Vorhaben
Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots (Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG)
Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungsangebots
Vorhaben überwiegend erreicht
Finanzjahr: 2018
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2018
Nettoergebnis in Tsd. €: -51.822
Vorhabensart: Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Bestehen eines bedarfsgerechten ganzjährigen, ganztägigen Betreuungsangebots für Kinder bis zum Schuleintritt, das zumindest den Barcelona-Zielen (Betreuungsquote 33 % für unter 3-Jährige und mind. 90 % für 3- bis 6-Jährige) entspricht, im gesamten Bundesgebiet
Beschreibung des Ziels
Die Vereinbarung setzt als Schwerpunkt die Erhöhung des Betreuungsangebots für unter 3-Jährige, wobei die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern zu vereinbarende Kinderbetreuung besonders zu berücksichtigen ist. Für die 3- bis 6-Jährigen sollen zur Beseitigung regionaler Defizite Anreize für qualifizierte Ganztagesbetreuung, die mit einer Vollbeschäftigung der Eltern vereinbar ist, geschaffen werden.
Ein weiterer Schwerpunkt der gegenständlichen Vereinbarung liegt in der quantitativen und qualitativen Förderung von Tageselternangeboten. Die Erhöhung des Tagesmütter- und Tagesväterangebots erfolgt durch Übernahme der Ausbildungskosten, Investitionskosten und durch die sozialrechtliche Absicherung mittels Anstellungsverhältnisses.
Durch ein bedarfsgerechtes Angebot sowohl in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen als auch bei Tageseltern können Kinder unter 3 Jahren insbesondere während der Berufstätigkeit ihrer Eltern dort verstärkt betreut werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Betreuungsquote unter 3-jährige (inkl. Tageseltern) [%]
Istwert
29,0%
Zielzustand
33,0%
Datenquelle: Kindertagesheimstatistik 2018/19
Betreuungsquote 3- bis 6-jährige [%]
Istwert
94,7%
Zielzustand
96,0%
Datenquelle: Kindertagesheimstatistik 2018/19
Ziel 2: Angebot von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, die einen Betreuungsschlüssel 1:4 für unter 3-Jährige und 1:10 für 3- bis 6-Jährige bieten, an mehreren Standorten und Regionen
Beschreibung des Ziels
Durch die Vereinbarung soll eine Steigerung der Betreuungsqualität in bestehenden Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen durch freiwillige Verbesserung des Betreuungsschlüssels über die Einstellung von zusätzlichen Betreuungspersonen erreicht werden.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Beschäftigte Betreuungspersonen [Anzahl]
Istwert
60.293Anzahl
Zielzustand
57.000Anzahl
Datenquelle: Kindertagesheimstatistik 2018/19
Fachkräfte Betreuungspersonal [Anzahl]
Istwert
35.514Anzahl
Zielzustand
33.000Anzahl
Datenquelle: Kindertagesheimstatistik 2018/19
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Ausbau des Kinderbildungs- und -betreuungsangebots für unter 3-Jährige
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze für unter 3-Jährige in elementaren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und bei Tageseltern durch Neubau und Erweiterung von Einrichtungen sowie zusätzlicher Ausbildung und Anstellung von Tagesmüttern/-vätern.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
teilweise erreicht
Freiwillige Verbesserung der Betreuungsqualität in elementaren Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
– Verbesserung des Betreuungsschlüssels in ausgewählten Einrichtungen auf ein Verhältnis von 1:4 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen für unter 3-Jährige und 1:10 in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen für 3- bis 6-Jährige;
– bauliche Herstellung der barrierefreien Zugänglichkeit von Einrichtungen;
– räumliche Qualitätsverbesserungen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen (z.B. Bewegungsraum, Außenspielfläche).
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Der Bundeszuschuss für das Jahr 2018 wurde vom BMF in zwei Raten jeweils im Juni und im Dezember 2018 an die Länder überwiesen. Aus dem Jahr 2017 war noch ein Übertrag der Zuschussmittel in der Höhe von € 7.474.213,42 vorhanden, der im Jahr 2018 widmungsgemäß verwendet und vollständig abgerechnet wurde. Die Zweckzuschüsse des Jahres 2018 wurden widmungsgemäß verwendet, dabei haben alle Bundesländer vollständig abgerechnet, außer das Land Steiermark konnte die Mittel nicht zur Gänze verwenden und refundierte im Jahr 2019 einen Betrag in der Höhe von € 159.960,- dem BMF. Das Land Tirol hat im Jahr 2020 dem BMF € 519.721,01 zurückgezahlt, da das Projekt in der Marktgemeinde St. Johann in Tirol nicht innerhalb der Geltungsdauer der Bund-Länder-Vereinbarung realisiert werden konnte. Die Länder und Gemeinden mussten im Jahr 2018 in der Höhe von 35 % des verwendeten Zweckzuschusses des Bundes kofinanzieren, das sind mindestens € 18.375.000,–. Die Bundesländer haben in den vorgelegten Abrechnungen nachgewiesen, dass tatsächlich in Summe € 104.477.332,52 kofinanziert wurde, davon haben die Länder in der Höhe von € 33.227.552,27 und die Gemeinden in der Höhe von € 71.249.780,25 kofinanziert.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Subdimension(en)
- Direkte Leistungen
- Unbezahlte Arbeit
Das Vorhaben verursachte positive Auswirkungen auf die Beschäftigung von Frauen in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, da durch die Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen neue Arbeitsplätze für Elementarpädagoginnen und -pädagogen sowie Kindergartenassistentinnen und -assistenten entstanden. Durch den Ausbau von Bildungs- und Betreuungsplätzen wird die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert, und die Kompetenzen von Frauen und Männern – die auch Eltern sind – können am Arbeitsmarkt besser genutzt werden.
Die Wesentlichkeitsgrenze der Wirkungsdimension von mehr als 50.000 Erwerbstätigen – von denen ein Geschlecht erheblich unterrepräsentiert ist – galt während des Evaluierungszeitraums und bezogen auf die Personalstruktur in elementaren Bildungseinrichtungen unverändert, zumal der Männeranteil am gesamten Betreuungspersonal per 2018/19 lediglich 2,9 % betrug. Die im Rahmen des gegenständlichen Vorhabens durchgeführten bewusstseinsbildenden Maßnahmen, um mehr männliches Personal zu gewinnen, bewirkten nur einen geringfügigen Anstieg des Männeranteils in der Elementarpädagogik. Auf dieses Gleichstellungsthema wird auch in der Gesamtbeurteilung, Punkt Verbesserungspotenziale eingegangen.
Im Zuge der Evaluierung des Vorhabens ergaben sich keine weiteren wesentlichen Auswirkungen in den übrigen Subdimensionen dieser Wirkungsdimension.
Subdimension(en)
- Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt)
In der Subdimension „Arbeitsbedingungen“ der Wirkungsdimension „Soziales“ traten keine wesentlichen Auswirkungen auf, weil die Wesentlichkeitsgrenze von mehr als 150.000 betroffenen Bediensteten nicht erreicht wurde – tatsächlich waren rund 60.000 Bedienstete betroffen. Unbenommen dessen erhöhte sich die Anzahl der Beschäftigten in Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen deutlich: Bundesweit erhöhte sich die Zahl der Beschäftigten um 8.637 Personen.
Es liegen keine konkreten Zahlen zu den Beschäftigungseffekten bei den Eltern der betreuten Kinder, insbesondere bei den Müttern, vor. Durch die Verwendung des Bundeszuschusses für Investitionskosten zur Erreichung der Barrierefreiheit von elementaren Bildungseinrichtungen kam es zu positiven Auswirkungen auf den Zugang für Kinder mit Behinderung zu vorschulischer Bildung. Im Zuge der Evaluierung des Vorhabens ergaben sich keine weiteren wesentlichen Auswirkungen in den übrigen Subdimensionen dieser Wirkungsdimension.
Subdimension(en)
- Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)
Durch die Ausbauinitiativen von Bund, Ländern und Gemeinden konnten von 2013 bis 2018 insgesamt 43.880 zusätzliche Plätze geschaffen werden, davon 21.959 für unter 3-Jährige. Weiters konnte durch die Maßnahme die Betreuungsquote von 22,9 % auf 29 % bei den unter 3-Jährigen angehoben werden. Bei den 3- bis 6-Jährigen stieg sie von 92,2 % auf 95,1 % an und ging danach aufgrund der gestiegenen Bevölkerungszahl in der Alterskohorte wieder leicht zurück auf 94,7 %.
Die Öffnungszeiten in den Betreuungseinrichtungen wurden bis zum Kindergartenjahr 2018/19 verlängert. Das zeigt sich daran, dass 2018 60,6 % der unter 3-Jährigen und 44,3 % der 3- bis 6-Jährigen in VIF-konformen Einrichtungen (mind. 45 Wochenstunden; mind. 47 Wochen pro Jahr geöffnet) betreut wurden. Schließzeiten zu Mittag sind eine Seltenheit geworden – österreichweit nur mehr in weniger als 1 % (0,7 %) der Kindergärten.
Um den Ausbau des institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungsangebots finanziell auch über das Kindergartenjahr 2018/19 hinaus sicherzustellen, werden im Rahmen der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen Bund und Länder über die Elementarpädagogik in den Kindergartenjahren 2018/19 bis 2021/22 unter anderem auch weiterhin Mittel für den weiteren Ausbau des institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungsangebots bereitgestellt. So können für den Ausbau von zusätzlichen Betreuungsplätzen mit Fokussierung auf die unter 3-Jährigen pro Kindergartenjahr mind. 65 % des Bundeszuschusses für Ausbauaktivitäten und frühe sprachliche Förderung verwendet werden.
Im Zuge der Evaluierung des Vorhabens ergaben sich keine weiteren wesentlichen Auswirkungen in den übrigen Subdimensionen dieser Wirkungsdimension.
Subdimension(en)
- Nachfrage
- Angebot und gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen inkl. Arbeitsmarkt
Durch die gegenständliche gemeinsame Ausbauinitiativen von Bund, Ländern und Gemeinden konnten insgesamt 43.880 Betreuungsplätze für Kinder bis zum Schuleintritt geschaffen werden. Dafür waren durch Investitionen von Gemeinden und privaten Trägern von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen Räumlichkeiten durch Bau- und Umbaumaßnahmen zu erweitern und auszustatten, wodurch die Nachfrage im Baugewerbe und bei Handwerksunternehmen (Elektriker, Installateure, Tapezierer, Bodenleger etc.) anstieg. Weiters stieg die Anzahl der Betreuungsgruppen in den Einrichtungen um 2.910 Gruppen, wofür Fach-, Assistenz-, Verwaltungs- und Reinigungspersonal neu anzustellen bzw. deren Beschäftigungsausmaß zu erhöhen war. Die Zahl der in Kindertagesheimen Beschäftigten erhöhte sich um 8.637 Personen. Das qualifizierte Fachpersonal konnte um 6.384 Personen erhöht werden. Neben dem Beschäftigungseffekt in elementaren Bildungseinrichtungen ermöglichen zusätzliche Betreuungsplätze und längere Öffnungszeiten auch die Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Eltern, insbesondere von Müttern. Im Zuge der Evaluierung des Vorhabens ergaben sich keine weiteren wesentlichen Auswirkungen in den übrigen Subdimensionen dieser Wirkungsdimension.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.