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WIRKUNGSZIEL

Erhaltung und Verbesserung der Umwelt- und Lebensqualität und Biodiversität

2017
Wirkungsziel überwiegend erreicht

Kennzahlen

Wirkungsziele werden durch die Festlegung von Kennzahlen beurteilbar gemacht und durch Zielwerte näher bestimmt. Bei den Kennzahlen handelt es sich um quantitative Messgrößen, die direkt oder indirekt Auskunft über die Erreichung eines Wirkungsziels geben.


Maßnahmen

Zur Erreichung der gesetzten Wirkungsziele werden konkrete Maßnahmen eingesetzt.

Unter einer Maßnahme wird ein bestimmtes Bündel an Tätigkeiten verstanden, das durch die Mitarbeiter:innen des Ressorts beziehungsweise durch vom Ressort beauftragte Stellen erbracht wird. Bei den Maßnahmen kann es sich um Vorhaben, Aktivitäten und Projekte handeln, die auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt sind. Ebenso können aber auch die Kernleistungen eines Ressorts dargestellt werden.


Gesamtbeurteilung des Wirkungsziels und der Umfeldentwicklungen

Der Rückgang der Luftbelastung wurde durch die laufende Umsetzung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung, aber auch durch günstige meteorologische Bedingungen erreicht.

Für die Biodiversitätsstrategie 2020+ konnte breiter Konsens erreicht werden. Bei der Ausweisung weiterer geschützter Flächen im Bereich des Naturschutzes der Bundesländer ist ein leichter Anstieg zu verzeichnen.

Die Europäische Kommission hat einen Zwischenbericht zur Erreichung der europäischen Biodiversitäts-Ziele vorgelegt. Demnach müssen größere Anstrengungen unternommen werden, um die 2020-Biodiversitäts-Ziele zu erreichen. Dies betrifft insbesondere auch die vollkommene Umsetzung der europäischen Naturschutz-Richtlinien.

Der fortschreitende Klimawandel beeinflusst die Biodiversität Österreichs, sowohl hinsichtlich räumlicher Verteilung als auch quantitativ sowie qualitativ. Andererseits ist biologische Vielfalt auch ein wichtiger Faktor für die Anpassung an den Klimawandel.

Beim Wirkungsziel 3, der Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität und der biologischen Vielfalt, kann ein klarer Trend hin zur Verbesserung der Luftqualität durch erhebliche Reduktion der Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden, der auch auf die erfolgreiche Umsetzung der Maßnahmen nach dem Immissionsschutzgesetz-Luft zurückzuführen ist. Das wird von der positiven Entwicklung der entsprechenden Kennzahl »Anteil der Messstellen mit Grenzwertüberschreitungen bei Feinstaub« bestätigt.

Die Kennzahl »Organisationen, die Umweltmanagementsysteme eingerichtet haben« zeigt einen stetigen Anstieg, auch die Kennzahl »Biodiversität« wurde 2017 zur Gänze erreicht. Lediglich bei der Kennzahl »Einwohnerinnen und Einwohner, die durch Verkehrslärm einem 24 h Durchschnittslärmpegel ausgesetzt sind« lieferte die Lärmkartierung 2017 eine Erhöhung der errechneten Betroffenenzahlen auf Grund unterschiedlicher durch die quellverantwortlichen Behörden durchgeführten Modellierungen und zu Grunde gelegten Verkehrsmodelle.

Durch die Biodiversitäts-Strategie Österreich 2020+ wurde der Rahmen für vielfältige Maßnahmen geschaffen und ein 8-Punkte-Programm zur Umsetzung der Strategie erstellt. Der Erhalt und die Wiederherstellung der Biodiversität ist eine der Prioritäten des Österreichischen Programms zur ländlichen Entwicklung 2014 – 2020. Zahlreiche Projekte im Rahmen der Ländlichen Entwicklung wurden gestartet, die auf den Erhalt der Biodiversität abzielen. Durch Schutzprogramme konnte der Zustand zahlreicher gefährdeter Arten verbessert werden (z.B. Großtrappe). Eine nationale Datenbank zu den Umsetzungsmaßnahmen zur Biodiversitäts-Strategie Österreich 2020+ wurde errichtet. Ein erster Umsetzungsbericht liegt vor. Projekte zum Mainstreaming der Biodiversität in Sektoren (Biodiversität & Business, Biodiversität & Gesundheit) sowie zur Darstellung und Beurteilung der Leistungen der Ökosysteme wurden gestartet. Eine Strategie zur Lebensraumvernetzung in Österreich liegt vor. Die Website www.neobiota-austria.at gibt Informationen zur Verordnung, deren Relevanz und Umsetzung in Österreich sowie zur Thematik generell. Das Monitoring der Biodiversität in der offenen Kulturlandschaft wurde gestartet.

Die Rahmenbedingungen für die Anwendung der Verordnung der Europäischen Union zu gebietsfremden invasiven Arten Nr. 1143/2014 wurden im Wesentlichen geklärt. Nationale Behörden für die Anwendung der Verordnung in Österreich wurden ernannt. Eine nationale Invasive Alien Species-Plattform wurde errichtet.