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Vorhaben

Umsetzung einer zeitgemäßen Bezeichnung von diversen Schularten; Umsetzung gemeinsamer Datenverbund;

Vorhabenbündel: Änderung der Lehrpläne der Volksschule und der Sonderschule sowie der Zeugnisformularverordnung; Änderung des Schulorganisationsgesetzes, des Schulunterrichtsgesetzes, des Schulzeitgesetzes, des Schulpflichtgesetzes, des Schülerbeihilfengesetzes und des Bildungsdokumentationsgesetzes

2016
Vorhaben zur Gänze erreicht

Finanzjahr: 2015

Inkrafttreten / Wirksamwerden: 2015

Nettoergebnis in Tsd. €: -119

Vorhabensart: Bundesgesetz

Beitrag zu Wirkungszielen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Wirkungszielen eines Ressorts förderlich ist.


Beitrag zu Globalbudget-Maßnahmen

Um die Verlinkung zwischen Wirkungsorientierter Steuerung und Wirkungsorientierter Folgenabschätzung darzustellen, wird angegeben, ob das Regelungs- beziehungsweise sonstige Vorhaben den Maßnahmen eines Ressorts förderlich ist.


Problemdefinition

1) Seit Jahren unterstützt bzw. initiiert das BMBF Sensibilisierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderungen, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Sprache und Begrifflichkeiten stellen dabei wichtige „Bausteine“ für die Bewusstseinsbildung dar. Der Paradigmenwechsel in der Sonderpädagogik, der mit der Verankerung der Integration stattgefunden hat sowie die damit verbundenen pädagogischen Entwicklungen, das verstärkte öffentliche Bewusstsein, die Verabschiedung des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes, des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2012 – 2020 und die Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zeigen, dass es immer wieder erforderlich ist, einzelne schulrechtliche Bestimmungen diesbezüglich auf ihre Aktualität zu prüfen. Durch die Bezeichnung „Schule für schwerstbehinderte Kinder“ fühlen sich vor allem Eltern der integrativ aber nach diesem Lehrplan unterrichteten Kinder massivst diskriminiert; ein Zeugnis mit diesem Vermerk gleicht einem Stigma. Insofern sollte diese Schulart eine zeitgemäße und den von ihr vermittelten Inhalten besser entsprechende Bezeichnung erhalten, die in der Folge auch in den Lehrplänen und Zeugnissen verwendet wird.
Auch andere Schularten sollten eine ihren Bildungsinhalten entsprechende zeitgemäße Bezeichnung haben.

2) Mit der Änderung der Lehramtsausbildung durch das Bundesrahmengesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen (PädagogInnenbildung NEU) werden in Zukunft Pädagogische Hochschulen und Universitäten in enger Zusammenarbeit gemeinsame Lehramtsstudien anbieten. Die Vorbereitungen für eine solche Zusammenarbeit von Pädagogischen Hochschulen und Universitäten hat bereits begonnen, da geplant ist, die ersten gemeinsam eingerichteten Lehramtsstudien ab dem Wintersemester 2015/2016 anzubieten. Um eine einheitliche Vergabe von Matrikelnummern gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass es für die Pädagogischen Hochschulen und die Universitäten ersichtlich ist, ob die angehenden Studierenden bereits über eine gültige Matrikelnummer verfügen. Übermittlung der Zulassungsinformationen und der Fortsetzungsmeldungen bzw. Inskriptionen von Studierenden gemeinsam eingerichteter Studien und der für die Durchführung des Studiums erforderlichen Daten: Da Studierende Teile des Studiums je nach Angebot und Curriculum an verschiedenen beteiligten Pädagogischen Hochschulen und Universitäten durchführen können, müssen diese Informationen – unter anderem hinsichtlich Abschluss eines Faches oder Studienteiles – den jeweils anderen am gemeinsam eingerichteten Studium beteiligten Pädagogischen Hochschulen und Universitäten zugänglich sein.



Erläuterung des Zusammenhangs zwischen dem Vorhaben und mittel- und langfristigen Strategien des Ressorts/ obersten Organs bzw. der Bundesregierung

Ad 1) Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung durch eine zeitgemäße Bezeichnung der Schularten. Sukzessive Beseitigung der diskriminierenden Bezeichnungen bzw. Ausdrucksweisen im Bezug auf Menschen mit Behinderung. Das Vorhaben ist ein Bestandteil der Strategie des Bildungsressorts zur Verbesserung der Chancen- und Geschlechtergerechtigkeit im Bildungswesen und unterstützt dadurch die im aktuellen Regierungsprogramm dazu vorgesehenen Maßnahmen und Ziele. Im Bezug zur EU-Behindertenstrategie 2010 – 2020 wird auf die Wichtigkeit der Inklusion im Bildungssystem hingewiesen, die Förderung inklusiver Bildung und lebenslangen Lernens für Menschen mit Behinderungen sowie Abbau der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen sind einige der zentralen Aktionsbereiche der Strategie. Darüber hinaus unterstützt diese Maßnahme die Umsetzung des NAP Behinderung 2012-2020.

Ad 2) Steigerung der Qualität in der LehrerInnenausbildung. Ressortübergreifende Nutzung der Ressourcen an Universitäten und Pädagogischen Hochschulen im Rahmen der LehrerInnenausbildung. Das Vorhaben ist ein Bestandteil der Strategie des Bildungsressorts zur Etablierung einer neuen Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen und unterstützt dadurch die im aktuellen Regierungsprogramm dazu vorgesehenen Maßnahmen und Ziele. Ein Bezug zu einem EU 2020 Ziel besteht nicht.

Ziele des Vorhabens

Durch die Angabe von konkreten, nachvollziehbaren Zielen pro Vorhaben wird transparent dargestellt, welchen Zweck der staatliche Eingriff verfolgt.


Ziel 1: Sicherstellung einer zeitgemäßen Bezeichnung von Schularten

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Meilenstein 1: Geänderte Schulartenbezeichnungen: "Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf" und "Schulen für Tourismus"

Ausgangszustand 2015:

Die gegenständlichen Schulartenbezeichnungen lauten: "Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder" und "Schulen für Fremdenverkehrsberufe"

Zielzustand 2016:

Die gegenständlichen Schulartenbezeichnungen lauten: "Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf" und "Schulen für Tourismus"

Istzustand 2016:

Die Umbenennung der Schulart "Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder" in "Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf" sowie des dazu gehörigen Lehrplans wurde zur Gänze umgesetzt. Ebenso wurde die Schulart "Schulen für Fremdenverkehrsberufe" in "Schule für Tourismus" im Schulzeitgesetz geändert.

Datenquelle:
BILDOK

Zielerreichungsgrad des Meilensteins:

zur Gänze erreicht

Ziel 2: Sicherstellung eines effizienten Datenaustausches zwischen Universitäten und PHs

Beschreibung des Ziels

Da Studierende Teile des Studiums je nach Angebot und Curriculum an verschiedenen beteiligten Pädagogischen Hochschulen und Universitäten durchführen können, müssen diese Informationen – unter anderem hinsichtlich Abschluss eines Faches oder Studienteiles – den jeweils anderen am gemeinsam eingerichteten Studium beteiligten Pädagogischen Hochschulen und Universitäten zugänglich sein.

Kennzahlen und Meilensteine des Ziels

Anteil der IT-unterstützen Übermittlung der Zulassungsinformationen und der Fortsetzungsmeldungen von Studierenden zwischen Universitäten und PHs [%]

Istwert

100,0

%

Zielzustand

100,0

%

Datenquelle: Datenverbund der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen


Zugeordnete Ziel-Maßnahmen

Die Maßnahmen stellen die konkreten, geplanten Handlungen der öffentlichen Verwaltung dar. Die Ziele des Vorhabens sollen durch diese Tätigkeiten erreicht werden. Durch die Darstellung der Maßnahmen wird das „Wie“ der Zielerreichung transparent gemacht.


Umsetzung einer zeitgemäßen Bezeichnung von diversen Schularten in den Schulgesetzen sowie in den daran anknüpfenden Verordnungen

Beitrag zu Ziel 1

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die „Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder“ soll in „Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“ umbenannt werden. Weiters sollen die „Schulen für Fremdenverkehrsberufe“ in „Schulen für Tourismus“ umbenannt werden.
Die neuen Bezeichnungen sollen im Lehrplan und in den Zeugnisformularen der Sonderschule verwendet werden.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Einrichtung eines gemeinsamen Datenverbundes der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen.

Beitrag zu Ziel 2

Beschreibung der Ziel-Maßnahme

Die Einführung der PädagogInnenbildung Neu, die eine Kooperation zwischen Universitäten und Pädagogischen Hochschulen vorsieht, verlangt einen effizienten Datenaustausch bzw. eine effiziente Datenverwaltung aller beteiligter Institutionen. Um eine einheitliche Vergabe von Matrikelnummern gewährleisten zu können, ist es notwendig, dass es für die Pädagogischen Hochschulen und die Universitäten ersichtlich ist, ob die angehenden Studierenden bereits über eine gültige Matrikelnummer verfügen. Weiters ist eine IT-unterstützte Übermittlung der Zulassungsinformationen und der Fortsetzungsmeldungen bzw. Inskriptionen von Studierenden gemeinsam eingerichteter Studien und der für die Durchführung des Studiums erforderlichen Daten sicherzustellen. Da Studierende Teile des Studiums je nach Angebot und Curriculum an verschiedenen beteiligten Pädagogischen Hochschulen und Universitäten durchführen können, müssen diese Informationen – unter anderem hinsichtlich Abschluss eines Faches oder Studienteiles – den jeweils anderen am gemeinsam eingerichteten Studium beteiligten Pädagogischen Hochschulen und Universitäten zugänglich sein.

Zielerreichungsgrad der Ziel-Maßnahme:

zur Gänze erreicht

Finanzielle Auswirkungen des Bundes (Kalkulation)

Finanzielle Auswirkungen stellen die aufgrund des Regelungs- oder sonstigen Vorhabens anfallenden, monetär zum Ausdruck gebrachten, Auswirkungen dar.

In der folgenden Darstellung sehen Sie auf der rechten Seite die geplanten (Plan) und auf der linken Sie die tatsächlichen angefallenen Kosten (Ergebnis). Unter „Details“ finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der finanziellen Auswirkungen. Mithilfe der Steuerungsleiste können Sie zwischen den Jahren wechseln beziehungsweise sich die Gesamtzahlen über alle Jahre hinweg ansehen.


Gesamt 2015 - 2016
2015
2016

Aufwände und Erträge – Nettoergebnis

Ergebnis

-119

Tsd. Euro

Plan

-86

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

119

Tsd. Euro

Plan

86

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

119

Tsd. Euro

Plan

86

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

-119

Tsd. Euro

Plan

-86

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

119

Tsd. Euro

Plan

86

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

119

Tsd. Euro

Plan

86

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Ergebnis

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Werkleistungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Betrieblicher Sachaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Transferaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Personalaufwand

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Sonstige Aufwendungen

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Aufwendungen gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Erträge gesamt

Ist

0

Tsd. Euro

Plan

0

Tsd. Euro

Beschreibung der finanziellen Auswirkungen

Die finanziellen Auswirkungen hinsichtlich der Implementierung des Datenverbundes sind dem Grunde nach eingetreten wie geplant. In der Umsetzungsphase hat sich allerdings gezeigt, dass für die Angleichung der beiden unterschiedlichen und schon in sich komplexen Datensysteme weitreichendere Adaptierungen erforderlich waren als zum Zeitpunkt der Planung angenommen wurde. Die Integration der Pädagogischen Hochschulen in den Datenverbund der Universitäten inklusive Clearing der Matrikelnummern hat daher Aufwendungen an Werkleistungen für Programmierung (Bundesrechenzentrum GmbH) in Höhe von 118.669,60 Euro verursacht. Unter den gegebenen Umständen wurde das Ziel eines einheitlichen Systems zur Verwaltung der Studierenden im Rahmen der PädagogInnenbildung NEU trotz Überschreitung des Planwertes um rund 33.000 Euro mit minimalem Kostenaufwand erreicht. Die Kostentragung erfolgte wie geplant jeweils zur Hälfte durch das BMB und BMWFW.

In der Evaluierung behandelte Wirkungsdimensionen

Soziales Kinder und Jugend
Gesamtwirtschaft
Konsumentenschutzpolitik
Tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern
Umwelt
Unternehmen
Verwaltungskosten für Bürger:innen
Verwaltungskosten für Unternehmen

Soziales

Subdimension(en)

  • Gesellschaftliche Teilhabe von Menschen mit Behinderung (in Hinblick auf deren Beschäftigungssituation sowie außerhalb der Arbeitswelt)

Verringerung des Diskriminierungs- bzw. Stigmatisierungsgefühls bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf sowie deren Eltern. Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz dieser SchülerInnengruppe.

Kinder und Jugend

Subdimension(en)

  • Schutz sowie Förderung der Gesundheit, Entwicklung und Entfaltung junger Menschen (bis 30 Jahre)

Verringerung des Diskriminierungs- bzw. Stigmatisierungsgefühls bei Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf sowie deren Eltern. Steigerung der gesellschaftlichen Akzeptanz dieser SchülerInnengruppe.

Gesamtbeurteilung

Ad 1) Seit Jahren unterstützt bzw. initiiert das BMB Sensibilisierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderungen, insbesondere für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Wichtige Teilaspekte der diesbezüglichen Bewusstseinsbildung sind Sprache und Begrifflichkeiten. Mit der Umbenennung der „Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder“ in „Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf“ und des dazugehörigen Lehrplans wurde ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung der gesellschaftlichen Akzeptanz der Menschen mit Behinderung geleistet und dem Nichtdiskriminierungsgebot Rechnung getragen. Weitere Umstellungen auf diskriminierungsfreie Schulartbezeichnungen sind in den nächsten fünf Jahren zu erwarten.

Ad 2) Mit der Änderung der Lehramtsausbildung durch das Bundesrahmengesetz zur Einführung einer neuen Ausbildung für Pädagoginnen und Pädagogen (PädagogInnenbildung NEU) bieten Pädagogische Hochschulen und Universitäten in enger Zusammenarbeit gemeinsam eingerichtete Lehramtsstudien an. Für die organisatorische Umsetzung der neuen Ausbildungsformen ist der Datenaustausch zwischen den kooperierenden Bildungseinrichtungen eine unabdingbare Voraussetzung. Die Integration der Pädagogischen Hochschulen in den seit 2002 bestehenden Datenverbund der Universitäten und die Einrichtung eines gemeinsamen Datenverbunds der Universitäten und Pädagogischen Hochschulen liefert die technische Basis für einen effizienten Datenaustausch und eine effiziente Datenverwaltung aller beteiligten Institutionen. Durch die erfolgreiche Umsetzung des Vorhabens sind die einheitliche Vergabe von Matrikelnummern, die Übermittlung der Zulassungsinformationen und der Fortsetzungsmeldungen bzw. Inskriptionen von Studierenden gemeinsam eingerichteter Studien sowie die einheitliche Erfassung und Weiterleitung der Studien- und Studierendenbeiträge gewährleistet.


Verbesserungspotentiale

Im Zuge der Durchführung und Evaluierung des Vorhabens sind keine Verbesserungspotentiale ersichtlich geworden.


Weitere Evaluierungen

Es werden keine weiteren Evaluierungen durchgeführt.


Weiterführende Informationen