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Vorhaben

Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots (Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG)

Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungsangebots

2020
Vorhaben überwiegend erreicht

Finanzjahr: 2018

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018

Nettoergebnis in Tsd. €: -51.822

Vorhabensart: Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Durch die gemeinsame Ausbauinitiative von Bund, Ländern und Gemeinden seit 2008 konnte zwar in der Altersgruppe der 3- bis 6-Jährigen das Barcelona-Ziel deutlich übertroffen und flächendeckend erfüllt werden, in der Altersgruppe der unter 3-Jährigen betrifft dies jedoch nur Wien und die Unterschiede zwischen den Bundesländern bei den Betreuungsquoten sind groß.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Das Vorhaben war im Regierungsprogramm 2013 – 2018 verankert, das eine mittelfristige Strategie zur Verbesserung der zur Verfügung stehenden Kinderbildungs- und -betreuungsplätze dem regionalen Bedarf entsprechend und zur Erreichung des Barcelona-Ziels bei den unter 3-Jährigen vorsah. Die Bildungs- und Betreuungsqualität für Kinder bis zum Schuleintritt sollte außerdem weiterentwickelt werden. Die Barcelona-Ziele sind auch Teil der „Strategie Europa 2020“ der Europäischen Union. Der flächendeckende Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots ist auch eine Zielsetzung des Regierungsprogramms 2017-2022.
Das Vorhaben trägt zu folgenden Nachhaltigkeitszielen der Vereinten Nationen bei:
4.2. Bis 2030 allen Mädchen und Jungen den Zugang zu hochwertiger frühkindlicher Bildung, Betreuung und Erziehung sichern, die ihnen einen erfolgreichen Übergang in die Schule ermöglichen.
4.a Bildungseinrichtungen bauen und ausbauen, die kinder-, behinderten- und geschlechtergerecht sind und eine sichere, gewaltfreie, inklusive und effektive Lernumgebung für alle bieten.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Bestehen eines bedarfsgerechten ganzjährigen, ganztägigen Betreuungsangebots für Kinder bis zum Schuleintritt, das zumindest den Barcelona-Zielen (Betreuungsquote 33 % für unter 3-Jährige und mind. 90 % für 3- bis 6-Jährige) entspricht, im gesamten Bundesgebiet

Beschreibung des Ziels

Die Vereinbarung setzt als Schwerpunkt die Erhöhung des Betreuungsangebots für unter 3-Jährige, wobei die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern zu vereinbarende Kinderbetreuung besonders zu berücksichtigen ist. Für die 3- bis 6-Jährigen sollen zur Beseitigung regionaler Defizite Anreize für qualifizierte Ganztagesbetreuung, die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern vereinbar ist, geschaffen werden.

Ein weiterer Schwerpunkt der gegenständlichen Vereinbarung liegt in der quantitativen und qualitativen Förderung von Tageselternangeboten. Die Erhöhung des Tagesmütter- und Tagesväterangebots erfolgt durch Übernahme der Ausbildungskosten, Investitionskosten und durch die sozialrechtliche Absicherung mittels Anstellungsverhältnisses.

Durch ein bedarfsgerechtes Angebot sowohl in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen als auch bei Tageseltern können Kinder unter 3 Jahren insbesondere während der Berufstätigkeit ihrer Eltern dort verstärkt betreut werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Betreuungsquote unter 3-jährige (inkl. Tageseltern) [%]

Istwert

29,0

%

Zielzustand

33,0

%

Datenquelle: Kindertagesheimstatistik 2018/19

Betreuungsquote 3- bis 6-jährige [%]

Istwert

94,7

%

Zielzustand

96,0

%

Datenquelle: Kindertagesheimstatistik 2018/19

Ziel 2: Angebot von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, die einen Betreuungsschlüssel 1:4 für unter 3-Jährige und 1:10 für 3- bis 6-Jährige bieten, an mehreren Standorten und Regionen

Beschreibung des Ziels

Durch die Vereinbarung soll eine Steigerung der Betreuungsqualität in bestehenden Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen durch freiwillige Verbesserung des Betreuungsschlüssels über die Einstellung von zusätzlichen Betreuungspersonen erreicht werden.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Beschäftigte Betreuungspersonen [Anzahl]

Istwert

60.293

Anzahl

Zielzustand

57.000

Anzahl

Datenquelle: Kindertagesheimstatistik 2018/19

Fachkräfte Betreuungspersonal [Anzahl]

Istwert

35.514

Anzahl

Zielzustand

33.000

Anzahl

Datenquelle: Kindertagesheimstatistik 2018/19


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots für unter 3-Jährige

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in elementaren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und bei Tageseltern durch Neubau und Erweiterung von Einrichtungen sowie zusätzlicher Ausbildung und Anstellung von Tagesmüttern/-vätern.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

teilweise erreicht

Freiwillige Verbesserung der Betreuungsqualität in elementaren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

– Verbesserung des Betreuungsschlüssels in ausgewählten Einrichtungen auf ein Verhältnis von 1:4 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen für unter 3-Jährige und 1:10 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen für 3- bis 6-Jährige;
– bauliche Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit von Einrichtungen;
– räumliche Qualitätsverbesserungen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen (z.B. Bewegungsraum, Außenspielfläche).

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2018 - 2020
2018
2019
2020

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-51.822

Tsd. Euro

Plan

-52.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

678

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

52.500

Tsd. Euro

Plan

52.500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

52.500

Tsd. Euro

Plan

52.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

678

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-52.500

Tsd. Euro

Plan

-52.500

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

52.500

Tsd. Euro

Plan

52.500

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

52.500

Tsd. Euro

Plan

52.500

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

159

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

159

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

159

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

519

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

519

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

519

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Der Bundeszuschuss für das Jahr 2018 wurde vom BMF in zwei Raten jeweils im Juni und im Dezember 2018 an die Länder überwiesen. Aus dem Jahr 2017 war noch ein Übertrag der Zuschussmittel in der Höhe von € 7.474.213,42 vorhanden, der im Jahr 2018 widmungsgemäß verwendet und vollständig abgerechnet wurde. Die Zweckzuschüsse des Jahres 2018 wurden widmungsgemäß verwendet, dabei haben alle Bundesländer vollständig abgerechnet, außer das Land Steiermark konnte die Mittel nicht zur Gänze verwenden und refundierte im Jahr 2019 einen Betrag in der Höhe von € 159.960,- dem BMF. Das Land Tirol hat im Jahr 2020 dem BMF € 519.721,01 zurückgezahlt, da das Projekt in der Marktgemeinde St. Johann in Tirol nicht innerhalb der Geltungsdauer der Bund-Länder-Vereinbarung realisiert werden konnte. Die Länder und Gemeinden mussten im Jahr 2018 in der Höhe von 35 % des verwendeten Zweckzuschusses des Bundes kofinanzieren, das sind mindestens € 18.375.000,–. Die Bundesländer haben in den vorgelegten Abrechnungen nachgewiesen, dass tatsächlich in Summe € 104.477.332,52 kofinanziert wurde, davon haben die Länder in der Höhe von € 33.227.552,27 und die Gemeinden in der Höhe von € 71.249.780,25 kofinanziert.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern Soziales Kinder und Jugend Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern

Subdimension(en)

  • Direkte Leistungen
  • Unbezahlte Arbeit

Das Vorhaben verursachte positive Auswirkungen auf die Beschäftigung von Frauen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, da durch die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen neue Arbeitsplätze für Elementarpädagoginnen und -pädagogen sowie Kindergartenassistentinnen und -assistenten entstanden. Durch den Ausbau von Bildungs- und Betreuungsplätzen wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert, und die Kompetenzen von Frauen und Männern – die auch Eltern sind – können am Arbeitsmarkt besser genutzt werden.

Die Wesentlichkeitsgrenze der Wirkungsdimension von mehr als 50.000 Erwerbstätigen – von denen ein Geschlecht erheblich unterrepräsentiert ist – galt während des Evaluierungszeitraums und bezogen auf die Personalstruktur in elementaren Bildungseinrichtungen unverändert, zumal der Männeranteil am gesamten Betreuungspersonal per 2018/19 lediglich 2,9 % betrug. Die im Rahmen des gegenständlichen Vorhabens durchgeführten bewusstseinsbildenden Maßnahmen, um mehr männliches Personal zu gewinnen, bewirkten nur einen geringfügigen Anstieg des Männeranteils in der Elementarpädagogik. Auf dieses Gleichstellungsthema wird auch in der Gesamtbeurteilung, Punkt Verbesserungspotenziale eingegangen.

Im Zuge der Evaluierung des Vorhabens ergaben sich keine weiteren wesentlichen Auswirkungen in den übrigen Subdimensionen dieser Wirkungsdimension.

Soziales

Subdimension(en)

  • Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt)

In der Subdimension „Arbeitsbedingungen“ der Wirkungsdimension „Soziales“ traten keine wesentlichen Auswirkungen auf, weil die Wesentlichkeitsgrenze von mehr als 150.000 betroffenen Bediensteten nicht erreicht wurde – tatsächlich waren rund 60.000 Bedienstete betroffen. Unbenommen dessen erhöhte sich die Anzahl der Beschäftigten in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen deutlich: Bundesweit erhöhte sich die Zahl der Beschäftigten um 8.637 Personen.
Es liegen keine konkreten Zahlen zu den Beschäftigungseffekten bei den Eltern der betreuten Kinder, insbesondere bei den Müttern, vor. Durch die Verwendung des Bundeszuschusses für Investitionskosten zur Erreichung der Barrierefreiheit von elementaren Bildungseinrichtungen kam es zu positiven Auswirkungen auf den Zugang für Kinder mit Behinderung zu vorschulischer Bildung. Im Zuge der Evaluierung des Vorhabens ergaben sich keine weiteren wesentlichen Auswirkungen in den übrigen Subdimensionen dieser Wirkungsdimension.

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)

Durch die Ausbauinitiativen von Bund, Ländern und Gemeinden konnten von 2013 bis 2018 insgesamt 43.880 zusätzliche Plätze geschaffen werden, davon 21.959 für unter 3-Jährige. Weiters konnte durch die Maßnahme die Betreuungsquote von 22,9 % auf 29 % bei den unter 3-Jährigen angehoben werden. Bei den 3- bis 6-Jährigen stieg sie von 92,2 % auf 95,1 % an und ging danach aufgrund der gestiegenen Bevölkerungszahl in der Alterskohorte wieder leicht zurück auf 94,7 %.
Die Öffnungszeiten in den Betreuungseinrichtungen wurden bis zum Kindergartenjahr 2018/19 verlängert. Das zeigt sich daran, dass 2018 60,6 % der unter 3-Jährigen und 44,3 % der 3- bis 6-Jährigen in VIF-konformen Einrichtungen (mind. 45 Wochenstunden; mind. 47 Wochen pro Jahr geöffnet) betreut wurden. Schließzeiten zu Mittag sind eine Seltenheit geworden – österreichweit nur mehr in weniger als 1 % (0,7 %) der Kindergärten.
Um den Ausbau des institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungsangebots finanziell auch über das Kindergartenjahr 2018/19 hinaus sicherzustellen, werden im Rahmen der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und Länder über die Elementarpädagogik in den Kindergartenjahren 2018/19 bis 2021/22 unter anderem auch weiterhin Mittel für den weiteren Ausbau des institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungsangebots bereitgestellt. So können für den Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplätzen mit Fokussierung auf die unter 3-Jährigen pro Kindergartenjahr mind. 65 % des Bundeszuschusses für Ausbauaktivitäten und frühe sprachliche Förderung verwendet werden.
Im Zuge der Evaluierung des Vorhabens ergaben sich keine weiteren wesentlichen Auswirkungen in den übrigen Subdimensionen dieser Wirkungsdimension.

Gesamtwirtschaft

Subdimension(en)

  • Nachfrage
  • Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt

Durch die gegenständliche gemeinsame Ausbauinitiativen von Bund, Ländern und Gemeinden konnten insgesamt 43.880 Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden. Dafür waren durch Investitionen von Gemeinden und privaten Trägern von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen Räumlichkeiten durch Bau- und Umbaumaßnahmen zu erweitern und auszustatten, wodurch die Nachfrage im Baugewerbe und bei Handwerksunternehmen (Elektriker, Installateure, Tapezierer, Bodenleger etc.) anstieg. Weiters stieg die Anzahl der Betreuungsgruppen in den Einrichtungen um 2.910 Gruppen, wofür Fach-, Assistenz-, Verwaltungs- und Reinigungspersonal neu anzustellen bzw. deren Beschäftigungsausmaß zu erhöhen war. Die Zahl der in Kindertagesheimen Beschäftigten erhöhte sich um 8.637 Personen. Das qualifizierte Fachpersonal konnte um 6.384 Personen erhöht werden. Neben dem Beschäftigungseffekt in elementaren Bildungseinrichtungen ermöglichen zusätzliche Betreuungsplätze und längere Öffnungszeiten auch die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Eltern, insbesondere von Müttern. Im Zuge der Evaluierung des Vorhabens ergaben sich keine weiteren wesentlichen Auswirkungen in den übrigen Subdimensionen dieser Wirkungsdimension.

Gesamtbeurteilung

Die Gesamtbeurteilung der Wirkung dieses Regelungsvorhabens mit „überwiegend eingetreten“ ist insofern gerechtfertigt, als das erste Vorhabensziel betreffend ganztägiges Betreuungsangebot „teilweise erreicht“, jedoch das zweite Vorhabensziel betreffend den Betreuungsschlüssel und die Vorhabensmaßnahme mit „zur Gänze erreicht“ beurteilt werden können. Diese Evaluierung basiert auf Zahlen der Kindertagesheimstatistik 2018/2019, denn der Bundeszuschuss des gegenständlichen Vorhabens wurde für das Budgetjahr 2018 gewährt.

Österreichweit wurden im Kindergartenjahr 2018/19 in 2.185 Kinderkrippen und Kleinkindbetreuungseinrichtungen, in 4.565 Kindergärten und in 1.587 altersgemischten Kinderbetreuungseinrichtungen Kinder im Alter von 0 – 6 Jahren betreut. In 3.517 Krippen-Gruppen wurden 44.817 Kinder von 11.941 Personen betreut. Somit werden im Durchschnitt 3,8 Kinder pro Betreuungsperson betreut. In jeder Krippen-Gruppe sind 3,4 Betreuungspersonen tätig. In 11.668 Kindergarten-Gruppen wurden 223.064 Kinder von 34.914 Betreuungspersonen betreut. Somit werden im Schnitt 6,4 Kinder pro Betreuungsperson betreut und pro Kindergartengruppe werden im Schnitt 3 Betreuungspersonen eingesetzt. In den 2.502 altersgemischten Betreuungseinrichtungsgruppen wurden 45.322 Kinder von 7.707 Betreuungspersonen betreut. Somit werden im Schnitt 5,9 Kinder pro Betreuungsperson betreut und pro altersgemischter Gruppe werden im Schnitt 3,1 Betreuungspersonen eingesetzt. Die gewünschte Verbesserung des Betreuungsschlüssels auf 1:4 in elementaren Bildungseinrichtungen für unter 3-Jährige und auf 1:10 im Kindergarten scheint im Durchschnitt erreicht zu sein. Die qualifizierten Fachkräfte in Österreich sind von 29.130 im Kindergartenjahr 2012/13 auf 35.514 im Kindergartenjahr 2018/19 angestiegen. In allen Bundesländern ist das qualifizierte Fachkräftepersonal in der Elementarpädagogik angestiegen.

Durch die Verlängerung der Ausbauinitiative konnten von 2017/18 bis 2018/19 insgesamt 4.762 zusätzliche Plätze geschaffen werden, davon 1.635 für unter 3-Jährige. Die Betreuungsquote ist bei den unter 3-Jährigen nur leicht auf 29 % gestiegen und bei den 3- bis 6-Jährigen ist sie mit 94,7 % ungefähr gleichgeblieben. Das Barcelona-Ziel der Europäischen Union steht im Zeichen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und sieht vor, dass mindestens einem Anteil von 33 % der unter 3-Jährigen bzw. einem Anteil von 90 % der 3- bis 6-Jährigen entsprechend dem regionalen Bedarf geeignete elementare Bildungseinrichtungen zur Verfügung stehen sollen. Mit der Ausbauinitiative dieses Regelungsvorhabens wurde das Barcelona-Ziel für die unter 3-Jährigen knapp verfehlt (29 %) und für die 3- bis 6-Jährigen deutlich übertroffen (94,7 %). Ein Erklärungsansatz für das knapp verfehlte Barcelona-Ziel für die unter 3-Jährigen ergibt sich aus dem österreichweit starken und kontinuierlichen Anstieg bei Lebendgeburten in den letzten Jahren: von 77.948 im Jahr 2012 auf 84.490 im Jahr 2018 (Quelle: Statistik Austria).


Verbesserungspotentiale

Um das Barcelona-Ziel für die unter 3-Jährigen mittelfristig zu erreichen, wären die elementaren Kinderbildungs- und -betreuungsangebote stärker auf die Bedürfnisse vollbeschäftigter Eltern auszurichten und in weiterer Folge auszubauen. Für die 3- bis 6-Jährigen sollen zur Schließung regionaler Betreuungslücken Anreize geschaffen werden, um die qualifizierte Ganztagesbetreuung, die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern vereinbar ist, weiter auszubauen und um den Betreuungsschlüssel zu verbessern. Was die Personalstruktur in den elementaren Bildungs- und Betreuungseinrichtungen anbelangt, so hätten die Bundesländer weiterhin Anreize zu setzen, um den Männeranteil im Sinne der Geschlechtergleichstellung mittelfristig erheblich zu steigern.

Neben der gegenständlichen Bund-Länder-Vereinbarung bestanden auch 2 weitere 15a-Vereinbarungen zum beitragsfreien Pflichtkindergarten bzw. zur frühen sprachlichen Förderung. Zwischen diesen bestand hinsichtlich der Mittelverwendung keine Durchlässigkeit, weshalb allenfalls nicht verwendete Zweckzuschüsse nicht für den Verwendungszweck einer anderen Vereinbarung verwendet werden konnten, auch wenn sie dort dringend benötigt wurden. Weiters zeigten sich administrative Hindernisse bei der Mittelverwendung (z. B. Definition Verlängerung der Öffnungszeiten). Daher ersetzt die Bund-und-Länder-Vereinbarung „Elementarpädagogik“, welche seit 1.9.2018 wirksam ist, die drei bisherigen Vereinbarungen gemäß Art. 15a Bundes-Verfassungsgesetz: Vereinbarung über die frühe sprachliche Förderung, Vereinbarung über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots sowie die Vereinbarung über das beitragsfreie Pflichtkindergartenjahr. Der Bund stellt im Kindergartenjahr 2018/19 125 Mio. Euro und in den Kindergartenjahren 2019/20 bis 2021/22 jeweils 142,5 Mo. Euro an Zweckzuschüssen zur Verfügung. Davon sollen weiterhin 70 Mio. Euro für den beitragsfreien Pflichtkindergarten zur Verfügung stehen. Für den Ausbau des elementaren Kinderbildungs- und -betreuungsangebots sind mind. 47,125 Mio. Euro und für die frühe sprachliche Förderung sind mind. 18,125 Mio. Euro vorgesehen. Die verbleibenden Zuschüsse können bedarfsgerecht eingesetzt werden. Der Kofinanzierungsanteil der Länder wurde – mit Ausnahme der Mittel in der Höhe von 70 Mio. Euro für die Besuchspflicht – auf 52,5 % und damit auf rund 38 Mio. Euro angehoben. Definitionen wurden überarbeitet.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen