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WIRKUNGSZIEL

Nachhaltige Finanzierbarkeit des Beamtenpensionssystems

2014
Wirkungsziel zur Gänze erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Die Auszahlungen für Pensionen und Pflegegelder der Beamten der Hoheitsverwaltung und ausgegliederter Institutionen werden laufend beobachtet. Bei signifikanten Abweichungen im Budgetvollzug erfolgt eine Ursachenanalyse. Ist zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens und des jeweils geltenden Bundesfinanzgesetzes eine legistische Anpassung der materiell- rechtlichen Grundlagen notwendig, werden Vorschläge an die für die legistische Umsetzung zuständige Stelle übermittelt.

Die Auszahlungen für Pensionen und Pflegegelder der Beamten der Post werden laufend beobachtet. Bei signifikanten Abweichungen im Budgetvollzug erfolgt eine Ursachenanalyse. Ist zur Einhaltung des Bundesfinanz-rahmens und des jeweils geltenden Bundesfinanzgesetzes eine legistische Anpassung der materiell-rechtlichen Grundlagen notwendig, werden Vorschläge an die für die legistische Umsetzung zuständige Stelle übermittelt.

Die Auszahlungen für Pensionen und Pflegegelder der Beamten ÖBB werden laufend beobachtet.Bei signifikanten Abweichungen im Budgetvollzug erfolgt eine Ursachenanalyse. Ist zur Einhaltung des Bundesfinanzrahmens und des jeweils geltenden Bundesfinanzgesetzes eine legistische Anpassung der materiell-rechtlichen Grundlagen notwendig, werden Vorschläge an die für die legistische Umsetzung zuständige Stelle übermittelt.

Die Auszahlungen für Pensionen und Pflegegelder der Landeslehrer werden laufend beobachtet. Bei signifikanten Abweichungen im Budgetvollzug erfolgt eine Ursachenanalyse. Ist zur Einhaltung des Bundesfinanz-rahmens und des jeweils geltenden Bundesfinanzgesetzes eine legistische Anpassung der materiell-rechtlichen Grundlagen notwendig, werden Vorschläge an die für die legistische Umsetzung zuständige Stelle übermittelt.

Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Obwohl das BMF keine materiell rechtliche Zuständigkeit für das Beamtenpensionsrecht hat, können durch zielgerichtete Empfehlungen auf Basis der absehbaren Entwicklung, die sich aus dem Budgetvollzug ergibt, Impulse zur Anpassung der gesetzlichen Grundlagen ausgehen. Damit wird ein Beitrag zur nachhaltigen Finanzierbarkeit des Beamtenpensionssystems geleistet.

Beobachtung der Entwicklung der Mittelverwendungen für Beamtenpensionen und Pflegegelder im Vergleich zum BFG. Bei signifikanter Abweichung Übermittlung von Maßnahmenvorschlägen mit besonderer Berücksichtigung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern an das jeweils zuständige Ressort (BKA, BMASK). Aus den Indikatoren geht hervor, dass dieses Ziel 2014 zur Gänze erreicht wurde.