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WIRKUNGSZIEL

Beibehaltung der hohen Qualität der Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft sowie des formlosen, kostenlosen und einfachen Zugangs zur VA

Beibehaltung der hohen Qualität der Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft sowie des formlosen, kostenlosen und einfachen Zugangs zur Volksanwaltschaft

2017
Wirkungsziel überplanmäßig erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Die Volksanwaltschaft kontrolliert seit 40 Jahren als nachprüfende Kontrolleinrichtung die öffentliche Verwaltung in Österreich. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich wegen eines behaupteten Missstandes in der Verwaltung an die Volksanwaltschaft wenden. Die Volksanwaltschaft geht jeder zulässigen Beschwerde nach und informiert die Betroffenen über das Ergebnis der Prüfung. Die Volksanwaltschaft kann auch von sich aus tätig werden und Prüfverfahren einleiten, wenn sie Missstände vermutet. Sie ist auch ermächtigt, die Gesetzmäßigkeit von Verordnungen einer Bundesbehörde vom Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen.

Die Volksanwaltschaft ist sich bewusst, dass sie ihre Funktion am besten erfüllen kann, wenn sie für die Bevölkerung leicht erreichbar ist. Ihr ist es daher besonders wichtig, dass der Zugang zur Volksanwaltschaft möglichst einfach und formlos gestaltet ist. Beschwerden können persönlich, telefonisch oder schriftlich eingebracht werden. Auf der Homepage ist ein Beschwerdeformular abrufbar, das eine besonders einfache Kontaktaufnahme ermöglicht. 2.311 Personen machten davon Gebrauch. Der Auskunftsdienst ist unter einer kostenlosen Servicenummer erreichbar und nimmt auch Beschwerden entgegen. 8.754 Personen kontaktierten den Auskunftsdienst persönlich oder telefonisch. Sehr gut angenommen werden auch die österreichweit abgehaltenen Sprechtage. 1.554 Bürgerinnen und Bürger nutzten die Möglichkeit, ihr Anliegen mit der Volksanwältin oder dem Volksanwalt zu besprechen. Insgesamt fanden 234 Sprechtage statt, entsprechend der demografischen Verteilung gab es die meisten Sprechtage in Wien. Aber auch in den anderen Bundesländern wurden über das Jahr verteilt regelmäßig Sprechtage abgehalten.