Die Volksanwaltschaft kontrolliert seit 40 Jahren als nachprüfende Kontrolleinrichtung die öffentliche Verwaltung in Österreich. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann sich wegen eines behaupteten Missstandes in der Verwaltung an die Volksanwaltschaft wenden. Die Volksanwaltschaft geht jeder zulässigen Beschwerde nach und informiert die Betroffenen über das Ergebnis der Prüfung. Die Volksanwaltschaft kann auch von sich aus tätig werden und Prüfverfahren einleiten, wenn sie Missstände vermutet. Sie ist auch ermächtigt, die Gesetzmäßigkeit von Verordnungen einer Bundesbehörde vom Verfassungsgerichtshof überprüfen zu lassen.
Die Volksanwaltschaft ist Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und Bürger, die ein Problem mit einer Behörde haben. Die Volksanwaltschaft sieht es als ihren Auftrag, diesen Menschen rasch und unkompliziert eine Hilfestellung zu bieten. Eine Voraussetzung dafür ist, dass die Volksanwaltschaft für die Bevölkerung leicht erreichbar ist. Als bürgerorientierte Service- und Kontrolleinrichtung gewährleistet die Volksanwaltschaft einen einfachen und formlosen Kontakt. Beschwerden können persönlich, telefonisch oder schriftlich eingebracht werden. Eine besonders einfache Kontaktaufnahme ist über ein Online-Beschwerdeformular möglich, das über die Homepage der Volksanwaltschaft abrufbar ist. 1.012 Personen nutzten im letzten Jahr diesen Service. Der Auskunftsdienst ist unter einer kostenlosen Servicenummer erreichbar und nimmt auch Beschwerden entgegen. 7.506-mal wurde der Auskunftsdienst persönlich oder telefonisch kontaktiert. Zusätzlich haben Bürgerinnen und Bürger in allen Bundesländern die Möglichkeit, ihr Anliegen persönlich mit der Volksanwältin oder dem Volksanwalt zu besprechen. Dieses Angebot wird von der Bevölkerung traditionell sehr gut angenommen und intensiv genutzt. 2018 fanden 212 Sprechtage mit 1.388 persönlichen Gesprächen statt. Entsprechend der demografischen Verteilung gab es die meisten Sprechtage in Wien. Aber auch in den anderen Bundesländern wurden über das Jahr verteilt regelmäßig Sprechtage abgehalten.
Das Ziel wurde überwiegend erreicht. Zurückzuführen ist das insbesondere auf den Rückgang der sehr hohen Anzahl asylrechtlicher Beschwerden in den Vorjahren.