Vorhaben
Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (AStG)
Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (AStG), sowie über Änderungen des Konsumentenschutzgesetzes, des Gebührengesetzes 1957 und des Verbraucherbehördenkooperationsgesetzes
Vorhaben zur Gänze erreicht
Finanzjahr: 2015
Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015
Nettoergebnis in Tsd. €: -1.388
Vorhabensart: Bundesgesetz
Beitrag zu Wirkungszielen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.
Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen
Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.
Problemdefinition
Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung
Ziele des Vorhabens
Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.
Ziel 1: Stärkung der Durchsetzung von Verbraucherrechten durch alternative Streitbeilegung
Beschreibung des Ziels
Erleichterte Durchsetzung von Verbraucherrechten durch die Sicherstellung qualitätsvoller alternativer Streitbeilegung.
Kennzahlen und Meilensteine des Ziels
Meilenstein 1: Funktionierendes System der alternativen Streitbeilegung
Ausgangszustand 2015:
VerbraucherInnen haben Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Österreich hat – abgesehen von wenigen ausgewählten Bereichen und Sektoren – keine Tradition in der alternativen Streitbeilegung.
Zielzustand 2020:
VerbraucherInnen können ihre Rechte im Rahmen alternativer Streitbeilegung einfach, effizient, schnell und kostengünstig einfordern.
Istzustand 2020:
Flächendeckendes, funktionierendes System von insgesamt 8 Schlichtungsstellen wurde eingerichtet; "Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (VSA)" fungiert als "Auffangschlichtungsstelle"
Datenquelle:
1) 2-Jahresbericht zur österr. Umsetzung der ADR-Richtlinie (2018); 2) Studie zur Umsetzung des AStG (April 2020)
Zielerreichungsgrad des Meilensteins:
zur Gänze erreicht
Zugeordnete Ziel-Maßnahmen
Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.
Schaffung einheitlicher Qualitätskriterien für alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Festlegung von Anforderungen und Qualitätskriterien für in Österreich flächendeckend operierende alternative Streitbeilegungsstellen für Verbrauchergeschäfte.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Grenzübergreifende Zusammenarbeit von Stellen zur alternativen Streitbeilegung
Beschreibung der Ziel-Maßnahme
Durch die Regelung wird die grenzübergreifende Zusammenarbeit von Stellen zur alternativen Streitbeilegung befördert.
Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:
zur Gänze erreicht
Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)
Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.
In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.
Das BMSGPK hat Fördermittel in der Höhe von insgesamt EUR 1.183.584 im relevanten Zeitraum ausbezahlt.
In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen
Nach wie vor ist davon auszugehen, dass die Beteiligung an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung für Unternehmen zu keinen wesentlichen Kosten führt, weil die anfallenden Aufwendungen durch Einsparungen im unternehmenseigenen Beschwerdemanagement weitgehend kompensiert werden. Zudem ist ein Reputationsgewinn und eine Verringerung der Zahl ordentlicher Gerichtsverfahren für die teilnehmenden Unternehmen zu erwarten.
Es haben sich auch während der Vollziehung dieser Bestimmungen keine gegenteiligen Hinweise oder Erfahrungswerte ergeben. Genaue Daten sind aber nicht verfügbar: Die Informationspflichten wurden von den Unternehmen nur teilweise erfüllt. Es wird darauf hingewirkt, die Situation zu verbessern.
Die Anzahl der formellen Schlichtungsverfahren hat sich konstant auf 9.500 Verfahren im Jahr 2020 gesteigert, was eine sehr positive Entwicklung darstellt. Darüber hinaus wird eine Vielzahl von Anfragen und Informationsersuchen an die Schlichtungsstellen herangetragen und auch beantwortet.
Die Anzahl der Schlichtungsverfahren spiegelt die ursprünglich angenommen Zahl von 15.000 betroffenen KonsumentInnen noch nicht wieder. Die Zahl von 15.000 betroffenen KonsumentInnen musste zum Teil spekulativ sein, weil nur drei von acht Schlichtungsstellen eine verpflichtende Teilnahm vorsehen. Daher war die ursprüngliche Einschätzung zu hoch gegriffen.
Gesamtbeurteilung
Verbesserungspotentiale
Weitere Evaluierungen
Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.