bei Terrorwarnungen oder anderen Katastrophen rasch Informationen inkl. Dateien als Beilage austauschen zu können. Damit stellt der Messenger auch ein wichtiges Führungsinstrument dar.
Bürgerinnen und Bürger können Beweismittel (z.B. Fotos von Täter aus Überwachungskameras) ohne MPK nur zu einer Dienststelle bringen, von wo aus die Bediensteten die ausgedruckten Fotos mitnehmen müssen. Nachdem der Erfolg eines Aufgriffes von der zeitlichen Nähe der Fahndung abhängt, sind die Erfolge von Aufgriffen extrem gefährdet!
Die Dokumentation der Dienstverrichtung, insbesondere bei Observationen, wird erleichtert, da der Kommunikationsverlauf im Polizeimessenger herangezogen werden kann. Auch die Lokalisation der an Observationen mitbeteiligten Exekutivbediensteten wird ermöglicht und erweitert die einsatztaktischen Abstimmungsmöglichkeiten.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
überwiegend erreicht
Effizienzsteigerung bei der Kommunikation, Einsatzleitung, Protokollierung und Dokumentation
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch die neben dem bestehenden Digitalfunk mögliche Nutzung des Telefons ergibt sich eine zusätzliche Erreichbarkeit. Die den Exekutivbediensteten bei Einsätzen zur Verfügung stehenden zusätzlichen Informationen führen zu einer höheren Erfolgswahrscheinlichkeit. Eine neue, moderne und zeitnahe Möglichkeit der Informationsweitergabe verbessert die Informationsqualität und ermöglicht den Exekutivbediensteten im Sinne der Eigensicherung Anpassungen am einsatztaktischen Vorgehen vorzunehmen. Die Lokalisierung der eingesetzten Kräfte und ein besserer Überblick ermöglichen Ressourcen effektiver einsetzen zu können. Die Nutzung moderner Kommunikationsmittel vor Ort führt zu einem raschen Ermittlungserfolg bei derartigen Anzeigen. Steigerung der Qualität der Tätigkeiten der Polizistinnen und Polizisten bei seltenen Amtshandlungen durch zur Verfügung Stellung von Checklisten und Information vor Ort (BMI Wissensnavigator, Kriminalistischer Leitfaden usw.).
Protokollierung und Dokumentation: In einer der nächsten Ausbauphasen ist die Möglichkeit von Eintragungen der Einsatzdokumentation geplant (Notizen, Ergebnisse aus der Personen- und Fahrzeugkontrolle usw.). Es wird die Möglichkeit der Nutzung dieser Daten und Informationen für Protokollierungen bestehen.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Sicherung des Betriebes und des benötigten Managements
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Etablierung einer sog. Retained Organisation (RTO), die die grundlegenden „Spielregeln“ im organisatorischen Sinne zwischen den Partnern (intern und externer provider) etabliert und dann operativ überwacht. Diese RTO agiert im Rahmen der Strategievorgaben.
Etablierung einer Einheit, welche sich primär mit aus der Strategie abgeleiteten organisatorischen und technischen Spezifikationen / Anleitungen / Vorgaben beschäftigt. Parallel dazu hat diese Einheit die Aufgabe, die Anforderungen aus dem Beschaffungsgeschäft und aus Gesetzen und Vorgaben zu managen. (Zentrale Stelle für die Umsetzung der MPK; Zentrale Stelle für Trendscouting; Entwicklung von Anforderungen und Mastering der Anforderungen im Rahmen der Strategie; Aufrechterhaltung des Betriebes inkl. Testing, Deployment; Wartung und User Support)
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Ausstattung der Polizistinnen und Polizisten mit Smartphones und Tablets
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Für ca. 30.000 Bedienstete werden Smartphones und 3.500 Tablets inkl. Managed Services durch einen Provider (Abruf von der BBG) bereitgestellt. Nach 36 Monaten gehen die Devices in das Eigentum des BMI über, wobei aus heutiger Sicht allerdings davon ausgegangen werden muss, dass die eingesetzten Geräte nach 36 Monaten auszutauschen sind und damit die Kosten für neue Geräte anfallen. Das BM.I behält sich vorerst vor, ob die zertifiziert gelöschten Devices danach weitergegeben werden oder gegen Verkauf der beinhaltenden Werte kostenneutral vernichtet werden.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Entwicklung der App - Personen- und Fahrzeugkontrolle
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Für ca. 25.000 Exekutivbedienstete wird die Möglichkeit geschaffen so rasch wie möglich Personen- und Kraftfahrzeugabfragen mittels einer eigens entwickelten App durchzuführen. Dies abgestimmt auf die Größe des eingesetzten Devices und unter Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben. Gestartet wird mit den Möglichkeiten das Kennzeichen oder die Namen einzugeben oder die Personendaten aus dem Reisepass (maschinenlesbare Zeile) zu übernehmen. Später soll auch die Übernahme der Personendaten aus allen anderen Ausweisen möglich sein. Daraus ergeben sich schnellere Ergebnisse und Übertragungsfehler werden vermieden.
Auswirkung dieser Maßnahme bei der Fahndung nach Tätern: Durch Einführung der MPK hat der Exekutivbedienstete ein Device zur Verfügung, mit welchem Fahndungsanfragen vor Ort und ohne Unterstützung der Leitzentrale möglich sind. Durch den Wegfall der Unterstützung durch die Leitzentrale, eine daraus resultierende kürzere Bearbeitungsdauer (keine Wartezeit) und den Wegfall einer zusätzlichen Dokumentation durch die Übernahme des Abfrageergebnisses auf einen zentralen Speicherort werden Optimierungsmöglichkeiten genutzt.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Im Zeitpunkt der Planung und der Erstellung der gegenständlichen WFA wurde mit Aufwänden im betrieblichen Sachaufwand für die Jahre 2017 bis 2020 in Höhe von € 49,316 Mio. gerechnet. Tatsächlich sind finanzielle Auswirkungen in der Höhe von € 43,572 Mio. eingetreten. Gründe für die Abweichungen sind auf eine Umstellung auf ein neues Lizenzmodell im Jahr 2019 zurückzuführen. Des Weiteren konnte der beabsichtige Personalaufwand durch vorhandenes Personal abgedeckt werden. Für das Jahr 2021 werden die Kosten auf Basis der ursprünglichen Planungen, ohne Personal- und arbeitsplatzbezogene Sachaufwände, fortgeschrieben.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
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