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WIRKUNGSZIEL

Stärkung des Vertrauens der Beamtinnen und Beamten in die gesetzmäßige Anwendung der pensionsrechtl. Bestimmungen im Weg des Instanzenzugs

Das BMF stärkt das Vertrauen der Beamtinnen und Beamten in die gesetzmäßige Anwendung der pensionsrechtlichen Bestimmungen im Wege des Instanzenzugs und trägt so im Bereich der Vollziehung des Pensionsgesetzes zur Rechtssicherheit bei.

2013
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Das BMF ist die sachlich in Betracht kommende Oberbehörde in Pensionsangelegenheiten der Bundesbeamten, ihrer Hinterbliebenen und Angehörigen.

Eine verlässliche und objektiver Überprüfung standhaltende Entscheidungspraxis durch das BMF als sachlich in Betracht kommende Oberbehörde für die Beamtinnen und Beamten im Ruhestand, insbesondere auch im Hinblick auf eine Gleichbehandlung von Frauen und Männern, sichert das Vertrauen in die Pensionsbehörden.