Dem Rechnungshof wurden in den letzten Jahren zahlreiche zusätzliche Aufgaben übertragen, die nicht unmittelbar im Zusammenhang mit seiner Kernaufgabe, dem Prüfen, standen bzw. ausschließlich von administrativer Art waren. Neben z.B. der Mitwirkung bei der Erstellung der Rechtsvorschriften bzw. der Eröffnungsbilanz im Zuge der Haushaltsrechtsreform und der Übertragung der Gutachterrolle nach dem Stabilitätspakt fielen mit dem Medientransparenz- und dem Parteiengesetz ressourcenintensive und rein administrative Tätigkeiten in den Aufgabenbereich des Rechnungshofs. Alleine die Umsetzung der aus dem Medientransparenz- und dem Parteiengesetz resultierenden Tätigkeiten bedurfte bisher insgesamt rd. 1.100 Personentage, was vergleichsweise den Umfang von 18 sehr kleinen Prüfungen entspricht. Da eine Besetzung all seiner ihm gemäß Personalplan zustehenden 323 Planstellen budgetär nicht gedeckt ist, erbrachte der Rechnungshof seine Leistungen im Jahr 2013 mit durchschnittlich 310 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern (mit Stichtag 1. Mai 2014: 304). Dem Rechnungshof stand im Jahr 2013 — nach Abzug der anfallenden Dienstgeber-Beiträge — operativ mit 28,460 Mio. EUR um rd. 0,834 Mio. EUR weniger Budget zur Verfügung als im Jahr 2012. Durch Einsparungen, wie z.B. zeitlich verzögerte Nachbesetzungen von Abgängen und Pensionierungen, restriktive Anordnung von Dienstreisen, Auflösung von zwei Abteilungen, Reduktion externer Dienstleistungen, Verschiebung von geplanten IT-Projekten und Effizienzsteigerungen bei internen Abläufen gelang es ihm dennoch, wiederum eine Rücklagenzuführung zu erreichen und somit eine Rücklage von insgesamt rd. 7,191 Mio. EUR aufzubauen. Der Rechnungshof ist bestrebt, trotz knapper werdender Ressourcen seine Wirkung zu verstärken, indem er durch überzeugende Empfehlungen einen wichtigen Beitrag für einen effektiven Mitteleinsatz leistet und Handlungsbedarf in gebarungsrelevanten Bereichen aufzeigt.
Da der Rechnungshof die von ihm festgestellten Verbesserungspotenziale in Form von Empfehlungen aufzeigt, ist er bestrebt, Maßnahmen zu finden, die den Umsetzungsgrad seiner Empfehlungen heben und dadurch die Wirksamkeit seiner Tätigkeit erhöhen. Mittels dem jährlich durchgeführten Nachfrageverfahren und den sogenannten Follow-up-Überprüfungen vor Ort verstärkt er seine Wirkung, indem er nochmals auf relevante, noch nicht umgesetzte Empfehlungen hinweist. Durch administrative Zusatzaufgaben, die bis dato die Ressourcen von insgesamt rd. 18 sehr kleinen Prüfungen (wie z.B. Follow-up-Überprüfungen) erforderten, konnte er zwar durch diese Maßnahme seine Wirksamkeit nicht steigern, aber bei schlechter gewordenen Rahmenbedingungen zumindest auf gleichem Niveau halten. Der hohe Umsetzungsgrad seiner Empfehlungen spricht für deren Aktualität und Qualität. Die verstärkte Berücksichtigung von Rechnungshof-Empfehlungen bei parlamentarischen Anfragen zeigt, dass die Prüfungsleistung der Rechnungshofs effektiv und seine Empfehlungen relevant sind.