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Vorhaben

Breitband Austria 2020 Connect - Förderung von Anbindungen für KMUs und öffentliche Bildungseinrichtungen

Breitband Austria 2020 Connect (BBA2020_C) Anbindungsförderungsprogramm

2020
Vorhaben teilweise erreicht

Finanzjahr: 2016

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2017

Nettoergebnis in Tsd. €: -5.122

Vorhabensart: Vorhaben gemäß § 58 Abs. 2 BHG 2013

Beitrag zu Wirkungszielen

Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Von der Europäischen Kommission wurde ein Rückstand beim Hochgeschwindigkeits-Internet, bei der Online-Wissensverbreitung und beim Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen konstatiert. Er beeinträchtigt insbesondere in ländlichen Regionen die Innovationsfähigkeit der Betriebe und verstärkt die sog. digitale Kluft. Das probate Mittel dagegen ist der beschleunigte Breitbandausbau, der mittels der Breitbandstrategie 2020 des Bundes vorangetrieben werden soll. Dazu gibt es bereits ein Bündel an Förderungsmaßnahmen. Eine weitere Maßnahme soll das Anbindungsförderungsprogramm sein mit der Forcierung der Leerrohrverkabelung als Basis für einen verstärkten Breitbandausbau im ländlichen Raum, gedacht v.a. für Pflichtschulen, um dem zunehmenden Bedarf im Bildungsbereich Rechnung zu tragen sowie zur Unterstützung von KMU’s.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Zielsetzung von BBA2020 Connect ist die Verbesserung der Versorgungssituation von Pflichtschulen und anderen öffentlichen Bildungseinrichtungen sowie Verbesserung der Versorgungssituation von KMU. Zudem enthält es einen zeitlich darüberhinausgehenden Ansatz, nämlich die Vorbereitung nahezu flächendeckender Glasfaseranbindungen. Durch den qualitativ hochwertigen und nachhaltigen Anschluss einzelner Standorte (Pflichtschulen, öffentliche Bildungseinrichtungen sowie KMUs) mit Multiplikatorwirkung wird der Glasfaserausbau bedarfsgerecht vorangetrieben und der künftige, nachfrageorientierte, flächendeckende Ausbau beschleunigt.

Damit steht das Förderungsinstrument auf nationaler Ebene in unmittelbarem Zusammenhang mit den Inhalten der Breitbandstrategie 2020 aus dem Jahr 2014 sowie in der Sicherstellung einer österreichweit flächendeckenden technologieneutralen Breitband-Versorgung des Kapitels „Digitalisierung & Innovation“ im Regierungsprogramm 2020-2024 „Aus Verantwortung für Österreich“ .

Auf internationaler Ebene verknüpft es sich eng mit den Zielsetzungen ausgedrückt in der Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen – „Eine Digitale Agenda für Europa“ KOM(2010)245 endgültig und insbesondere darin mit dem Themenkreis „schneller und ultraschneller Internetzugang“ und der zugehörigen Schlüsselaktion 8 (der Förderung von Investitionen in wettbewerbsbestimmte NGA-Netze).

Infolge der angestrebten Förderung zur Errichtung passiver physischer Breitband-Infrastrukturen ergibt sich weiter ein direkter Zusammenhang mit der SDG-Zielsetzung 9.c, um den Zugang zur Informations- und Kommunikationstechnologie erheblich zu erweitern sowie anzustreben, und so einen allgemeinen und erschwinglichen Zugang zum Internet bereitzustellen (konkreter Indikator: Anteil der Internet-Nutzung durch die betreffende Bevölkerung).

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Verbesserung der Versorgungssituation von Pflichtschulen und anderen öffentl. Bildungseinrichtungen

Beschreibung des Ziels

Die Versorgungssituation von Pflichtschulen und anderen öffentlichen Bildungseinrichtungen soll durch die Anbindung mittels Glasfaser an das leistungsfähige Backbonenetz nachhaltig verbessert werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil der Pflichtschulen mit Anschluss an Glasfaserleitungen [%]

Istwert

22,0

%

Zielzustand

30,0

%

Datenquelle: Kennzahlen der Abwicklungsstelle (FFG) zu den einzelnen Förderungsgewährungen

Ziel 2: Verbesserung der Versorgungssituation von KMU

Beschreibung des Ziels

Die Versorgungssituation in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) soll durch die Anbindung mittels Glasfaser an das leistungsfähige Backbonenetz verbessert werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

KMUs mit Anschluss von mehr als 100 Mbit/s (in %) [Anzahl]

Istwert

2.890

Anzahl

Zielzustand

5.300

Anzahl

Datenquelle: Kennzahlen der Abwicklungsstelle (FFG) zu den einzelnen Förderungsgewährungen

Ziel 3: Errichtung von Glasfaser-pops

Beschreibung des Ziels

Zur nachträglichen Weiterführung eines Access-Zugangsnetzes der nächsten Generation sollen Glasfaser-pops errichtet werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Errichtung von Glasfaser-Zugangspunkten für Dritte [Anzahl]

Istwert

631

Anzahl

Zielzustand

3.800

Anzahl

Datenquelle: Anzahl der Glasfaser-PoPs aus den Daten des BMLRT-Förderungsportals


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Erlassung der Sonderrichtlinie Breitband Austria 2020 Connect

Beitrag zu Ziel 1
Beitrag zu Ziel 2
Beitrag zu Ziel 3

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Es handelt sich um eine Einzelförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, wobei deren Höhe sich nach der Förderungswürdigkeit und dem Förderungsbedarf des Projektes von der Abwicklungsstelle ermittelt wir (mind. € 2.000 bzw. max. € 50.000). Zweckzuschüsse des Bundes an Gemeinden können im Rahmen der SRL max. 90 % der förderungsfähigen Projektkosten betragen, Förderungen an außerhalb der Bundesverwaltung stehende Unternehmen mit Niederlassung in Österreich max. 50 % der förderungsfähigen Kosten der Anbindung. Nach dem Aufruf zur Einreichung erfolgt die Entgegennahme des Förderungsansuchens durch die Abwicklungsstelle. Die Entscheidung über das Förderungsansuchen erfolgt aber durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie auf Grundlage einer Empfehlung durch die Bewertungsjury, die bei der Abwicklungsstelle eingerichtet ist. Der abschließende Förderungsvertrag bedarf einer Annahme durch den Förderungswerber und ist an detaillierte Förderungsbedingungen sowie Förderungsauflagen geknüpft.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2017 - 2020
2017
2018
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-5.122

Tsd. Euro

Plan

-30.000

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

2.108

Tsd. Euro

Plan

1.200

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

3.014

Tsd. Euro

Plan

28.800

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

5.122

Tsd. Euro

Plan

30.000

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-97

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

97

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

97

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-62

Tsd. Euro

Plan

-7.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

62

Tsd. Euro

Plan

300

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

7.200

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

62

Tsd. Euro

Plan

7.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-321

Tsd. Euro

Plan

-7.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

321

Tsd. Euro

Plan

300

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

7.200

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

321

Tsd. Euro

Plan

7.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-1.009

Tsd. Euro

Plan

-7.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.009

Tsd. Euro

Plan

300

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

7.200

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.009

Tsd. Euro

Plan

7.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Transferaufwand (= operative Mittel Connect)

2020: 3.014.632 aus Guthaben (bereits überwiesene Mittel AV 2015, L 1. AS, AV 2015 A 1. AS sowie L 2. AS)

Zu den Abweichungen bei den Planwerten im Vergleich zu den Istwerten ist Folgendes anzumerken:
Beim Erstellen der WFAs ist man bei den Werten von den geplanten Verpflichtungen des ehem. BMVIT im Zuge der Breitbandinitiative ausgegangen.
Im Jahr 2017 fanden erst die ersten Ausschreibungen zum Förderungsprogramm BBA2020 Connect statt. Die Werte entsprachen den geplanten Verpflichtungen.
Es erfolgten im Jahr 2017 keine Auszahlungen, da Förderungsmittel laut Rahmenvertrag nur aufgrund des gegebenen Mittelbedarfs, der sich wiederum aus den abgeschlossenen Verträgen zu den eingereichten Projekten ergibt, angefordert werden dürfen. Die Auszahlung der Förderungsmittel an die Förderungsnehmer erfolgt aber erst nach Abrechnung der Projekte.

Weitere Änderungen gegenüber den Planwerten ergaben sich aufgrund des Übergangs des Förderungsprogrammes AT:net vom ehem. BMVIT an das BKA.

Bei den Transferzahlungen handelt es sich um Auszahlungen, die vom Bund an die FFG als Abwicklungsstelle erfolgt sind.

Werkleistungen (= Abwicklungskosten, Abwicklungskosten DIA, Werkleistungen, RTR Erstattungsbetrag, 5G-Playground)

Bei den Werkleistungen ging man bei Erstellung der WFA von den zur Abwicklung der Förderungen anfallenden Abwicklungskosten sowie von Kosten für bewusstseinsbildende Begleitmaßnahmen aus, welche im Sinne des Masterplans zur Breitbandförderung zur Verbesserung des Wissens über Chancen und Risiken von Breitbandtechnologien beitragen sollen, wie beispielsweise in Auftrag gegebene Werkleistungen zur Erstellung von Studien. Sowohl Abwicklungskosten als auch Kosten für begleitende Maßnahmen wurden mit max. 2 % der Förderungskosten nominiert. Die Abrechnung der Abwicklungskosten erfolgt jährlich über alle Programme. Die Aufteilung der bisher angefallenen administrativen Kosten auf die Programmlinien kann laut der Abwicklungsstelle wie folgt getroffen werden (Datenstand 18.1.2021):

Access 69%
Backhaul 13%
Leerrohr 15%
Connect 3%

1. Abwicklungskosten für Access, Backhaul, Leerrohr und Connect:

2016: 1.567.016,14 gesamt, Anteil Connect: 47.010,48 (3 %)
2017: 1.050.000,00 gesamt, Anteil Connect: 31.500,00 (3 %)
2018: 2 813 801,25 (beinhaltet auch die Überweisung 4.Qu. 2017) gesamt, Anteil Connect: 84.414,03 (3 %)
2019: 2.332.837,27 gesamt, Anteil Connect: 69.985,11 (3 %)
2020: 2.857.209,62 gesamt, Anteil Connect: 85.716,28 (3 %)

Die meisten der unten angeführten Werkleistungen betrafen, wie aus den Ausführungen ersichtlich ist, alle BBA 2020 Programme. Die Kosten müssen daher anteilsmäßig auf die 4 Programmlinien Access, Backhaul, Leerrohr und Connect aufgeteilt werden. Jene, die einem bestimmten Programm zugeordnet werden konnten, werden auch bei der Evaluierung nur bei diesem Programm berücksichtigt.

2. Werkleistungen:

2016: 243 978,92 (Kundmachungen Wr. Zeitung betr. Access, Backhaul 242,46 und Leerrohr 242,46 , Alladin Webhosting 1.800,00 Pauschalsumme für Wartung, Planungsleitfaden Loibner betr. Leerrohr 42.000,00, begl. Maßnahmen für BB-Büro und Overheadkosten d. Abwicklungskosten 199.694,00)
Werkleistungen Anteil Connect: 450,00 + 49.923,50 = 50.373,50

2017: 139 632,81 (Kundmachung Wr. Zeitung betr. Connect 290,95, Webhosting Alladin 1.800,00; 1.200,00; 600,00, Planungsleitfaden Loibner betr. Leerrohr 1.440,00, WIK Evaluierung 3.360,00; 1.298,70; 57.000; 57.000,00; 4.017,22 AMA/ELER 11.625,90)
Werkleistungen Anteil Connect: 290,95 + 900,00 + 30.668,98 = 31.859,93

2018: 19 162,21 (Handelsw. Zur unentgelt. Abgabe = Druckkosten 939,60; 960,00; 889,20 Kundmachungen Wr. Zeitung betr. Leerrohr 290,65; 242,46, Planungsleitfaden Loibner betr. Leerrohr 15.840,00)
Werkleistungen Anteil Connect: 697,20

2019: 21 386,16 (shmp betr. Verhandlungsverfahren Evaluierung 15.581,56; 5.804,60)
Werkleistungen Anteil Connect: 5.346,54

2020: 94.140,00 (WIK Evaluierung 81.000,00, Kommunalnet 13.140,00)
Werkleistungen Anteil Connect: 23.535,00

Nicht vorhersehbar bei der Erstellung der WFA war die Finanzierung der Abwicklungskosten für die Digitalisierungsagentur, die Finanzierung des RTR Erstattungsbetrages sowie die Finanzierung von 5G Playground als Kosten, die nicht mit den Förderprogrammen BBA2020 in Zusammenhang stehen. Da es sich jedoch um Mittel aus der BB-Milliarde handelt, sind sie als Ausgaben zu berücksichtigen und anteilsmäßig auf alle Programme aufzuteilen.

3. Abwicklungskosten DIA

2018: 150.000,00 Anteil Connect: 37.500,00
2019: 2.361.115,63 Anteil Connect: 590.278,91
2020: 932.845,98 Anteil Connect: 233.211,50

4. 5G-Playground

2018: 800.000,00 (verbucht unter WL) Anteil Connect: 200.000,00

5. RTR Erstattungsbetrag

2019: 1.382.496,48 Anteil Connect: 345.624,12
2020: 1.115.512,19 Anteil Connect: 278.878,05

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Gesamtwirtschaft Verwaltungskosten für Unternehmen Unternehmen
Kinder und Jugend
Konsumentenschutzpolitik
Soziales
Umwelt
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Direkte Leistungen

Die Beschäftigungsdaten der Statistik Austria weisen für den Zeitraum 2008 bis 2018 ein nahezu gleichbleibendes Ausmaß an weiblichen (rd. 13% – 2018: 40.946) und männlichen Beschäftigten (rd. 87% – 2018: 268.202) im zu betrachtenden ÖNACE-Teilbereich „F Bau“ aus. Per 2018 sind somit weit mehr Männer als Frauen beschäftigt. Dies bedeutet, dass für die Vergabe einer Leitungsposition oft mehr Männer als Frauen zur Verfügung stehen.

Nach dem allgemeinen Einkommensbericht des RH 2020 stiegen die mittleren Jahreseinkommen der unselbstständig Erwerbstätigen für Frauen von 14.551 EUR im Jahr 1998 auf 22.808 EUR im Jahr 2019 und damit relativ gesehen geringfügig stärker als jene der Männer, die von 24.006 EUR auf 35.841 EUR anwuchsen. Die durchschnittliche jährliche Wachstumsrate der Bruttojahreseinkommen der Frauen betrug 2,2 %, während die Männereinkommen im Schnitt um 1,9 % wuchsen. Besonders in den Jahren ab 2009 war für Frauen ein höherer Anstieg der mittleren Bruttojahreseinkommen zu verzeichnen als für Männer. In Summe führte dies aber dennoch zu keiner wesentlichen Veränderung der relativen Einkommenssituation der Frauen. Im Jahr 1998 betrug das Bruttojahreseinkommen der Frauen 60,6 % des Medianeinkommens der Männer. Dieser Wert sank in der Folge bis zum Jahr 2008 auf 59,1 %. Im Jahr 2019 erreichte das mittlere Einkommen der Frauen 63,6 % des Vergleichswerts der Männer.

Durch die geförderten Breitband-Ausbauvorhaben der Maßnahme wird die digitalen Kluft zwischen Stadt und Land reduziert. Diese Entwicklungen standen jedoch in keinem ursächlichen Zusammenhang mit der Maßnahme.

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Nachfrage
  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Von den Connect-Förderungsnehmern der Initiative Breitband Austria 2020 wurde in einem überwiegenden Ausmaß die Maximalgrenze des Förderungssatzes (50 % KMU, 90% öffentliche Bildungseinrichtungen) ausgeschöpft – siehe dazu die WIK/WIFO-Evaluierung 2015/2016 und 2017/2018 sowie den jährlich veröffentlichten Breitband-Evaluierungsbericht des BMLRT.

Nach den Evaluierungen von WIK/WIFO für 2015/2016 und 2017/2018 ergibt sich das für die bewilligte Förderung bspw. in Phase 2 in Höhe von 268 Mio. €, Investitionen in Höhe von (mindestens) 618 Mio. € initialisiert wurden. Insofern gibt es einen Multiplikator von 2,3 der Förderungsmittel bezogen auf die dadurch initialisierten Investitionen der Förderungsnehmer. Die Investitionen wurden von österreichischen Telekommunikationsbetreibern getätigt, und zeigen ebenso indirekte Effekte auf Bauunternehmungen, Materialhersteller sowie Zulieferunternehmen.

Infolge der initialisierten Investitionen verbessert sich das gesamtwirtschaftliche Arbeitsangebot bzw. die Arbeitsnachfrage auch in entlegenen ländlichen Regionen.

Auf Basis der Auswertungen zu den Effekten des IKT-Sektors auf das BIP ist ein Beitrag – wenn auch in geringem Ausmaß – durch die initialisierten Investitionen angezeigt.

Verwaltungskosten für Unternehmen

Der Förderungswerber ist verpflichtet, alle Ereignisse, welche die Durchführung der geförderten Leistung verzögern oder unmöglich machen, oder eine Abänderung gegenüber dem Förderungsansuchen beziehungsweise vereinbarten Auflagen und Bedingungen erfordern würden, der Abwicklungsstelle oder der haushaltsführenden Stelle unverzüglich und aus eigener Initiative mitzuteilen. Zudem sind Förderungsnehmerinnen bzw. Förderungsnehmer verpflichtet, über die Durchführung der Leistung mittels Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis zu berichten.

Bei knapp der Hälfte (48%) aller 343 Projekte wurde die Projektlaufzeit verlängert, woraus sich ein Mehraufwand für die Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer begründet.

Unternehmen

Subdimension(en)

  • Finanzielle Auswirkungen auf Unternehmen
  • Auswirkungen auf die Phasen des Unternehmenszyklus

Die Förderleistung des Bundes im Rahmen der Sonderrichtlinie bewirkt eine Erhöhung der Fremdmittel. Der Förderungssatz ergibt sich aus dem Verhältnis zwischen Investitionskostenzuschuss und förderungsfähigen Projektkosten. Förderungen des Bundes können im Rahmen dieser Sonderrichtlinie maximal 50 % für KMUs sowie 90% für Gemeinden als Erhalter von öffentlichen Bildungseinrichtungen der förderungsfähigen Projektkosten betragen. Auswirkungen auf die Kosten der Unternehmen ergeben sich insofern, als die Förderung unter der Voraussetzung einer angemessenen Eigenleistung des Förderungswerbers erfolgt.

Die Gesamtsumme an Projektkosten vertraglich geförderter Vorhaben im Förderungsprogramm BBA2020 Connect liegt bei etwas mehr als 14,5 Mio. Euro. Im Schnitt liegt der Förderungssatz über alle Projekte von BBA2020 Connect bei rund 75%, wobei überwiegend ein Satz von 50% für KMUs bzw. von 90% für öffentliche Bildungseinrichtungen vorliegt – vorbehaltlich des Erreichens der maximalen Förderungshöhe von 50.000,- Euro pro Projekt. In externen Evaluierungen durch das Konsortium WIK-Consult GmbH und WIFO für die Phase 1 (2015/2016) sowie Phase 2 (2017/2018) wird ein Multiplikator der Förderungsmittel aus der Breitbandinitiative bezogen auf die dadurch initialisierten Gesamtinvestitionen der Förderungswerberinnen bzw. Förderungswerber in Höhe von 2,5 (2015/2016) bzw. 2,3 (2017/2018) ausgewiesen.

Aufgrund der Förderung sind gesteigerte Umsätze der geförderten Unternehmen zu erwarten. Jedoch sind solche Effekte infolge der langen Projektumsetzungs-Zeiten zum momentanen Zeitpunkt nicht seriös evaluierbar. Der extern durchgeführte Evaluierungsbericht für die Phase 2 (2017/2018) ergänzt dazu: „In den meisten Förderungsfällen steht die vollständige Einbringung der Förderung in abgeschlossene Investitionen noch aus. Erst diese entfalten aber die intendierten (bzw. unerwünschten Kollateral-) Effekte im Markt. Von daher kann die Wirkungsanalyse der Förderungsmaßnahmen derzeit erst eingeschränkt nach den methodischen Vorgaben der Kommission erfolgen.“

Gesamtbeurteilung

Infolge des gegenüber den übrigen Förderungsprogrammen der Initiative Breitband Austria 2020 späteren Beginns ab Mitte 2017, reduzierte sich die Zeitspanne der Förderung auf etwas mehr als 3 Jahre – im Vergleich dazu wurde BBA2020 Access, Backhaul sowie Leerrohr 2015 gestartet.

Die seit 2017 erfolgten Ausschreibungen auf De-minimis-Basis waren von einer unterdurchschnittlichen Teilnahme der Förderungswerber gekennzeichnet. Die Ausschöpfung bereitgestellter Förderungsmittel blieb deutlich unter Plan. Auf Basis der Zahlen von Ende 2020 wurden in 15 Bewertungsrunden von BBA2020 Connect in Summe 343 Projekte an 248 Förderungsnehmern in einem Gesamtausmaß von knapp 8,4 Mio. Euro gewährt. Knapp ein Drittel der Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer entfallen auf kleine und mittlere Betriebe bspw. aus den Bereich der Fertigung, Dienstleistung, Tourismus und Planung. Diese weisen spezifische Anforderungen nach ultra-schnellen Übertragungsgeschwindigkeiten und hohe Datenmengen bei nicht verfügbaren Glasfaser-Anschlüssen am jeweiligen Standort gegenüber anderen Unternehmungen aus. Bei Gemeinden als Erhalter von öffentlichen Bildungseinrichtungen – insbesondere von Schulen – wären verfügbare finanzielle Mittel für Vorhaben zu berücksichtigen. Daraus ergeben sich Einschränkungen in den Zielgruppen der Förderungswerberinnen bzw. Förderungswerber, und dem folglich begründen sich die Abweichungen in den vereinbarten WFA-Zielen/Kennzahlen. Von den an die Abwicklungsstelle FFG übertragenen operativen Förderungsmitteln in der Höhe von 28,823.530, – Euro wurden mit einem Anteil von rund 31% knapp ein Drittel der zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft. Es würden somit noch 19.948.983, – Euro für weitere Förderungsgewährungen zur Verfügung stehen. Im Ansatz einer vollständigen Verwendung verfügbarer Finanzmittel wäre von einer entsprechenden anteilshaften Vervielfachung der Kennzahlen (mit einem Faktor von 3) auszugehen.

Aus den periodisch übermittelten Statistiken der Abwicklungsstelle ist ein kontinuierlicher Ausbau- sowie Auszahlungsfortschritt zu ersehen. Zudem wurden am zweiten Phasenübergängen des Masterplans eine externe Evaluierungen für den Zeitraum 2017/2018 durch das Bieterkonsortium WIK GmbH und WIFO GmbH durchgeführt.

Die WIK/WIFO-Evaluierungen sprechen von einer Hebelwirkung der Initiative Breitband Austria 2020, wie folgt: „Für die bewilligte Förderung in Phase 2 in Höhe von 268 Mio. € wurden Investitionen in Höhe von (mindestens) 618 Mio. € initialisiert. Insofern gibt es einen Multiplikator von 2,3 der Förderungsmittel bezogen auf die dadurch initialisierten Investitionen.“

In den periodischen Berichten der Abwicklungsstelle wird über den kontinuierlichen Ausbau- sowie Auszahlungsfortschritt informiert. Zudem werden einerseits auf der Webseite des BMLRT Aufstellungen wie zum anderen durch den Breitbandatlas die geografischen Details zu den geförderten Ausbauvorhaben dargestellt.

Die Förderung wird von den Anspruchsgruppen insbesondere von öffentlichen Bildungseinrichtungen und Pflichtschulen seit Mitte 2019 verstärkt in Anspruch genommen. Es stehen noch verfügbare Mittel für weitere Gewährungen zur Verfügung.

Infolge der COVID-19 Pandemie wird der Abschluss von Verträgen bis zum 31.12.2022 sowie der Abwicklungszeitraum bis zum 31.12.2026 verlängert.


Verbesserungspotentiale

Infolge noch verfügbarer Finanzmittel sowie der COVID-19 Pandemie wurde die Laufzeit von BBA2020 Connect um zwei Jahre verlängert . Weiter werden Verwaltungsvereinfachungen insbesondere für innerhalb des Connect-Förderungsprogramms der geplanten Initiative Breitband Austria 2030 im Bereich der Antrags- sowie Vertragsprozesse angestrebt.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen