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Vorhaben

Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (AStG)

Bundesgesetz über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (AStG), sowie über Änderungen des Konsumentenschutzgesetzes, des Gebührengesetzes 1957 und des Verbraucherbehördenkooperationsgesetzes

2020
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: -1.388

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

Die Richtlinie 2013/11/EU des Europäischen Parlaments und Rates über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG ABl. Nr. L 165, S. 63 wurde am 18. Juni 2013 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Sie muss bis 9. Juli 2015 umgesetzt werden.

Zeitgleich wurde die Verordnung Nr. (EU) 524/2013 des Europäischen Parlaments und Rates über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG ABl. Nr. L 165, S. 1 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht. Ausgewählte Aspekte dieser Verordnung bedürfen einer Durchführung.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Förderung von Verbrauchervertretungen, insbesondere zur Sicherstellung der Beratung, Information und Rechtsdurchsetzung (siehe BMG Anlage zu § 2, M Z.14).
Die außergerichtliche Streitbeilegung eröffnet VerbraucherInnen eine zusätzliche Möglichkeit außergerichtlich, rasch, effizient und kostenfrei ihr Recht durchzusetzen.
Das Vorhaben dient dabei auch der Stärkung der Verbraucherrechte, die im Regierungsprogramm 2013-2018, Seite 94, als Ziel formuliert ist.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Stärkung der Durchsetzung von Verbraucherrechten durch alternative Streitbeilegung

Beschreibung des Ziels

Erleichterte Durchsetzung von Verbraucherrechten durch die Sicherstellung qualitätsvoller alternativer Streitbeilegung.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Funktionierendes System der alternativen Streitbeilegung

Ausgangszustand 2015:

VerbraucherInnen haben Schwierigkeiten bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Österreich hat – abgesehen von wenigen ausgewählten Bereichen und Sektoren – keine Tradition in der alternativen Streitbeilegung.

Zielzustand 2020:

VerbraucherInnen können ihre Rechte im Rahmen alternativer Streitbeilegung einfach, effizient, schnell und kostengünstig einfordern.

Istzustand 2020:

Flächendeckendes, funktionierendes System von insgesamt 8 Schlichtungsstellen wurde eingerichtet; "Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (VSA)" fungiert als "Auffangschlichtungsstelle"

Datenquelle:
1) 2-Jahresbericht zur österr. Umsetzung der ADR-Richtlinie (2018); 2) Studie zur Umsetzung des AStG (April 2020)

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Schaffung einheitlicher Qualitätskriterien für alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Festlegung von Anforderungen und Qualitätskriterien für in Österreich flächendeckend operierende alternative Streitbeilegungsstellen für Verbrauchergeschäfte.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Grenzübergreifende Zusammenarbeit von Stellen zur alternativen Streitbeilegung

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Durch die Regelung wird die grenzübergreifende Zusammenarbeit von Stellen zur alternativen Streitbeilegung befördert.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2019
2015
2016
2017
2018
2019

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-1.388

Tsd. Euro

Plan

-1.920

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

1.184

Tsd. Euro

Plan

1.635

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

53

Tsd. Euro

Plan

74

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

151

Tsd. Euro

Plan

211

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

1.388

Tsd. Euro

Plan

1.920

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-291

Tsd. Euro

Plan

-245

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

221

Tsd. Euro

Plan

175

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

18

Tsd. Euro

Plan

18

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

52

Tsd. Euro

Plan

52

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

291

Tsd. Euro

Plan

245

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-279

Tsd. Euro

Plan

-409

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

226

Tsd. Euro

Plan

356

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

14

Tsd. Euro

Plan

14

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

39

Tsd. Euro

Plan

39

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

279

Tsd. Euro

Plan

409

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-249

Tsd. Euro

Plan

-415

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

222

Tsd. Euro

Plan

362

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

7

Tsd. Euro

Plan

14

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

20

Tsd. Euro

Plan

39

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

249

Tsd. Euro

Plan

415

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-279

Tsd. Euro

Plan

-422

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

252

Tsd. Euro

Plan

368

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

7

Tsd. Euro

Plan

14

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

20

Tsd. Euro

Plan

40

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

279

Tsd. Euro

Plan

422

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-290

Tsd. Euro

Plan

-429

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

263

Tsd. Euro

Plan

374

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

7

Tsd. Euro

Plan

14

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

20

Tsd. Euro

Plan

41

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

290

Tsd. Euro

Plan

429

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Das BMSGPK hat Fördermittel in der Höhe von insgesamt EUR 1.183.584 im relevanten Zeitraum ausbezahlt.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Verwaltungskosten für Unternehmen Konsumentenschutzpolitik
Gesamtwirtschaft
Kinder und Jugend
Soziales
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen

Verwaltungskosten für Unternehmen

Nach wie vor ist davon auszugehen, dass die Beteiligung an einem Verfahren zur alternativen Streitbeilegung für Unternehmen zu keinen wesentlichen Kosten führt, weil die anfallenden Aufwendungen durch Einsparungen im unternehmenseigenen Beschwerdemanagement weitgehend kompensiert werden. Zudem ist ein Reputationsgewinn und eine Verringerung der Zahl ordentlicher Gerichtsverfahren für die teilnehmenden Unternehmen zu erwarten.
Es haben sich auch während der Vollziehung dieser Bestimmungen keine gegenteiligen Hinweise oder Erfahrungswerte ergeben. Genaue Daten sind aber nicht verfügbar: Die Informationspflichten wurden von den Unternehmen nur teilweise erfüllt. Es wird darauf hingewirkt, die Situation zu verbessern.

Konsumentenschutzpolitik

Die Anzahl der formellen Schlichtungsverfahren hat sich konstant auf 9.500 Verfahren im Jahr 2020 gesteigert, was eine sehr positive Entwicklung darstellt. Darüber hinaus wird eine Vielzahl von Anfragen und Informationsersuchen an die Schlichtungsstellen herangetragen und auch beantwortet.

Die Anzahl der Schlichtungsverfahren spiegelt die ursprünglich angenommen Zahl von 15.000 betroffenen KonsumentInnen noch nicht wieder. Die Zahl von 15.000 betroffenen KonsumentInnen musste zum Teil spekulativ sein, weil nur drei von acht Schlichtungsstellen eine verpflichtende Teilnahm vorsehen. Daher war die ursprüngliche Einschätzung zu hoch gegriffen.

Gesamtbeurteilung

In Österreich bestehen 8 gesetzlich anerkannte Stellen zur alternativen Streitbeilegung (AS). Die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte (VSA) wurde anlässlich der Umsetzung der ADR-Richtlinie im Jahr 2015 gegründet und hat ihre Tätigkeit mit Inkrafttreten des AStG im Jänner 2016 aufgenommen. Die VSA fungiert als sog. Auffangschlichtungsstelle und ist zuständig für alle Verfahren, die nicht in die Zuständigkeit einer anderen AS fallen.

4 Schlichtungsstellen sind bei „Regulatoren“ angesiedelt. Hier besteht eine Mitwirkungsverpflichtung der Unternehmen an Schlichtungsverfahren. (Schlichtungsstelle der Energie-Control Austria, Telekom-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, Post-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte)

Bei den anderen 4 Schlichtungsstellen ist die Teilnahme der Unternehmen freiwillig . Die Teilnahmebereitschaft ist bei den einzelnen AS unterschiedlich hoch, liegt im KJ 2020 aber bei minimal 75% der Anträge. (Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft: 83%, Internet Ombudsstelle: 75%, Ombudsstelle Fertighaus: 96%, Schlichtung für Verbrauchergeschäfte: 80%)

Der Zugang zum Verfahren ist niederschwellig und sowohl online als auch offline möglich.
Die Teilnahme an Schichtungsverfahren ist für Verbraucher*innen bei allen AS-Stellen kostenfrei.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist bei den AS-Stellen unterschiedlich lang, beträgt aber durchschnittlich 40 Tage.
Die Verfahren werden überwiegend schriftlich abgewickelt. Außer der RTR für die Bereiche Telekom und Post und dem Internet Ombudsmann haben alle AS-Stellen die Möglichkeit zur mündlichen Verhandlung vorgesehen.
Dem Schlichter bzw. der Schlichterin kommt keine Entscheidungsbefugnis zu. Er bzw. sie erstattet einen Schlichtungsvorschlag, der von beiden Seiten annahmebedürftig ist.
Zusammengefasst kann vermerkt werden, dass insbesondere bei den für Unternehmen freiwilligen AS seit Inkrafttreten des AStG eine starke Steigerung der Anzahl der Schlichtungsverfahren festzustellen ist.
Eine beachtliche Steigerung betreffend die Einigungsquote ist auch festzustellen.
Die Teilnahmebereitschaft der Unternehmen bei der VSA ist ebenfalls gestiegen.

Schlichtung Verbrauchergeschäfte:
Anzahl der Anträge: 455 (2016) – 1040 (2020); plus 129%
Teilnahmequote: 76% (2016) – 80% (2020)
Einigungsquote: 63% (2016) – 79% (2020)

Bankenschlichtung:
Anzahl der Anträge: 412 (2016) – 814 (2020); plus 98 %
Einigungsquote: 65% (2016) – 67% (2020)

Internet Ombudsstelle:
Anzahl der Anträge: 299 (2016) – 584 (2020); plus 95 %
Einigungsquote: 64% (2016) – 72% (2020)

Details zur Arbeitsweise und Effektivität der AS-Stellen sind nachlesbar unter:
• BERICHT DER ÖSTERREICHISCHEN ZENTRALEN ANLAUFSTELLE AN DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION gemäß Art 20 Abs. 7 der RL 2013/11/EU ÜBER ALTERNATIVE STREITBEILEGUNG IN VERBRAUCHERANGELEGENHEITEN (Juni 2018)
• Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie: Studie zur Umsetzung des Alternative-Streitbeilegung-Gesetzes (AStG), insbesondere durch die Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte (VSA), Executive Summary und Empfehlungen
(April 2020)

Die Empfehlungen des Studie wurden zum Anlass genommen, Maßnahmen zur Steigerung der Bekanntheit der VSA in Auftrag zu geben und den Zugang zum Verfahren weiter zu erleichtern (regionale Sprechtage in den Bundesländern). Des weiteren wurden der VSA seitens des Ressorts finanzielle Mittel zur Einrichtung eines Sachverständigenpools zur Verfügung gestellt.

Internationaler Austausch der ADR-Stellen:

Die VSA ist in regelmäßigem Austausch mit anderen europäischen Schlichtungsstellen und nimmt an den Tagungen (jeweils 1 – 2 Mal jährlich) teil.
Konkret findet dieser Austausch im Rahmen des Travel-Net, FIN-NET und dem Netzwerk der Auffangschlichtungsstellen statt.

ODR – Plattform:

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) im VKI hat zugleich die Funktion der Nationalen ODR(OS)-Kontaktstelle gemäß Art 7 VO 524/2013 inne.
Als solche ist das EVZ zuständig für die Hilfe beim Einreichen oder Beantworten von Beschwerden oder auch beim Auffinden der zuständigen Streitbeilegungsstelle (gem. AStG).
Das EVZ unterscheidet zwischen innerhalb und außerhalb der ODR Plattform eingegangenen Anfragen.
Seit dem Start des ODR Systems am 15.02.2016 lauten die Zahlen wie folgt:
KJ 2016 und 2017: 101 Beschwerden (innerhalb ODR-PF), 331 Beschwerden extern
KJ 2018 und 2019: 192 (innerhalb ODR-PF), 697 Beschwerden extern
KJ 2020: 72 Beschwerden (innerhalb ODR-PF), 482 Beschwerden extern


Verbesserungspotentiale

– Bekanntheit der Schlichtungsstellen, insbesondere der Verbraucherschlichtung Austria, muss erhöht werden;
– Informationsverpflichtungen der Unternehmen müssen sichergestellt werden;
– ein Sachverständigenpool bei der Verbraucherschlichtung Austria wurde entsprechend der Empfehlung der Studie aus 2020 bereits etabliert.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen